Bei Soldaten ist die Dienstunfähigkeit von der klassischen Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Beide können dazu führen, dass die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, unterscheiden sich jedoch bei den Voraussetzungen und der Leistungsprüfung.
Eine Berufsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Versicherer prüft dabei anhand der vereinbarten Bedingungen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Bei einer Dienstunfähigkeit entscheidet dagegen der Dienstherr über die weitere Verwendung. Können Soldaten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Dienst eingesetzt werden, kann dies – abhängig vom Status – zur Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand führen.
Bei einer Dienstunfähigkeit entscheidet dagegen der Dienstherr über die weitere Verwendung. Können Soldaten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Dienst eingesetzt werden, kann dies – abhängig vom Status – zur Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand führen.
Für die Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb entscheidend, dass der Vertrag eine passende Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Bei einer echten DU-Klausel wird die Entscheidung des Dienstherrn entsprechend den Versicherungsbedingungen als Grundlage für die Leistung anerkannt.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth bietet einen speziell auf die Anforderungen im öffentlichen Dienst und bei der Bundeswehr ausgerichteten Versicherungsschutz.