Die „echte DU-Klausel“ in der Dienstunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich gibt es eine „Dienstunfähigkeitsversicherung“ als solche nicht. Es handelt sich bei ihr vielmehr um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit besonderen Klauseln. Damit ist die Versicherung an den individuellen Bedarf von Beamtinnen und Beamten angepasst. Zu unterscheiden ist zwischen „echter“ und „unechter“ Dienstunfähigkeits-Klausel (DU-Klausel):
- „Echte“ DU-Klausel: Stellt der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit fest, giltst du für die Versicherung automatisch und ohne weitere Prüfung als berufsunfähig
- „Unechte“ DU-Klausel: Auch wenn der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit feststellt, prüft die Versicherung noch einmal selbst, ob die Voraussetzungen gegeben sind
Mit der „unechten“ DU-Klausel stehst du also im schlimmsten Fall vor dem Problem, dass du keine Leistungen von der Versicherung erhältst, obwohl du dienstunfähig bist. Daher verzichtet die DBV in der Dienstunfähigkeitsversicherung grundsätzlich auf „unechte“ DU-Klauseln. Wir erkennen das Gutachten des Amtsarztes an und zahlen dir unverzüglich die vereinbarte Rente aus.