Rechtliche Grundlagen der Einsatzversorgung
Der Schadensausgleich für Soldaten ist gesetzlich verankert. Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz sowie das Soldatenversorgungsgesetz bilden die rechtliche Basis für die staatlichen Ausgleichsleistungen.
Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz regelt insbesondere die Versorgung von Soldatinnen und Soldaten, die infolge eines Einsatzunfalls dauerhaft geschädigt wurden. Es schafft Ansprüche, die unabhängig vom privaten Versicherungsschutz bestehen.
Das Soldatenversorgungsgesetz ergänzt diese Regelungen um Versorgungsansprüche für Hinterbliebene und um Leistungen bei Dienstunfähigkeit. Beide Gesetze greifen eng ineinander. Wer seine Ansprüche vollständig ausschöpfen möchte, muss beide Regelwerke kennen und richtig anwenden. Die wichtigsten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen im Überblick:
- Einsatz-Weiterverwendungsgesetz: Versorgung bei dauerhafter einsatzbedingter Schädigung
- Soldatenversorgungsgesetz: Hinterbliebenenversorgung und Dienstunfähigkeitsregelungen
- Wehrpflichtgesetz und Soldatengesetz: ergänzende Rahmenbedingungen für den Dienststatus
Diese gesetzlichen Grundlagen sind komplex. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth kennt diese Regelwerke und erklärt Ihnen, welche Ansprüche in Ihrer Situation konkret relevant sind.