Beispiel eins: Schaden mit einem dienstlichen Fahrzeug
Sie sind mit einem dienstlichen Kraftfahrzeug dienstlich unterwegs und übersehen dabei eine rote Ampel. Durch diesen Fehler muss ein von der Seite kommendes Fahrzeug ausweichen, das daraufhin einen schweren Unfall verursacht. Hierbei entsteht nicht nur ein hoher Sach- sondern auch ein großer Personenschaden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Dienstwagens wird nun versuchen, sich den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit von Ihnen erstatten zu lassen.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten übernimmt auch derartige Ansprüche, sofern sie gerechtfertigt sind. Dabei übernehmen wir die gesamte Prüfung des Falles und ziehen notfalls auch vor Gericht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Beispiel zwei: Verlust des dienstlichen Schlüssels
Ein weiterer Klassiker und zudem ein Fall, den jede gute Diensthaftpflichtversicherung abdecken sollte, ist der Verlust eines dienstlichen Schlüssels. Die kleinen Metallteile gehen schneller verloren, als Sie schauen können – und im Zweifel bleiben Sie auf den hohen Kosten sitzen. Der Grund hierfür ist, dass der Dienstherr bei einem Schlüsselverlust meist die gesamte Schließanlage des Gebäudes austauschen muss und die Kosten als Regress von Ihnen zurückfordert.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth empfehlen Soldaten grundsätzlich, den Kasernenschlüssel immer getrennt von privaten Schlüsseln aufzubewahren. So vermeiden Sie, dass auf einen Schlag alle Schlüssel verloren gehen. Tragen Sie zudem immer nur diejenigen bei sich, die Sie auch tatsächlich benötigen.
Beispiel drei: Verlust von Ausrüstung oder Waffen
Soldaten erhalten ihre gesamte Ausrüstung von der Bundeswehr gestellt. Dabei handelt sich jedoch nicht um Geschenke, sondern lediglich um Leihgaben – dementsprechend fordert der Dienstherr die Kosten für verloren gegangene Gegenstände in der Regel von Ihnen ein. Dies gilt insbesondere, wenn Waffen oder andere, teure Dinge abhandenkommen. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV sichert auch diese Schäden ab.