Heilfürsorge
Die Heilfürsorge ist eine eigenständige Form der Krankenversicherung, welche weder der gesetzlichen Krankenversicherung noch der privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist und in der Regel Beamte erhalten, deren Dienst mit besonderen gesundheitlichen Risiken verbunden ist, beispielsweise Beamte der Feuerwehr oder des Polizeivollzuges. Welcher Beamte Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe hat, regelt das jeweilige Bundesland.
Während der Dauer der Heilfürsorge benötigen Beamte der Polizei keine weitere Krankenversicherung. Mit der freien Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr fast die kompletten Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und Tod sowie für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge.
In Bayern haben Beamte der Polizei während der Ausbildung und Probezeit Anspruch auf Heilfürsorge. Nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit tritt an die Stelle der Heilfürsorge der Anspruch auf Beihilfe. Um den Anspruch wahrnehmen zu können, bedarf es einer beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung.
Da die Heilfürsorge nur zeitlich befristet gewährt wird, ist schon früh klar, dass in naher oder ferner Zukunft eine private Krankenversicherung benötigt wird. Daher ist es für Beamte der Polizei sinnvoll, die Zeit mit einer Anwartschaft zu überbrücken.
Lücken der Heilfürsorge
Mit der Heilfürsorge werden zwar fast alle Kosten bei Krankheit komplett abgedeckt, allerdings ist das Niveau der Versorgung vergleichbar mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Komfort wie bei der privaten Krankenversicherung können Sie hier nicht erwarten. Kosten, die für Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen oder Behandlung eines Heilpraktikers entstehen, werden von der Heilfürsorge nicht oder nur teilweise übernommen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth empfiehlt Ihnen für einen optimalen Versicherungsschutz die Anwartschaft Plus, mit der Sie zusätzlich Versorgungslücken der Heilfürsorge schließen können.
Gesetzliche Krankenversicherung
Sie können sich auch freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wissen sollten Sie, dass Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung nicht kompatibel sind. Gesetzliche Krankenkassen rechnen mit dem Arzt oder Krankenhaus direkt ab, der Patient muss nicht in Vorkasse gehen und deshalb auch keine Erstattungen von der Beihilfestelle und der Krankenkasse einfordern. Anders bei der privaten Krankenversicherung. Hier müssen zunächst alle Aufwendungen privat gezahlt werden. Dem Versicherten werden von Krankenkasse und Beihilfestelle die erstattungsfähigen Kosten zurückgezahlt.
Beihilfe können daher nur Beamte der Polizei in Anspruch nehmen, die über eine private Krankenversicherung verfügen.
Vorteile einer Anwartschaftsversicherung
Sobald klar ist, dass Sie später die Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um das Risiko der Verschlechterung der Gesundheit bis zur Inanspruchnahme abzusichern. Mit einer Anwartschaftsversicherung gelingt die Aufnahme aufgrund des bei Abschluss „konservierten“ Gesundheitszustandes reibungslos und zu den bestmöglichen Konditionen. Alle Erkrankungen, die zwischen Abschluss der Anwartschaftsversicherung und dem Beitritt in die private Krankenkasse auftreten, egal wie schwer diese sind, werden in den Versicherungsschutz mit einbezogen, ohne dass die Beiträge dadurch steigen.
Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung
Umso besser Ihr Gesundheitszustand ist, desto wahrscheinlicher ist die Aufnahme in die private Krankenversicherung. Auch Ihre Mitgliedsbeiträge sind bei guter Gesundheit und dem damit verbundenen geringen Krankheitsrisiko niedriger, als bei Personen mit gesundheitlichen Problemen. Im Vergleich zu einem 20-jährigen Beamten hat der 60-jährige sicherlich schon mehr Krankheiten, Behinderungen und Einschränkungen aufzuweisen. Für den 20-jährigen wird es deshalb unkomplizierter sein, in die private Krankenkasse aufgenommen zu werden. Beim 60-jährigen sieht das voraussichtlich schlechter aus. Eine Absicherung wird mit Leistungsausschlüssen oder hohen Risikozuschlägen verbunden sein beziehungsweise abgelehnt werden.