Zwei Soldaten in Flecktarn-Uniform und Feldmütze blicken ernst nach vorn, einer davon im Vordergrund mit fokussiertem Blick.

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in RothWichtige Versicherungen für Soldaten Roth

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Wichtige Versicherungen für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth

Soldaten haben einen speziellen Versicherungsbedarf. Dabei unterscheiden sich die Versorgungsansprüche von Berufssoldaten, Zeitsoldaten und freiwillig Wehrdienstleistenden. Die Ansprüche von Berufssoldaten entsprechen dabei in etwa denen von Beamten auf Lebenszeit. 

Entsprechend spielen wichtige Versicherungen für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth vor allem in folgenden Bereichen eine zentrale Rolle:

  • Soldatendienstunfähigkeit
  • Anwartschaftsversicherung
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Invaliditätsabsicherung bei Unfällen beziehungsweise Wehrdienstbeschädigung
  • Haftung
  • Altersvorsorge
Orangefarbenes Kreissymbol mit kleinem „i“

Als Soldat umfassend vorsorgen

Dienstunfähigkeit, Haftung, Anwartschaft und Vorsorge stellen Soldaten vor besondere Anforderungen. Der passende Schutz sollte dabei Ihren Status und Ihre persönliche Versorgung berücksichtigen. Lassen Sie sich von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth individuell zu den wichtigen Versicherungen für Soldaten beraten.

Die Grundlagen der Versorgung durch den Dienstherrn

Alle drei genannten Soldatengruppen haben gemeinsam, dass der Dienstherr während der Dienstzeit eine Grundversorgung gewährleistet. Art und Umfang unterscheiden sich jedoch je nach Status. Dazu zählen unter anderem die laufenden Bezüge beziehungsweise Leistungen sowie die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Wehrdienstleistende und Reservisten

Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten verfügen über eine andere und meist weniger weitreichende Versorgung als Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten. Während des Wehr- beziehungsweise Reservistendienstes besteht grundsätzlich Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Bei einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung können Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz greifen. Bei einer Dienstunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung oder eines privaten Unfalls bestehen dagegen nicht dieselben langfristigen Versorgungsansprüche wie bei Berufssoldaten.

Soldaten auf Zeit

Als Soldat auf Zeit verpflichten Sie sich für einen festgelegten Zeitraum bei der Bundeswehr. Während der Dienstzeit erhalten Soldaten auf Zeit unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und benötigen dafür keine eigene Krankheitskostenvollversicherung.

Nach dem Ausscheiden können je nach Dienstzeit unter anderem Übergangsgebührnisse und Leistungen des Berufsförderungsdienstes gewährt werden. Ein Beihilfeanspruch besteht für heute ausscheidende Soldaten auf Zeit grundsätzlich nicht mehr.

Berufssoldaten

Berufssoldaten werden ähnlich wie Beamte auf Lebenszeit versorgt. Während der aktiven Dienstzeit erhalten sie unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Mit der Versetzung in den Ruhestand entfällt dieser Anspruch und wird durch einen Beihilfeanspruch ergänzt.

Zudem erhalten Berufssoldaten ein Ruhegehalt und können während ihrer Dienstzeit je nach Verwendung unterschiedliche Zulagen erhalten. Bei den wichtigen Versicherungen für Soldaten besteht deshalb auch für Berufssoldaten ein besonderer Absicherungsbedarf, der die dienstliche Versorgung sinnvoll ergänzt.

Händeschütteln-Symbol

Wichtige Absicherung für Ihre Dienstzeit

Die Versorgung durch den Dienstherrn deckt nicht jedes finanzielle Risiko ab. Je nach Laufbahn können eine Dienstunfähigkeitsversicherung, Diensthaftpflicht oder Anwartschaft wichtige Bausteine sein. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth unterstützt Sie dabei, Ihre Absicherung passend zusammenzustellen.

Dienstunfähigkeit bei Soldaten

Sind Sie aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit nicht in der Lage, Ihren Wehrdienst wie gewohnt zu leisten, können Sie von Ihrem Dienstherrn bzw. dem Truppenarzt für wehrdienstunfähig erklärt werden. Ob Sie Anspruch auf Versorgung vonseiten des Dienstherrn haben, ist abhängig von Ihrem Status, den geleisteten Dienstjahren und der Ursache der Dienstunfähigkeit. 

Können Sie in den Ruhestand versetzt werden, erhalten Sie ein Ruhegehalt. Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Einsatzunfall, erhalten Sie eine einmalige Entschädigungsleistung und ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Das Ruhegehalt entspricht jedoch niemals den gewohnten monatlichen Dienstbezügen. 

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeit ist von einer Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Während die Dienstunfähigkeit an die Fähigkeit anknüpft, die dienstlichen Pflichten als Soldat zu erfüllen, richtet sich die Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags. Häufig ist dabei entscheidend, ob der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung gehört daher zu den wichtigen Versicherungen für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte darauf geachtet werden, dass eine passende Dienstunfähigkeitsklausel für Soldaten enthalten ist.

Dadurch kann eine festgestellte Dienstunfähigkeit entsprechend den vereinbarten Bedingungen einen Leistungsanspruch auslösen.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Soldaten vor den finanziellen Folgen möglicher Regressforderungen des Dienstherrn. Verursachen Sie durch eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung einen Schaden, kann der Bund unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.

Die Absicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth prüft solche Forderungen und übernimmt berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang. Zum Versicherungsschutz gehört zudem ein passiver Rechtsschutz, durch den unbegründete oder überhöhte Regressforderungen abgewehrt werden können.

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Versicherungsschutz für jede Phase Ihrer Dienstzeit

Vom Einstieg in die Bundeswehr bis zum Ausscheiden oder Ruhestand verändert sich der Absicherungsbedarf von Soldaten. Eine frühzeitige Planung hilft, mögliche Versorgungslücken gezielt zu berücksichtigen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth berät Sie zu einem Versicherungsschutz, der zu Ihrer Laufbahn passt.

Truppenärztliche Versorgung

Soldaten der Bundeswehr erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit grundsätzlich unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese wird in erster Linie durch die Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr erbracht und umfasst unter anderem die ambulante, stationäre und zahnärztliche Versorgung.

Ist eine Behandlung außerhalb der Bundeswehr erforderlich, können mit einem entsprechenden Behandlungsauftrag auch zivile Ärzte oder Einrichtungen in Anspruch genommen werden. In medizinischen Notfällen ist keine vorherige Überweisung erforderlich. Eine eigene Krankheitskostenvollversicherung wird während des Anspruchs auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung grundsätzlich nicht benötigt.

Die Anwartschaftsversicherung

Während der aktiven Dienstzeit erhalten Soldaten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Mit dem Ende dieser Versorgung verändert sich der Krankenversicherungsschutz. Berufssoldaten erhalten im Ruhestand grundsätzlich Beihilfe und müssen den verbleibenden Teil ihrer Krankheitskosten absichern.

Soldaten auf Zeit haben nach dem Ausscheiden dagegen grundsätzlich keinen Beihilfeanspruch mehr und können ihren Krankenversicherungsschutz je nach Situation gesetzlich oder privat fortführen.

Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie sich bereits während der Dienstzeit Voraussetzungen für eine spätere private Krankenversicherung sichern. Dabei wird zwischen kleiner und großer Anwartschaft unterschieden. Insbesondere für Berufssoldaten kann eine Anwartschaft den späteren Übergang in eine beihilfekonforme private Krankenversicherung erleichtern.

Die Kranken- und Pflegepflichtversicherung

Eine Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth wird für Soldaten insbesondere nach dem Ende der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung relevant. Berufssoldaten erhalten im Ruhestand grundsätzlich Beihilfe und sichern den verbleibenden Teil ihrer Krankheitskosten in der Regel über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab.

Soldaten auf Zeit haben nach dem Ausscheiden grundsätzlich keinen Beihilfeanspruch mehr. Während des Bezugs von Übergangsgebührnissen kann jedoch ein Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bestehen.

Unabhängig davon besteht auch während der Dienstzeit eine Pflicht zur Pflegeversicherung. Die Pflegepflichtversicherung gehört damit zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen für Soldaten und ergänzt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Häufig gestellte Fragen zu den wichtigen Versicherungen für Soldaten 

Die wichtigen Versicherungen für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth ergänzen die Leistungen des Dienstherrn gezielt. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.

Wann sollten Soldaten ihren Versicherungsschutz überprüfen?

Welche Absicherung benötigen Soldaten bei Auslandseinsätzen?

Welche privaten Risiken sind durch die Versorgung der Bundeswehr nicht abgedeckt?

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Welche wichtigen Versicherungen für Soldaten zu Ihren Bedürfnissen passen, hängt unter anderem von Ihrem Status, Ihrer Dienstzeit und Ihrer persönlichen Lebenssituation ab.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth ist Ihr persönlicher Ansprechpartner für die besonderen Versicherungsfragen von Soldaten. Lassen Sie Ihren bestehenden Schutz prüfen oder informieren Sie sich über passende Lösungen für Ihre Dienstzeit und darüber hinaus. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.

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