Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der
DBV Daniel Martin in Siegen

Unser passgenaue Schutz

Als Lehrerin oder Lehrer stehst du in der Regel im Beamtenverhältnis. Dadurch trägst du besondere Risiken, die einen spezifischen Schutz erfordern. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Daniel Martin in Siegen sorgst du von deinem ersten Arbeitstag an für optimale Absicherung. Denn die Folgen einer Dienstunfähigkeit sind vor allem für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und Probe schwerwiegend.

Warum die Dienstunfähigkeitsversicherung so wichtig ist

Grundsätzlich liegt eine Dienstunfähigkeit immer dann vor, wenn du deine dienstlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen kannst. Weitere Voraussetzungen sind, dass es dafür einen gesundheitlichen Hintergrund gibt und der Zustand voraussichtlich dauerhaft bestehen bleibt. Als Lehrerin oder Lehrer bist du also dienstunfähig, wenn dein Dienstherr durch ein Gutachten des Amtsarztes zur Überzeugung kommt, dass du nicht mehr weiter als Lehrkraft arbeiten kannst.
 
Je nach Status – Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit – ergeben sich bei einer Dienstunfähigkeit mehr oder weniger gravierende Folgen:

  • Beamte auf Widerruf und Probe: Du wirst aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Damit verbunden ist der Wegfall der Dienstbezüge, der Beihilfe und aller Versorgungsansprüche. Der Dienstherr versichert dich in der gesetzlichen Rentenversicherung nach.
  • Beamte auf Lebenszeit: Du wirst in den Ruhestand versetzt. Daher bekommst du eine Pension, die aber deutlich unter deinen letzten Dienstbezügen liegt. Das sogenannte Mindestruhegehalt beträgt bei allen Dienstherren rund 1.700 bis 1.900 Euro brutto monatlich.

In allen Fällen der Dienstunfähigkeit entsteht also eine Deckungslücke, die jedoch bei Beamten auf Widerruf und Probe besonders groß ist. Denn verdienst du als Studienrat etwa derzeit 3.500 Euro netto und wirst dienstunfähig, geht dein komplettes Einkommen verloren.

Wir sind an Deiner Seite

Hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Daniel Martin in Siegen ins Spiel. Sie zahlt dir eine monatliche Rente (DU-Rente), wenn dein Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Beamtenstatus du aktuell hast. Auch eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen gesundheitlicher Einschränkungen löst den Anspruch auf DU-Rente aus. So bist du als Lehrerin oder Lehrer immer auf der sicheren Seite.

Die Dienstunfähigkeitsklausel

Für Lehrerinnen und Lehrer besonders relevant

Hinter der Dienstunfähigkeitsversicherung steckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Dadurch ist die Police der Deutschen Beamtenversicherung an den Bedarf von Beamtinnen und Beamten angepasst. Allerdings solltest du darauf achten, dass deine Versicherung tatsächlich eine „echte“ Klausel enthält. Denn nur mit ihr wird die Dienstunfähigkeit sofort als Berufsunfähigkeit anerkannt, ohne dass der Versicherer weitere Prüfungen vornimmt.

Enthält deine Versicherung hingegen nur eine „unechte“ DU-Klausel, prüft der Versicherer nochmal separat, ob neben der Dienstunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit gegeben ist. Durch die unterschiedlichen Definitionen der Begriffe kann es hier zu Abweichungen kommen. So erhältst du gegebenenfalls keine Rente, obwohl du wegen Dienstunfähigkeit kein Einkommen mehr hast.
 
Die gute Nachricht: Die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer enthält immer eine „echte“ DU-Klausel. Dadurch erkennen wir die Feststellung deines Dienstherrn sofort an.

Leistungen und Pluspunkte der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Mit der passgenauen Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Daniel Martin in Siegen bist du vor den teuren Folgen, die eine Dienstunfähigkeit haben kann, bestens geschützt. Denn du profitierst unter anderem von folgenden Leistungen:

  • Echte DU-Klausel in allen Tarifen
  • Sofortige Rentenzahlung, auch rückwirkend
  • Frei wählbare Höhe der DU-Rente
  • Beitragsfreistellung im Leistungsfall
  • Nachversicherungsgarantien bei bestimmten Ereignissen
Dienstunfähigkeitsversicherung  | DBV Siegen Daniel Martin
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Häufig gestellte Fragen

Wann stellt der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit fest?

Wenn du oder dein Dienstherr es beantragen. Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn du nach ärztlicher Prognose voraussichtlich auf Dauer nicht mehr voll imstande bist, deine dienstlichen Aufgaben zu erledigen.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit ist in den Versicherungsbedingungen, Dienstunfähigkeit im Gesetz definiert. Der größte Unterschied ist, dass eine Dienstunfähigkeit bereits angenommen werden kann, wenn du drei Monate keinen Dienst mehr leistest. Für die Berufsunfähigkeit gilt in der Regel ein Zeitraum von sechs Monaten.

Brauche ich als Lehrer immer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Vor allem in den ersten Dienstjahren wirst du ohne Versorgungsansprüche entlassen, wenn du dienstunfähig bist. Daher ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer hier besonders wichtig. Aber auch als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit schließt du mit ihr die Einkommenslücke, die bei einer Versetzung in den Ruhestand entsteht.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung Daniel Martin

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