Im Referendariat und während schulpraktischer Phasen handeln Sie oft eigenverantwortlich, auch wenn Sie formal noch keine Beamtenstellung innehaben. Genau das führt zu einem häufigen Missverständnis.
Viele Studierende glauben, ein allgemeiner Versicherungsschutz decke auch dienstliche Tätigkeiten ab. Das ist ein Irrtum. Sobald Sie im öffentlich-rechtlichen Auftrag handeln, etwa bei der Klassenaufsicht oder bei Amtshandlungen im juristischen Vorbereitungsdienst, benötigen Sie eigenständigen Schutz.
Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden, können Forderungen schnell hohe Summen erreichen. Ohne Diensthaftpflichtversicherung für Studenten & Referendare tragen Sie dieses Risiko persönlich, unabhängig von Ihrem Einkommen als Student oder Referendar. Typische Situationen, in denen ein solches Risiko entsteht, sind vielfältig:
- Aufsichtspflichtverletzung während einer Pausenaufsicht oder Klassenfahrt
- Fehler bei der Bewertung von Klausuren oder Prüfungsleistungen mit Folgeschaden
- Fehlverhalten bei Amtshandlungen im Rahmen des Referendariats
- Sachschäden an schulischem oder behördlichem Eigentum während praktischer Einsätze
Diese Beispiele zeigen, wie schnell aus einer alltäglichen Situation im Vorbereitungsdienst ein persönliches Haftungsrisiko entstehen kann. Die Diensthaftpflichtversicherung für Studenten & Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth setzt genau hier an und schließt diese Lücke zuverlässig.