Dienstunfähigkeit für Feuerwehrbeamte | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund Die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung
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Was versteht man unter einer Dienstunfähigkeit?

Als Feuerwehrbeamter sind Sie während Ihres Dienstes hohen Anforderungen ausgesetzt. Ebenfalls können Sie während Ihres täglichen Dienstes in Situationen kommen, die Sie langfristig psychisch und auch körperlich beeinträchtigen können.

Ein Beamter gilt als dienstunfähig,

(1) wenn er auf Grund des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig ist, seinen Dienst auszuüben.

(2) er innerhalb von sechs Monaten keinen Dienst ausgeübt hat und die nächsten sechs Monate keine Verbesserung erkennbar ist

Selbst als Beamter auf Lebenszeit (BaL) entsteht hier eine Versorgungslücke.

Wer entscheidet über die Dienstunfähigkeit eines Beamten?

  • In Jedem Fall der unmittelbare Dienstvorgesetzte – auf der Basis des amtsärztlichen Untersuchungsberichts
  • Die letzte Entscheidung liegt beim Dienstherrn
  • Der Beamte hat immer die Möglichkeit innerhalb einer Frist, Widerspruch einzulegen
  • Bis zur endgültigen Entscheidung, bekommt der Beamte seine Dienstbezüge
Dienstunfähigkeit für Feuerwehrbeamte | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

Was passiert, wenn eine Dienstunfähigkeit festgesetzt wird?

Als dienstunfähiger Feuerwehrbeamter, werden Sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Dies trifft aber auch nicht auf alle Phasen in einem Beamtenverhältnis zu, sondern gilt ausschließlich dann, wenn Sie bereits Beamter auf Lebenszeit sind.

Die o.a. Regelung, gilt aber nicht, wenn für Sie eine anderweitige Verwendung möglich ist.

Das Beamtenrecht unterscheidet daher zwischen allgemeiner und spezieller Dienstunfähigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen und
einer speziellen Dienstunfähigkeit?

Die allgemeine Dienstunfähigkeit besagt,

  • dass man als Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt wird.
  • dass als Dienstunfähigkeit auch angesehen werden kann, wenn man die innerhalb von 6 Monaten, 3 Monate keinen Dienst getan hat und auch weitere 6 Monate keine Wiederherstellung in Sicht ist.

Die spezielle Dienstunfähigkeit besagt,

  • dass wenn man seinen besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr genügt und innerhalb eines Jahres keine Wiederherstellung abzusehen ist.
    (Die Regelung des Zeitraums ist Bundesland abhängig)

Hierbei ist es enorm wichtig, dass der Versicherer Sie auf gegen diese spezielle Dienstunfähigkeit absichert, damit Sie als Beamter bei der
Feuerwehr eine Leistung erhalten.

Welche Vorteile hat die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Versicherung?

  • Verzicht auf Prüfung einer allgemeinen Berufsunfähigkeit
  • bedarfsgerechte Annahmerichtlinien (Vermeidung einer Überversicherung)
  • garantierte Rente
  • dauerhafte Leistung
  • Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung
  • Anpassung des Versicherungsschutzes bei neuem Absicherungsbedarf (z.B. Heirat, Familiengründung usw.)
  • Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit
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Selbstverständlich beraten wir Sie gerne bei zu der speziellen Dienstunfähigkeit bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.

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