DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in RothBeamte auf Lebenszeit

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Beamte auf Lebenszeit

Beamte der Feuerwehr, die sich in der Probezeit in vollem Umfang bewährt haben, können zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Der Dienst von Beamten unterscheidet sich in vielen Punkten von einem normalen Arbeitsverhältnis. Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Sie sind im Prinzip unkündbar und können somit nicht arbeitslos werden, Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung müssen sie nicht entrichten. Im Ruhestand erhalten sie von ihrem Dienstherrn eine Pension, Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht notwendig. 

Beamte haben generell Anspruch auf Krankenfürsorge. Welche Versorgung Beamte der Feuerwehr erhalten, wird von jedem Bundesland individuell geregelt. Im Freistaat Bayern haben Beamte der Feuerwehr während der aktiven und passiven Dienstzeit Anspruch auf Beihilfe. 

Was ist Beihilfe?

  • Beihilfe ist eine finanzielle Beteiligung des Dienstherrn an den Krankheitskosten seiner Beamten
  • Erstattet werden die Aufwendungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie für Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen zu 50 - 80 % 
  • Familienmitglieder sind unter Umständen ebenfalls beihilfeberechtigt

Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Altersvorsorge für Beamte der Feuerwehr

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