wichtige Versicherungen für Verwaltungsbeamte | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund Die wichtigsten Versicherungen als Verwaltungsbeamter | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

wichtige Versicherungen für Verwaltungsbeamte | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

Sie beginnen bald Ihre Ausbildung als Beamter in einer
Verwaltung?

Herzlichen Glückwunsch – Sie sind nun Beamter auf Widerruf!

Als Beamter auf Widerruf in der Verwaltung ändert sich nun nicht nur ihr Alltag, sondern auch Ihr Versicherungsbedarf. So haben Sie nun zum Beispiel Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Dienstherrn.

Seit über 140 Jahren ist die DBV – Deutsche Beamtenversicherung ein Spezialist für die Absicherung von Beamten und Beamtenanwärtern mit individuellen Lösungen.

Wie finde ich die beste Krankenversicherung?

Die wohl wichtigste Absicherung ist die beihilfekonforme Krankenversicherung. Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht und auch die Pflegepflichtversicherung ist ein Muss.

Wie Sie sich versichern möchten, entscheiden Sie. Waren Sie, bis zur Berufung in das Beamtenverhältnis, Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie die bisherige gesetzliche Versicherung als freiwilliges Mitglied fortzuführen.

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Allerdings ist in der gesetzlichen Krankenversicherung keine
beihilfenkonforme Krankenversicherung möglich.

Da aber auch Beamte der Pflicht unterliegen Ihre Krankheitskosten zu 100% abzusichern, bedeutet ein Verbleib in der GKV, dass Sie die Versicherungsbeiträge selbst in voller Höhe tragen und für privatärztliche Leistungen aus eigener Tasche zahlen müssen.

Bei einer privaten Krankenversicherung für Beamte hingegen, sichern Sie nur die Differenz zu Ihrem Beihilfesatz ab. Ein Beamter mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent zahlt somit nur für die weiteren 50 Prozent in seiner privaten Krankenversicherung bei der DBV.

Dadurch stellt die private Krankenversicherung für Beamte meistens einen deutlichen finanziellen Vorteil gegenüber der 100% Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse dar.

Zusammen finden wir den passenden Krankenversicherungstarif für Sie!

Was passiert bei Dienstunfähigkeit von Beamten?

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Wozu ist die Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig?

Als Angestellter können Sie, wenn Sie über einen längeren Zeitraum Ihren Beruf nicht ausüben können, berufsunfähig werden. Es gibt Unterschiede von der Berufsunfähigkeit zur Dienstunfähigkeit. So können Beamte, wenn Sie über einen längeren Zeitraum Ihren Dienst nicht tun können, nicht berufs,- sondern nur dienstunfähig werden. Hier stellt der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit fest.

Hierzu zählt nicht nur ein Unfall oder Krankheitsfälle, sondern auch steigende Stressbelastung und damit verbundene psychische Erkrankungen.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren Dienst zu tun, wird Ihr Dienstherr Sie aus dem aktiven Dienst entlassen und Ihnen entsteht ein erheblicher Einkommensverlust. Dies ist im Beamtenrecht (Bundesbeamtengesetz BBG) klar definiert.

Hier setzt die Dienstunfähigkeitsversicherung an, um diese finanzielle Einschränkung aufzufangen. Sie zahlt Ihnen über die gewünschte Laufzeit eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente.

Übrigens: Als Beamter auf Widerruf haben Sie in den meisten Fällen keinen direkten Anspruch auf Dienstunfähigkeitsbezüge!

Speziell für angehende Verwaltungsbeamte gibt es daher bei der DBV die sogenannte Dienstanfängerpolice. Denn auch hier gilt, der Bedarf und damit verbunden die Höhe der Absicherung ändert sich im Laufe der Zeit und muss angepasst werden. So haben Beamte auf Lebenszeit einen anderen Bedarf bei Dienstunfähigkeit.

Wir begleiten Sie und gehen auf Ihren individuellen Absicherungsbedarf ein.

Wer braucht eine Diensthaftpflicht?

Die Diensthaftpflichtversicherung ist grundsätzlich allen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst zu empfehlen. Dazu zählen Sie nun auch.

Die Diensthaftpflicht für Verwaltungsbeamte kann schon für einen sehr geringen Beitrag
in die Privathaftpflicht eingeschlossen werden.

Sie deckt nicht nur Schäden ab, die Dritten im Rahmen der Diensttätigkeit entstehen, sondern Schützt Sie auch vor Regressansprüchen des Dienstherren. Es kann sich hierbei zum Beispiel um das beschädigte Eigentum in der Verwaltung, sowie auch um einen Vermögensschaden handeln, der während Ihrer Dienstzeit entsteht.

Unabhängig ob für einen Sachschaden, Personenschaden oder Vermögensschaden – die Berufshaftpflicht der DBV schützt Sie vor den Ansprüchen von Dritten.

Selbstverständlich beraten wir Sie zu den wichtigsten Versicherungen als Beamter in einer Verwaltung und finden gemeinsam eine individuelle Lösung.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung
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