Passgenaue Versicherungen für Lehrer, Lehramtsanwärter
und Referendare!
Lehrer, Lehramtsanwärter und Referendare haben einen Bedarf nach Schutz, der sich an vielen Stellen von dem anderer Berufsgruppen unterscheidet. Hinzu kommen Besonderheiten durch das Beamtenverhältnis oder die freiberufliche Tätigkeit. Mit den sinnvollen Versicherungen für Lehrer, Lehramtsanwärter und Referendare der DBV Daniel Martin in Siegen bist du von Beginn deiner Karriere an gegen zahlreiche Risiken abgesichert!
Der spezielle Absicherungsbedarf von Lehrkräften
Der Lehrerberuf ist mit einer besonderen Belastung und einer großen Verantwortung für dich als Lehrerin oder Lehrer verbunden. Leider merken viele Lehrkräfte letzteres erst, wenn es bereits zu spät ist – etwa nach einem Verlust des dienstlichen Schlüssels. Denn hier nimmt dich dein Dienstherr in Regress und fordert die Kosten für den Austausch der Schließanlage von dir ein. Hier kommen schnell hohe fünfstellige Beträge zusammen.
Daher haben Lehrer, Lehramtsanwärter und Referendare einen besonderen Versicherungsbedarf. Die folgenden Policen stehen dabei im Mittelpunkt:
Besonders bei Lehrerinnen und Lehrern ist das Risiko einer Dienstunfähigkeit besonders groß. Denn der Beruf ist auf der einen Seite zwar für viele ein echter Traum, führt auf der anderen Seite aber auch zu einer hohen nervlichen Belastung. Versetzt dich dein Dienstherr wegen Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand, musst du mit erheblich weniger Geld auskommen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DUV) schließt diese Lücke.
Welche Berufsgruppe benötigt welche Versicherungen?
Grundsätzlich gibt es zwischen den einzelnen Berufsgruppen – Arbeitnehmern, Beamten und Freiberuflern – einige Unterschiede, was den Versicherungsbedarf angeht. Dennoch brauchst du als Lehrer immer einige Grundpolicen, die dir im Fall der Fälle große finanzielle Belastungen ersparen. Wir zeigen, welche Versicherungen für Lehrer, Lehramtsanwärter und Referendare der einzelnen Berufsgruppen von Bedeutung sind:
- Angestellte: Bei der Krankenversicherung kannst du nur zwischen GKV und PKV wechseln, wenn dein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Da du bei Berufsunfähigkeit krankheitsbedingt entlassen werden kannst, benötigst du eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Fahrlässigkeit haftest du außerdem für Schäden, was eine Diensthaftpflicht unverzichtbar macht.
- Beamte: Sie erhalten Beihilfe und benötigen zur Abdeckung der Restkosten eine private Krankenversicherung. Bei Dienstunfähigkeit erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf und Probe die Entlassung, Beamte auf Lebenszeit werden in den Vorruhestand versetzt. In beiden Fällen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung notwendig. Durch die besondere Bindung an den Staat sind auch die Haftungsrisiken größer, weshalb eine Diensthaftpflicht für Beamtinnen und Beamte ebenfalls notwendig ist.
- Freiberufler: Hier musst du dich um deine gesamte Absicherung selbst kümmern. Du entscheidest selbst, ob du dich gesetzlich oder privat versicherst. Außerdem haftest du für alle Schäden, die du anderen Menschen zufügst, in voller Höhe. Bei einer Berufsunfähigkeit fällt dein Einkommen vollständig weg, setze daher die Berufsunfähigkeitsrente entsprechend hoch an.
Inhalt der Versicherungen für Lehrer, Lehramtsanwärter und Referendare
Die passgenauen Versicherungen der DBV Daniel Martin in Siegen für Lehrer, Lehramtsanwärter und Referendare sichern jeweils unterschiedliche Risiken ab. Die Leistungen der jeweiligen Police im kurzen Überblick:
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Häufig gestellte Fragen
Worauf muss ich bei Auswahl der Versicherungen achten?
In erster Linie auf den beruflichen Status (Arbeitnehmer, Beamter, Freiberufler), da er den Weg für den passenden Versicherungsschutz vorgibt.
Welche Versicherungen sollte ein Lehrer haben?
Neben den „üblichen“ Versicherungen solltest du besonders auf einen guten Schutz vor den Folgen dienstlicher Haftungsansprüche und Dienstunfähigkeit achten. Auch die private Altersvorsorge im Rahmen der Dienstanfänger-Police spielt eine wichtige Rolle.
Leistet meine Privathaftpflicht bei bspw. dem Verlust des Lehrerschlüssels?
Grundsätzlich nur, wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag steht, dann aber auch nur bis zu einer bestimmten Höhe. Entscheide dich daher am besten direkt für die Diensthaftpflicht der DBV!
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DBV Deutsche Beamtenversicherung Daniel Martin
57074 Siegen
Daniel Martin
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