Die Beihilfe
Die truppenärztliche Versorgung wird nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst unmittelbar durch die Beihilfe ersetzt. Sie übernimmt allerdings, anders als die freie Heilfürsorge, nicht mehr alle Krankheitskosten. Stattdessen deckt sie nur 70 % aller Aufwendungen ab. Für die übrigen 30 % benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth finden Sie entsprechende Tarife für Soldaten.
Die Beihilfe funktioniert folgendermaßen: Nach der Behandlung durch einen zivilen Arzt erhalten Sie eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese reichen Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle (BVA oder BADV) ein und erhalten 70 % des Rechnungsbetrages erstattet. Um diese Erstattung zu erhalten, stellen Sie einen förmlichen Antrag auf Beihilfe und senden die Rechnung als Nachweis mit an die zuständige Behörde.
Die Anwartschaft
Wie bereits erwähnt, benötigen Sie für die übrigen 30 % eine private und beihilfekonforme Krankenversicherung. In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, unter die auch Soldaten mit Anspruch auf Beihilfe fallen. Dieselben Regelungen gelten im Übrigen auch für Beamte, die Beihilfe erhalten. Während der Zeit im aktiven Dienst entfällt diese Pflicht für Sie, da Sie durch die truppenärztliche Versorgung bereits abgesichert werden.
Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich frühzeitig das Recht, ab dem Wegfall der Heilfürsorge zu festgelegten Konditionen und garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth unterscheiden wir zwei Formen der Anwartschaft:
- Kleine Anwartschaft: Für Soldaten auf Zeit, die im Anschluss in die private Krankenversicherung eintreten.
- Große Anwartschaft: Für Berufssoldaten, die ab ihrer Versetzung in den Ruhestand eine behilfekonforme Krankenversicherung benötigen.
Je nach gewählter Variante werden Ihr Gesundheitszustand und/oder das Alter „konserviert“ und später der Berechnung Ihrer Beiträge in der PKV zu Grunde gelegt. Schließen Sie die große Anwartschaft etwa mit 20 Jahren ab, läuft sie bis zu Ihrem 60. Lebensjahr. Nun wechseln Sie in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV. Dabei erhalten Sie die Beiträge, die Sie bereits mit 20 Jahren und dem damals festgestellten Gesundheitszustand erhalten hätten. Sie profitieren also von deutlich niedrigeren Monatsbeiträgen in der PKV und umgehen das Risiko, vom Versicherer abgelehnt zu werden.