Studierende im Lehramt und Referendare stehen am Anfang einer Laufbahn im öffentlichen Dienst. Eine schwere Verletzung in jungen Jahren kann die gesamte berufliche Zukunft beeinflussen, bevor der Beamtenstatus überhaupt erreicht ist.
Bei der Unfallabsicherung besteht keine automatische Mitversicherung über die Eltern, sobald das Studium beginnt. Wer sich nicht selbst kümmert, steht bei einem Freizeitunfall ohne Leistungen da.
Das betrifft besonders angehende Lehrkräfte, die während der gesamten Ausbildungszeit auf einen lückenlosen Unfallschutz angewiesen sind. Ein Sturz beim Sport oder ein Unfall auf dem Fahrrad kann schwerwiegende Folgen haben.
Referendare tragen zudem ein besonderes Risiko: Sie sind während der Unterrichtstätigkeit zwar über den Dienstherrn abgesichert, private Unfälle außerhalb des Dienstes bleiben jedoch ungedeckt. Eine dauerhafte Unfallfolge kann die spätere Verbeamtung erschweren, wenn die gesundheitliche Eignung infrage steht.
Auch bei Unterrichtsbesuchen abseits des direkten Schulwegs, etwa bei privaten Vorbereitungstreffen oder Fortbildungen in Eigeninitiative, besteht häufig keine gesetzliche Absicherung. Genau hier setzt die Unfallversicherung für Studenten & Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth an.