Die wohl wichtigste Absicherung ist die Anwartschaft für die Krankenversicherung mit der Pflegepflichtversicherung. Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht und auch die Pflegepflichtversicherung ist ein Muss.
Während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr, durch die Heilfürsorge, Ihre Krankheitskosten bei Krankheit, Geburt oder Vorsorgeuntersuchungen.
Spätestens im Ruhestand entfällt dieser Anspruch auf Heilfürsorge und es entsteht ein neuer Anspruch. Der Anspruch auf Beihilfe. Sie erhalten als Pensionär 70% Beihilfe und müssen die restlichen 30% der Krankheitskosten bei einem privaten Versicherer absichern.
Dieser würde dann normalerweise den aktuellen Gesundheitszustand und das Eintrittsalter für die Beitragsberechnung heranziehen. Dies führt oft zu Problemen, einem hohen Beitrag bis hin zu einer Ablehnung.
Speziell hierfür ist die Anwartschaftsversicherung geeignet. Die Anwartschaft können Sie als Beamtenanwärter zu besonders günstigen Konditionen (ab 1 €) bei der DBV Versicherung abschließen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass in der Anwartschaftsversicherung bereits Ergänzungstarife eingeschlossen werden können, die auch bei dem Anspruch auf Heilfürsorge leisten.
So kann hierdurch der Versicherungsumfang in der Heilfürsorge z.B. um einen Zusatztarif für Ein- Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder eine Zahnzusatzversicherung erweitert werden.
