Vorteile
- günstige Beiträge
- keine neuerliche Gesundheitsprüfung
- keine Wartezeiten
Nicht alle Beamte der Polizei können von einer einkommensunabhängigen Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung profitieren. Dieser große Vorteil ist lediglich denjenigen vorbehalten, die Beihilfe beziehen. Wer freie Heilfürsorge erhält, muss keine Restkostenversicherung abschließen und kann dementsprechend nicht in die private Krankenversicherung einsteigen. Doch früher oder später wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge in Beihilfe um. Nun ist eine Restkostenversicherung von Nöten. Damit die damit einhergehenden Kosten nicht erdrückend sind, hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth mit der Anwartschaftsversicherung die optimale Lösung parat. Im Folgenden möchten wir Ihnen die kleine Anwartschaftsversicherung vorstellen.
Mit einer Anwartschaftsversicherung schaffen Sie die Sicherheit für eine spätere Aufnahme in eine private Krankenkasse, ohne dass bei der eigentlichen Aufnahme, der Umwandlung der Anwartschaft in eine private Krankenversicherung, nochmals Ihr Gesundheitszustand überprüft wird. Dies geschieht bereits bei Abschluss der Anwartschaft und wird zu keinem späteren Zeitpunkt wiederholt. Sowohl die Aufnahme als auch die Beiträge stützen sich auf Ihre „konservierte“ gesundheitliche Verfassung bei Abschluss der Anwartschaft.
So können beispielsweise Beamte der Polizei vor oder in Ausbildung und Probezeit bei meist noch guter Gesundheit sicherstellen, dass Sie später, auch bei zwischenzeitlich aufgetretenen Krankheiten oder Unfällen, garantiert in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth aufgenommen werden. Maßgeblich für den zukünftigen Beitrag zur Krankenversicherung sind die bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgelegten Konditionen. Die Beiträge für die kleine Anwartschaft für Beamte der Polizei sind gering. Mit den monatlichen Prämien werden nur die Verwaltungskosten abgedeckt. Aus den höheren Beiträgen für die große Anwartschaft können bereits Altersrückstellungen gebildet werden.
Mithilfe einer Anwartschaftsversicherung können sich Beamte in jungen Jahren eine garantierte spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung sichern. Dabei erhalten sie attraktive Konditionen, obwohl sie sich bereits in einem fortgeschrittenen Alter befinden. Doch Anwartschaft ist nicht gleich Anwartschaft. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth können Sie sich für eine kleine Anwartschaftsversicherung oder eine große Anwartschaft entscheiden. Dabei sind die beiden Varianten für einen jeweils anderen Anspruch passend.
Das besondere an einer Anwartschaftsversicherung ist, dass gegenwärtiger Faktoren festgehalten werden. Hierzu gehören bei der kleinen Anwartschaftsversicherung der Gesundheitszustand. Bei der großen Anwartschaftsversicherung werden nicht nur Gesundheitszustand, sondern auch Alter des Versicherungsnehmers „eingefroren“. Die gegenwärtigen Faktoren werden dann bei der späteren Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung herangezogen.
So können sich Beamte der Polizei bereits in jungen Jahren optimale Konditionen für einen späteren Zeitpunkt sichern. Beim Einstieg in die private Krankenversicherung werden sie so behandelt, als wären sie die Laufzeit der Anwartschaftsversicherung lang bereits Mitglied in der privaten Krankenversicherung gewesen.
Obwohl sie sich im Namen kaum unterscheiden, gibt es große Unterschiede zwischen der kleinen Anwartschaftsversicherung und der großen Anwartschaftsversicherung. Allen voran sind hierbei selbstverständlich die Faktoren zu nennen, die festgehalten werden. Während bei der kleinen Anwartschaftsversicherung lediglich der Gesundheitszustand eingefroren wird, hält man bei der größeren Anwartschaft auch das Alter fest.
Dementsprechend ist die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth zur Überbrückung einer kurzen Zeit gedacht. Eine große Anwartschaft bietet sich hingegen an, wenn man voraussichtlich noch viele Jahre auf den Eintritt in die private Krankenversicherung warten muss. Dass die große Anwartschaftsversicherung mehr Leistung bietet, spiegelt sich natürlich auch in den Kosten wider. Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung müssen lediglich die anfallenden Verwaltungskosten abgedeckt werden.
Folglich fallen die Kosten bei der kleinen Anwartschaftsversicherung auch deutlich geringer aus als bei der großen Anwartschaft. Bei dieser müssen nämlich neben den Verwaltungskosten auch die Kosten zur Bildung von Altersrückstellungen abgedeckt werden. Diese dienen der Abdeckung der hohen Gesundheitskosten im Alter. In Folge dessen bleiben die Versicherungsbeiträge auch im hohen Alter stabil. Dementsprechend lohnt sich eine große Anwartschaft vor allem dann, wenn der Beamte der Polizei voraussichtlich erst im fortgeschrittenen Alter in die private Krankenversicherung einsteigen wird.
Selbstverständlich ergibt sich die Frage, warum man sich nicht direkt für eine große Anwartschaft anstelle der kleinen Anwartschaftsversicherung entscheiden sollte. Es gibt Situationen in der Karriere eines Beamten der Polizei, für die unsere kleine Anwartschaftsversicherung geradezu prädestiniert ist. Vor allem dann, wenn der zu überbrückende Zeitraum bis zum Einstieg in die private Krankenversicherung überschaubar ist, bietet sich die kleine Anwartschaftsversicherung als perfektes Instrument an.
Das gilt beispielsweise für den Zeitraum des Vorbereitungsdienstes von Beamten der Polizei. Während dieser Zeit sind Beamte der Polizei in der Regel heilfürsorgeberechtigt. Dementsprechend besteht für sie keine Möglichkeit, in die private Krankenversicherung einzusteigen. Doch bei vielen Beamten der Polizei wandelt sich mit Ernennung zum Beamten auf Probe und dem damit einhergehenden Berufseinstieg der Status der Gesundheitsfürsorge seitens des Dienstherrn. Vor allem Beamten der Polizei, die im Innendienst tätig werden, steht ab diesem Zeitpunkt Beihilfe zu.
Für diesen kurzen Zeitraum eine große Anwartschaft abzuschließen, würde keinen Sinn ergeben. Schließlich ist der Altersunterschied zwischen Antritt und Beendigung Ihres Vorbereitungsdienstes nahezu identisch. Hier ergibt es Sinn, lediglich Ihren Gesundheitszustand festzuhalten. Somit ist die kleine Anwartschaftsversicherung die optimale Lösung. Sollte sich nach Beendigung Ihres Vorbereitungsdienstes herausstellen, dass Sie doch nicht Beihilfe beziehen, ist dies kein Problem. Dann können Sie Ihre kleine Anwartschaftsversicherung unkompliziert in eine große Anwartschaft umwandeln.
Unter gewissen Umständen sollten Sie sich für eine große Anwartschaftsversicherung entscheiden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie noch nicht absehen können, wann Sie nicht mehr Heilfürsorge, sondern Beihilfe beziehen werden. Wann ist dies der Fall? Es gibt insgesamt drei Möglichkeiten für die Umwandlung von Heilfürsorgeanspruch in Beihilfeberechtigung. An erster Stelle steht die erfolgreiche Beendigung des Vorbereitungsdienstes. Doch wer auch nach seinem Vorbereitungsdienst noch Heilfürsorge bezieht, kann möglicherweise aus anderen Ursachen zur Beihilfe berechtigt werden.
Ein klassisches Beispiel ist der Wechsel vom risikoreichen Außen- in den sicheren Innendienst. Wer seine gesamte Karriere lang Heilfürsorge bezieht, wird jedoch irgendwann Beihilfe erhalten. Das geschieht spätestens dann, wenn der Beamte der Polizei in den Ruhestand eintritt. Stellen Sie sich vor, Sie müssten ohne Anwartschaftsversicherung im hohen Alter in die private Krankenversicherung wechseln. Das würde nicht nur hohe Kosten für Sie bedeuten. Unter Umständen werden Sie auch lediglich im Basistarif aufgenommen. Dieser entspricht in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die kleine Anwartschaftsversicherung eignet sich vor allem für Beamte auf Widerruf. Doch dabei sollten diese einiges beachten. Wenn nach Ende des Vorbereitungsdienstes feststeht, dass der Anspruch auf Heilfürsorge weiterhin besteht, ist ein Wechsel in die große Anwartschaft ratsam. Schließlich muss der Beamte der Polizei nun voraussichtlich einige Jahre warten, bis ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Sobald die Voraussetzungen in Form der Beihilfeberechtigung jedoch vorliegen, ist ein nahtloser Übergang zur privaten Krankenversicherung ohne Probleme möglich.
Anwärter mit einer kleinen Anwartschaft sollten darauf achten, diese rechtzeitig in eine große Anwartschaft umzuwandeln, wenn nach der Ausbildung und Probezeit weiterhin Heilfürsorge gewährt wird. Werden Beamte der Polizei nach der Ausbildung beihilfeberechtigt, kann die kleine Anwartschaft problemlos in einen Tarif der beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth umgewandelt werden.
Ist absehbar, dass der Anspruch auf Heilfürsorge noch lange bestehen bleibt, ist die große Anwartschaft auf jeden Fall sinnvoller. Neben dem Gesundheitszustand wird auch das Alter festgehalten, womit die Bildung von Altersrückstellungen beginnen kann. Für die spätere Krankenversicherung ist es wichtig, dass genügend Altersrückstellungen vorhanden sind. Nur so können hohe Kosten im fortgeschrittenen Alter abgefedert und die Beiträge niedrig gehalten werden.
Wer sich noch unsicher über die Notwendigkeit einer kleinen Anwartschaftsversicherung ist, sollte einen Blick auf ein paar Argumente dafür und dagegen werfen. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth haben einige Vor- und Nachteile zusammengetragen.
Haben Sie noch Fragen dazu, wie sie sich als Beamter der Polizei mit der kleinen Anwartschaftsversicherung optimal versichern können? Dann nehmen Sie zu unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth auf. Wir beraten Sie gern!