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DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund Versicherungslexikon

Versicherungsbegriffe einfach erklärt!

Die wichtigsten Begriffe in der Versicherungswelt der KFZ-Versicherung findet ihr hier in dem Versicherungslexikon. Ein Begriff ist dennoch unklar – kein Problem, sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

Allgefahrendeckung

Eine Allgefahrendeckung ist die High-End-Deckung in der Vollkasko Versicherung. Sie schützt vor allen Schäden, außer vor denen die in den Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen und somit nicht versichert sind.

Bagatellschaden

Hierzu zählen Kleinschäden, wie kleine Kratzer oder Macken. Oft können diese durch das sogenannte Smart-Repair behoben werden. Jedoch wird auch hier eine Schadensmeldung benötigt, damit der Schaden richtig bewertet werden kann.

Elektronische Versicherungsbestätigung

Die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie von Ihrem Versicherer per Telefon, Mail, Fax oder Brief. Es handelt sich hierbei um eine Buchstaben,- Zahlenkombination für das zuständige Straßenverkehrsamt. Die eVB Nummer ist Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs und dient der vorläufigen Deckung Ihres KFZ bei Haftpflichtschäden. Gerne erhalten Sie diese auch bei uns!

Europäischer Unfallbericht

Bei dem europäischen Unfallbericht handelt es sich um ein genormtes Formular, auf dem der Ablauf eines Unfalls, sowie die Daten der Unfallbeteiligten vermerkt werden können. Alle beteiligten eines Unfalls sind hierbei verpflichtet eine Unterschrift zu leisten.

Fahrerschutz

Der Baustein „Fahrerschutz“ kann in meisten Fällen in Ihre KFZ-Versicherung eingeschlossen werden. Bei einem z.B. einem selbstverschuldeten Unfall bietet die Fahrerunfallversicherung finanzielle Sicherheit in Form einer Entschädigung für den Fahrer. Sollten auch Beifahrer zu Schaden kommen, sind diese bereits durch die KFZ-Haftpflichtversicherung geschützt und haben hierüber einen Anspruch auf Entschädigung.

GAP-Deckung

Die Wortherkunft kommt aus dem englischen und bedeutet „Lücke“. Bei einem geleasten oder finanzierten Fahrzeug übernimmt die Versicherung in den meisten Fällen den sogenannten Wiederbeschaffungswert.
In diesem Fall kann eine Lücke zu der noch offenen Summe an den Leasinggeber oder die Bank entstehen. In diesem Fall greif die GAP-Deckung die dann diese Differenz ausgleicht.

Gesetzliche Mindestdeckung

In Deutschlang gibt es für Kraftfahrzeuge eine gesetzliche Mindestdeckung. Diese schreibt vor, wie hoch die Deckungssumme bei der KFZ-Versicherung mindestens sein muss. Aktuell liegt diese für Personenschäden bei 7,5 Millionen € für reine Vermögensschäden bei 50.000 € und 1.120.000 € für Sachschäden.

Haarwild

Eine Teilkaskoversicherung ersetzt Unfälle mit Haarwild. Hierbei ist eine der Voraussetzungen, dass das Haarwild auch auf die Straße gelaufen ist und nicht bereits dort lag. Unfälle mit Hunden, Katzen, Pferden und Kühen sind jedoch nur dann versichert, wenn es auch im Vertrag beinhaltet ist. Hierzu empfiehlt es sich Ihre KFZ-Versicherung zu vergleichen, damit Unfälle mit allen Tieren versichert sind.

Internationale Versicherungskarte

Oft wird diese auch Grüne Karte genannt und dient im Ausland dazu seine KFZ Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Diese erhalten Sie selbstverständlich bei uns.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Pflichtversicherung in Deutschland stellt auch die KFZ-Haftpflichtversicherung dar. Wenn Sie ein Auto zulassen möchten, müssen Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz über die KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen. Diese deckt Schäden bei Dritten ab, für die Sie als Fahrer oder Halter eines Fahrzeugs haftbar gemacht werden. Lesen Sie hierzu auch den Punkt „elektronische Versicherungsbestätigung eVB“

Leasing

Bei den meisten Fahrzeugen schreibt der Leasinggeber eine Vollkaskoversicherung vor, da das Leasingfahrzeug im Eigentum des Leasinggebers verbleibt und Ihnen dies nur zur Nutzung überlassen wird. Lesen Sie hierzu auch den Punkt „GAP-Deckung“.

Mallorca Police

Sollte bei einem Unfall im Ausland der Versicherungsumfang Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung nicht ausreichen tritt die „Mallorca-Police“ auf den Plan. Sie gilt meistens in Europa und ist in der Regel in der KFZ-Haftpflichtversicherung inklusive.

Mobilitätsgarantie von Autoherstellern oder Autohäusern

Bei der Mobilitätsgarantie handelt es sich um ein Zugeständnis des Autohauses oder des Herstellers. Jedoch wird meist nur bei technischen Defekten geholfen und nicht bei Unfällen. Hierzu empfehlen wir unsere Mobilitätsgarantie, die Ihnen auch bei Unfällen weiterhilft und Ihnen die Mobilität in Form eines Ersatzfahrzeugs zur Verfügung stellt.

Neupreisentschädigung

Sollten Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine „Neupreisentschädigung“ schützt Sie dieser Bestandteil vor großen finanziellen Einbußen. Falls Sie, in dem vereinbarten Zeitraum, zum Beispiel einen Totalschaden erleiden oder das Fahrzeug gestohlen wird, ersetzt Ihnen der Versicherer nicht den Widerbeschaffungswert, sondern den Neupreis. Der Widerbeschaffungswert ist oft schon nach kurzer Zeit deutlich geringer, da gerade Neuwagen einen hohen Wertverlust haben.

Ordentliche Kündigung

Die Kündigung einer KFZ-Versicherung muss spätestens einen Monat vor dem regulären Ende der Laufzeit an die jeweilige Versicherung zugestellt sein. Die meisten Verträge enden zum 31.12. eines Jahres, daher wäre es ratsam den Vertrag bis zum 30.11. gekündigt zu haben. Sollte Ihnen ein Schadenfall entstanden sein oder die Beiträge erhöht werden, gibt es in vielen Fällen auch die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen.

Regionalklassen

Die Regionalklasse ist ein Faktor in der Beitragsberechnung der KFZ-Versicherung und hängt von der Schadensbilanz einer bestimmten Region ab. Je höher die Regionalklasse, desto höher ist auch die Prämie der KFZ-Haftpflichtversicherung für die dort angemeldeten Fahrzeuge.

Ruheversicherung

Wenn Sie bei Ihrem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen nutzen, hat das Fahrzeug in dem Ruhezeitraum eine sogenannte Ruheversicherung. Dieser Zeitraum ist kostenlos und es bleibt Grundversicherungsschutz erhalten, solange das Fahrzeug in einer privaten Garage oder auf einem umfriedeten Grundstück abgestellt ist.

Rückstufung

Wenn Sie Ihrer Versicherungen einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden melden, erfolgt in der Regel im nächsten Jahr eine Rückstufung Ihrer Schadensfreiheitsklasse. Dies hat zur Folge, dass die Versicherung für das Fahrzeug teurer wird. Wie viele SF-Klassen sie hierbei „verlieren“ ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Jeder Versicherer hat hier seine eigene Rückstufungstabelle. Ein Rabattschutz kann in diesen Fällen helfen. Dieser verhindert die Rückstufung. Ebenfalls können Sie den Schaden, bei einem kleinen Schadenaufwand auch selbst bezahlen.

Saisonkennzeichen

Ein Saisonkennzeichen benötigen Sie, wenn Sie ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr anmelden möchten. Oft wird dies bei einem Motorrad genutzt, da dies im Winter nicht genutzt wird. Auch bei einem Cabrio kann sich dies durchaus lohnen. Sie zahlen für den betriebsfreien Zeitraum keinen Versicherungsbeitrag.

Schadenfreiheitsklasse

Die Schadensfreiheitsklasse, auch SF-Klasse genannt, bestimmt den Beitragssatz und Ihren Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Hierbei können Sie sich merken, je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto höher ist die SF-Klasse. Je höher wiederum die SF-Klasse ist, desto niedriger ist der Beitragssatz und damit Ihr Versicherungsbeitrag.

Schutzbrief im Rahmen der KFZ- Versicherung

In viele KFZ-Versicherungen können Sie auch einen Schutzbrief einschließen. Dieser dient in erster Linie dazu, anfallende Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt zu ersetzen. Vergleichbar sind die Leistungen des ADAC, jedoch gibt es teilweise auch wichtige Unterschiede.

Selbstbeteiligung

Bei einer Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung (SB) wählen. Dies ist dann die Summe, die man in so einem Schaden selbst bezahlen muss. Merke: Umso höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag.

Teilkasko- vs. Vollkaskoversicherung

Teilkaskoversicherung

  • Diebstahl des Fahrzeugs und deren Teile
  • Glasbruch
  • Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagelschäden
  • Kurzschluss
  • Schneelawinen, Überschwemmung
  • Marderbisse
  • Anprall mit Tieren aller Art

Vollkaskoversicherung

  • Absicherung bei Schäden am eigenen Fahrzeug
  • selbstverschuldeter Unfall
  • Mut- und böswillige Beschädigung durch unbekannte Täter (Vandalismus)

Typenklasse

Die Typenklasse ist, anders als die Regionalklasse, Fahrzeuggebunden. Aus dieser errechnet sich der Versicherungsbeitrag. Sie gibt Auskunft darüber, welchen Schadenverlauf und welche Reparaturkosten des jeweiligen Pkw-Modells im Durchschnitt anfallen. In der Haftpflicht-, Vollkasko- und der Teilkaskoversicherung gibt es eigene Typenklassen. Umso niedriger die Typenklasse eines Pkw, desto geringer der Beitrag.

Typschlüsselnummer

Die Einstufung in der Kfz-Versicherung erfolgt anhand dieser Nummern. Diese geben Auskunft über das KFZ-Modell. Sie finden diese auf der mittleren Seite, ganz oben, neben der Erstzulassung auf Ihrem KFZ-Schein.

Vorläufige Deckung

Eine vorläufige Deckungszusage von einem Versicherer bedeutet, dass der Versicherer den Versicherungsschutz bestätigt, obwohl er die Annahme des Versicherungsantrages noch nicht erklärt hat.

Werkstattbindung

Durch eine Werkstattbindung wird festgelegt, dass Ihr Fahrzeug bei einem Unfall in eine vorgeschriebene Partnerwerkstatt des Versicherers gebracht werden muss. Dies reduziert in den meisten Fällen den Beitrag der Teilkasko,- und Vollkaskoversicherung, da die Abwicklung mit diesen Werkstätten für den Versicherer einfacher ist.

Wiederbeschaffungswert

Der aktuelle Wert Ihres Fahrzeuges stellt den Wiederbeschaffungswert dar. Der Wiederbeschaffungswert wird anhand der sogenannten „Schwackeliste“ oder „DAT“ ermittelt.

Zweitwagen

Wenn man einen Zweitwagen bei der gleichen Versicherung anmeldet, bei der auch das Erstfahrzeug versichert ist erhält man dort in den meisten Fällen eine bessere Schadenfreiheitsklasse und somit einen günstigen Beitrag.

Selbstverständlich sind wir, das Team der AXA Versicherung und der DBV Deutschen Beamtenversicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG
jederzeit für Sie erreichbar!

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Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei Ihrem Team der der AXA und DBV Deutschen Beamtenversicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Schwerte, Dortmund, Bochum und Hagen.

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