Während der aktiven Dienstzeit
Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten haben während ihrer aktiven Dienstzeit grundsätzlich Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Sie übernimmt die medizinische Versorgung und entspricht bei der Bundeswehr dem Krankenversicherungsschutz im zivilen Leben.
Für die eigene Krankheitskostenvollversicherung benötigen Soldaten deshalb während dieser Zeit grundsätzlich keine gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Im Krankheitsfall wenden Sie sich zunächst an die zuständige Sanitätseinrichtung der Bundeswehr. Eine Behandlung durch zivile Ärzte erfolgt insbesondere nach Veranlassung der Bundeswehr oder in einem medizinischen Notfall. Wichtig ist außerdem:
- Die truppenärztliche Versorgung gilt nur für Soldaten selbst. Familienangehörige sind darüber nicht automatisch abgesichert.
- Soldaten auf Zeit müssen sich zusätzlich um eine Pflegepflichtversicherung kümmern. Diese kann gesetzlich oder privat abgeschlossen werden.
- Auch während der Elternzeit bleibt der Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung grundsätzlich bestehen.
- Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst endet in der Regel auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.