Tipps zu Versicherungen als Polizist | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund Die wichtigsten Versicherungen für Polizeibeamte | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

Sie starten bald in das Beamtenverhältnis als Polizeianwärter?

Herzlichen Glückwunsch – Sie sind nun Beamter auf Widerruf!

In der Ausbildung zum Polizeibeamten sollen Sie das notwendige Fachwissen und alle Fähigkeiten für den Einsatz als Polizist(in) erlernen. 

Die Ausbildung bei der Polizei dauert in der Regel 2 - 2,5 Jahre. Ist die Ausbildung mit einem Dualen Studium verbunden, liegt die Ausbildungsdauer in der Regel bei 3 Jahren. Als Anwärter im Polizeidienst ändert sich nun nicht nur ihr Alltag, sondern auch Ihr Versicherungsbedarf. Ab sofort haben Sie ggf. Anspruch auf Heilfürsorge durch Ihren Dienstherrn.

Seit über 140 Jahren ist die DBV – Deutsche Beamtenversicherung ein Spezialist für die Absicherung von Polizeibeamten und Beamtenanwärtern.

Welche Versicherungen braucht man als Polizist?

Die wohl wichtigste Absicherung ist die Anwartschaft für die Krankenversicherung mit der Pflegepflichtversicherung. Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht und auch die Pflegepflichtversicherung ist ein Muss.

Während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr, durch die Heilfürsorge, Ihre Krankheitskosten bei Krankheit, Geburt oder Vorsorgeuntersuchungen.

Dies ist allerdings befristet!

Spätestens im Ruhestand entfällt dieser Anspruch auf Heilfürsorge und es entsteht ein neuer Anspruch. Der Anspruch auf Beihilfe. Sie erhalten als Pensionär 70% Beihilfe und müssen die restlichen 30% der Krankheitskosten bei einem privaten Versicherer absichern.

Dieser würde dann normalerweise den aktuellen Gesundheitszustand und das Eintrittsalter für die Beitragsberechnung heranziehen. Dies führ oft zu Problemen, einem hohen Beitrag bis hin zu einer Ablehnung.

Speziell hierfür ist die Anwartschaftsversicherung geeignet. Die Anwartschaft können Sie als Beamtenanwärter zu besonders günstigen Konditionen (ab 1 €) bei der DBV Versicherung abschließen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass in der Anwartschaftsversicherung bereits Ergänzungstarife eingeschlossen werden können, die auch bei dem Anspruch auf Heilfürsorge leisten.

So kann hierdurch der Versicherungsumfang in der Heilfürsorge z.B. um einen Zusatztarif für Ein- Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder eine Zahnzusatzversicherung erweitert werden.

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Zusammen finden wir den passenden Krankenversicherungstarif für Sie!

Was ist die kleine Anwartschaft?
Wie viel kostet die kleine Anwartschaft?

Die kleine Anwartschaft ist eine sehr wichtige Versicherung für Beamte mit einem Anspruch auf Heilfürsorge.

Bei dem Abschluss werden die üblichen Gesundheitsfragen beantwortet und dieser Zustand wird „eingefroren“. Der große Vorteil ist, wenn Sie diese Anwartschaft später, bei dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis aktivieren, wird der damalige Gesundheitszustand zugrunde gelegt. Es erfolgt keine neue Gesundheitsprüfung.

Deshalb gilt: umso früher Sie eine kleine Anwartschaft abschließen, umso gesünder und jünger sind Sie. Sie profitieren doppelt!

Somit haben Sie später, wenn Sie den in Anwartschaft gestellten Versicherungsumfang aktivieren, keine neue Gesundheitsprüfung! Es gibt daher keine Zuschläge oder eine Ablehnung.

Altersrückstellungen werden während der Laufzeit der kleinen Anwartschaft nicht gebildet. Dadurch sind die Kosten sehr gering. Die kleine Anwartschaft bei der DBV kann bereits ab 1,- € abgeschlossen werden.

Die Vorteile der kleinen Anwartschaftsversicherung

  • Bereits zu einem sehr günstigen Beitrag
  • Keine neue Gesundheitsprüfung bei dem Eintritt in die private Krankenversicherung
  • Keine Wartezeiten vor einem Leistungsanspruch

Die Nachteile der kleinen Anwartschaftsversicherung

  • Keine Beitragsrückstellung für das Alter
  • Erst nach der Umstellung in die private Krankenversicherung bei der DBV werden die wichtigen Altersrückstellungen gebildet
  • Es wird nur der Gesundheitszustand „eingefroren“, nicht aber das Eintrittsalter.

Der Unterschied von der kleinen und großen Anwartschaft?

Die große Anwartschaft hat zwar einen höheren Beitrag als die kleine Anwartschaft, bietet aber den Vorteil, dass bei der späteren Aktivierung das ursprüngliche Eintrittsalter zugrunde gelegt wird.

Ebenfalls werden bei der großen Anwartschaft für Heilfürsorgeberechtigte bereits Altersrückstellungen gebildet. Dies sorgt, trotz der meist höheren Krankheitskosten im Alter, für niedrige und vor allem stabile Beiträge in der Krankenversicherung für Beamte.

Die große Anwartschaftsversicherung zu kündigen ist aus diesem Grund auch nicht ratsam, da in diesem Fall die bereits erreichten Altersrückstelllungen verloren gehen würden. Eine große Anwartschaftsversicherung lohnt sich vor allem für Beamte der Polizei, da diese beim Eintritt in die Pension den Anspruch auf Heilfürsorge verlieren und einen Anspruch auf Beihilfe erhalten. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie sich in einer privaten Krankenversicherung mit dem verbleibenden Teil versichern.

Sollten Sie dann keine Anwartschaftsversicherung haben, wir der aktuelle Gesundheitszustand und das aktuelle Eintrittsalter zugrunde gelegt – dies führt aufgrund des Alters, des Gesundheitszustandes oft zu sehr hohen Beiträgen, Risikozuschlägen oder im schlimmsten Fall einer Ablehnung.

Hier hilft Ihnen die große Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG.

Die Vorteile der großen Anwartschaftsversicherung

  • Der jetzige Gesundheitszustand ist entscheidend für die späteren Beiträge – es gibt bei der späteren Aktivierung keine neue Risikoprüfung
  • Die Altersrückstellungen werden bereits ab Beginn gebildet
  • Die Laufzeit der großen Anwartschaft wird bereits auf die späteren Wartezeiten angerechnet – somit erhalten Sie direkt den vollen Versicherungsschutz

Was passiert bei Dienstunfähigkeit von Beamten?

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Wozu ist die Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig?

Als Angestellter können Sie, wenn Sie über einen längeren Zeitraum Ihren Beruf nicht ausüben können, berufsunfähig werden. Es gibt dennoch große Unterschiede zwischen der Berufsunfähigkeit und der Dienstunfähigkeit. So können Beamte, wenn Sie über einen längeren Zeitraum Ihren Dienst nicht tun können, nicht berufs,- sondern nur dienstunfähig werden. Hier stellt der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit fest.

Hierzu zählt nicht nur ein Unfall oder Krankheitsfälle, sondern auch steigende Stressbelastung und damit verbundene psychische Erkrankungen.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren Dienst zu tun, wird Ihr Dienstherr Sie aus dem aktiven Dienst entlassen und Ihnen kann hierdurch ein erheblicher Einkommensverlust entstehen. In diesem Fall setzt die Dienstunfähigkeitsversicherung an, um diese finanzielle Einschränkung aufzufangen.

Übrigens: Als Beamter auf Widerruf haben Sie in den meisten Fällen keinen direkten Anspruch auf Dienstunfähigkeitsbezüge!

Speziell für Polizeianwärter gibt es daher bei der DBV die sogenannte Dienstanfängerpolice mit der Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit. Denn auch hier gilt, der Bedarf und damit verbunden die Höhe der Absicherung ändert sich im Laufe der Zeit und muss angepasst werden. So haben Beamte auf Lebenszeit einen anderen Bedarf bei Dienstunfähigkeit.

Generell gilt bei Polizeibeamten – Es sollte immer die spezielle Dienstunfähigkeit mitversichert sein!
Denn gerade im Polizeidienst mit seinen hohen Anforderungen führen bereits Erkrankungen zu einer Dienstunfähigkeit, bei denen andere Beamte noch weiterhin Ihren Dienst tun können.

Suchen Sie sich deshalb einen Spezialversicherer – wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung – für diesen individuellen Absicherungsbedarf.

Wir begleiten Sie und gehen auf Ihren individuellen Absicherungsbedarf ein.

Selbstverständlich beraten wir Sie zu den wichtigsten Versicherungen im Polizeidienst und finden gemeinsam eine individuelle Lösung.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.

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