Lächelnder Mann im weißen Hemd sitzt in heller Büroumgebung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in RothBeihilfe Roth

Termin vereinbaren

Beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth

Beamte der Polizei haben ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf lebenslangen Schutz und Fürsorge. Eine Pflicht des Dienstherrn ist die Krankenfürsorge, die er erfüllt, indem er Beihilfe oder freie Heilfürsorge gewährt. Freie Heilfürsorge erhalten in der Regel Beamte, deren Dienst mit besonders hohen gesundheitlichen Risiken verbunden ist und die Absicherung in einer privaten Krankenversicherung eine enorm hohe finanzielle Belastung darstellen würde. Die freie Heilfürsorge übernimmt die Kosten im Krankheitsfall komplett, das Niveau entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Beihilfe hingegen übernimmt die Kosten nur anteilmäßig.

Bundeseinheitliche Regelungen in Bezug auf freie Heilfürsorge und Beihilfe existieren nicht, dafür ist jedes Bundesland selbst verantwortlich. In der Regel bekommen:

  • Beamte ohne oder mit einem Kind 50 %
  • Beamte mit mindestens 2 Kindern, Ehepartner und Beamte im Ruhestand 70 %
  • beihilfeberechtigte Kinder 80 %

der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen erstattet.

Kosten, die nicht von der Beihilfe getragen werden, müssen seit 2009 mit einer Krankenversicherung abgesichert werden. Beamte der Polizei mit Beihilfe benötigen daher eine beihilfekonforme Krankenversicherung mit der die Restkosten von 20, 30 oder 50 % abgesichert werden.

Beihilfekonforme Krankenversicherungen werden ausschließlich von privaten Krankenkassen angeboten. Bei gesetzlichen Kassen können nur Vollkostenversicherungen abgeschlossen werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth bietet Beamten der Polizei mit Vision B eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit den perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen Basis, Komfort und Premium an.

Neben den Vorteilen des Status eines Privatpatienten mit freier Arztwahl, kurzer Wartezeiten und bevorzugter Terminvergabe, profitieren Beamte bei allen Tarifen von den Leistungen:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
  • Erstattungen für Medikamente, bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Bei stationärer Behandlung mindestens Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer

Weitere Vorteile der beihilfekonformen Krankenversicherung

Zwischen Beamten der Polizei und privater Krankenversicherung wird ein individueller Vertrag abgeschlossen. Vereinbarte Leistungen erhalten Sie garantiert, solange der Vertrag mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth gültig ist. Auch der Gesetzgeber hat nicht die Befugnis, Vertragsbedingungen zu ändern. Welche Leistungen Sie absichern, entscheiden Sie selbst. Nur diese Leistungen werden zur Beitragsermittlung herangezogen.

Einkommensunabhängige Wahlfreiheit

Normalerweise eröffnet sich der Weg in die private Krankenversicherung nur denjenigen, deren Einkommen über der gültigen Versicherungspflichtgrenze liegt. Wer diese Grenze nicht überschreitet, ist dazu verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern zu lassen. Anders als klassische Arbeitnehmer sind Beamte der Polizei bei der Wahl der passenden Krankenversicherung nicht von ihrem Einkommen abhängig. Sie haben vielmehr eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Hierbei ist die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth die optimale Versicherungslösung. Voraussetzung für diese Wahlfreiheit ist jedoch, dass der Beamte Beihilfe bezieht.

Freie Heilfürsorge oder Beihilfe

Der Weg in die private beihilfekonforme Krankenversicherung steht nur den Beamten der Polizei frei, die Beihilfe beziehen. Doch was ist mit denjenigen, die stattdessen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben? Der Dienstherr der Beamten der Polizei muss umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört nicht nur die finanzielle Fürsorge, sondern auch die Gesundheitsfürsorge. Dabei kann der Dienstherr zwischen freier Heilfürsorge oder Beihilfe wählen.

Bei der freien Heilfürsorge werden die Gesundheitskosten des Beamten der Polizei vollumfänglich abgedeckt. Er erhält hierbei Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen werden können. Im Gegensatz dazu übernimmt die Beihilfe nur einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten. Für die restlichen Kosten muss der Beamte eine Restkostenversicherung abschließen. Hierbei kann er sich frei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden.

Die Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten des Beamten der Polizei. Für die Restkosten kommt die Restkostenversicherung auf. Doch wie hoch ist der Anteil der Kosten, die vom Dienstherrn übernommen werden? Der Mindestanspruch der Beihilfe liegt bei 50%. Beamte der Polizei, die mehr als ein Kind haben, erhalten 70% Beihilfe. Die Kinder werden durch 80% Beihilfe unterstützt. Sobald der Beamte in den Ruhestand eintritt, besteht ebenfalls ein Anspruch auf 70% Beihilfe.

Doch auch wenn das nach einer großen Unterstützung klingt, können ohne passende Absicherung hohe finanzielle Belastungen auf den Beamten der Polizei zukommen. Aus diesem Grund gilt mittlerweile sogar eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung für Beamte. Allen voran können langwierige und schwere Erkrankungen hohe Kosten und, damit verbunden, auch hohe Restkosten für den Beamten bedeuten. 

''

Weitere Details

Kosten zur Krankenversicherung bei gesetzlichen Kassen

Sind Familienangehörige ebenfalls beihilfeberechtig?

Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung

Abrechnung von Leistungen

Wichtig für Beamte mit Heilfürsorge

Beamte der Polizei benötigen für die Zeit, in der sie Heilfürsorge erhalten, keine zusätzliche Krankenversicherung. Die Heilfürsorge deckt bereits fast alle Kosten im Krankheits-, Pflege oder Geburtsfall ab. Heilfürsorge wird nur zeitlich befristet gewährt. Spätestens bei der Beendigung des aktiven Dienstes endet der Heilfürsorgeanspruch und geht in den Anspruch auf Beihilfe über. Beamten der Polizei im Ruhestand werden 70 % der beihilfefähigen Kosten erstattet. Die restlichen 30 % müssen, wie es für alle Beamten gilt, mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.

Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie vorausschauend die spätere, garantierte Aufnahme in die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth sichern.

Bei Bedarf, wenn das Recht auf Heilfürsorge nicht mehr gegeben ist, kann die Anwartschaft problemlos, ohne Wartezeit und erneute Gesundheitsprüfung, in eine private Krankenversicherung umgewandelt werden. Änderungen des Gesundheitszustandes nach Versicherungsabschluss sind für die Beitragsermittlung und die Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth nicht mehr relevant.

Vorteile einer Anwartschaftsversicherung

  • Die Basis späterer Beiträge sind die Konditionen bei Abschluss der Anwartschaft – Sie profitieren von günstigen Beiträgen
  • Keine Risikozuschläge oder Ausschlüsse im Alter
  • Kleine oder große Anwartschaft – der gegenwärtige Gesundheitszustand wird „eingefroren“ beziehungsweise auch das Alter
  • Garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung
  • Keine Wartezeiten bei der Umwandlung der Anwartschaft in eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung

Vision B

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth hat mit der beihilfekonformen Krankenversicherung eine leistungsstarke private Krankenversicherung im Angebot. Sie ist speziell für Beamte im Allgemeinen und Beamte der Polizei im Besonderen geschaffen worden. Hier erhalten Sie einen Tarif, der maßgeschneidert an Ihre Beihilfe angepasst wird. Dadurch profitieren Sie von attraktiven Konditionen. Schließlich müssen Sie nicht alle Gesundheitskosten, sondern lediglich einen Teil dieser absichern.

Wir stellen Ihnen drei Tarife zur Wahl:

  • Tarif Vision B Basis
  • Tarif Vision B Komfort
  • Tarif Vision B Premium


Die Vorteile von Vision B

Beamte der Polizei, die sich für unsere private beihilfekonforme Krankenversicherung entscheiden, profitieren von zahlreichen Vorteilen. Allen voran erhalten Sie Wahlfreiheit bei Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus. Darüber hinaus werden Vorsorgeuntersuchungen ohne eine Altersbegrenzung abgedeckt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit auf Beitragsrückerstattung, wenn Sie binnen einer Versicherungsperiode keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Der Versicherungsschutz der Vision B gilt weltweit. Wenn Sie stationär behandelt werden müssen, steht Ihnen eine Chefarztbehandlung zu. Auch alternative Behandlungsmethoden decken wir ab. Damit können Sie sich auch durch einen Heilpraktiker behandeln lassen. Generell profitieren Sie von verkürzten Wartezeiten und einer bevorzugten Terminvergabe in Arztpraxen.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

Sie möchten ausführlich zur privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung oder weiteren Absicherungsprodukten der DBV beraten werden? Gern sind unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth für Sie da.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG

Hauptstrasse 40
91154 Roth 
0911/65053740
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Wessel & Kollegen OHG
Hauptstrasse 40
91154 Roth
Kontaktformular aufrufen 09171 61283 09171 8948241 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
Nach Vereinbarung
Dienstag:
Nach Vereinbarung
Mittwoch:
Nach Vereinbarung
Donnerstag:
Nach Vereinbarung
Freitag:
Nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen