Wer entscheidet über die Dienstunfähigkeit eines Beamten?
- In Jedem Fall der unmittelbare Dienstvorgesetzte – auf der Basis des amtsärztlichen Untersuchungsberichts
- Die letzte Entscheidung liegt beim Dienstherrn
- Der Beamte hat immer die Möglichkeit innerhalb einer Frist, Widerspruch einzulegen
- Bis zur endgültigen Entscheidung, bekommt der Beamte seine Dienstbezüge
