Die Leistungen im aktiven Dienst
Zusätzlich zu den laufenden Bezügen gehört zur Versorgung von Soldaten auf Zeit die freie Heilfürsorge, die auch als unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bezeichnet wird. Hierdurch entfällt die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen – die entsprechenden Beiträge sparen Sie sich. Allerdings sind Sie im Gegenzug verpflichtet, alle medizinisch erforderlichen Behandlungen bei den Ärzten und in den Krankenhäusern der Bundeswehr durchführen zu lassen. Zu zivilen Ärzten dürfen Sie nur in Ausnahmefällen gehen.
Weiterhin erhalten Sie im aktiven Dienst verschiedene Zuschläge und Ausgleichszahlungen, die wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen kurz etwas genauer vorstellen möchten:
- Wenn Sie mehr als 30 Kilometer von Ihrem Dienstort entfernt wohnen und regelmäßig nach Hause fahren, erhalten Sie eine sogenannte Reisebeihilfe. Sie wird einmal pro Woche gewährt.
- Uniformierte Soldaten haben die Möglichkeit, sämtliche Zugverbindungen im Nah- und Fernverkehr ohne Fahrkarte zu nutzen. Sollten dennoch Fahrtkosten anfallen, werden sie erstattet.
- Werden Sie im Ausland eingesetzt oder befinden Sie sich aus anderen Gründen an einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, erhalten Sie einen täglichen Zuschlag. Er beträgt in der höchsten Risikostufe 110 Euro.
- Suchen Sie auf Überweisung des Truppenarztes, bei einem Notfall oder während eines Aufenthaltes im Ausland einen zivilen Arzt auf, werden die Kosten in vollem Umfang erstattet. Sie müssen keinen Eigenanteil übernehmen.
Die Versorgung von Soldaten auf Zeit nach dem aktiven Dienst
Nach dem aktiven Dienst bei der Truppe ist, anders als etwa bei Wehrdienstleistenden, die Versorgung von Soldaten auf Zeit nicht direkt zu Ende. Stattdessen hat der Dienstherr zahlreiche Leistungen im Angebot, die je nach Anspruch und Bedarf erbracht werden. Grundsätzlich erlöschen beim Austritt aus der Bundeswehr der Anspruch auf Bezüge und die freie Heilfürsorge. Diese werden ab diesem Zeitpunkt unter gar keinen Umständen mehr gewährt.
An die Stelle der Heilfürsorge und der Bezüge rücken verschiedene Versorgungsleistungen. Wie hoch diese konkret ausfallen, richtet sich vor allem nach Ihrer aktiven Dienstzeit bei der Truppe. Je länger Sie dabei waren, desto höher sind auch die Ihnen zustehenden Leistungen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth zeigen Ihnen in den folgenden Stichpunkten, auf was Sie einen Anspruch haben.
- Nach dem Ausscheiden stehen Ihnen die sogenannten Übergangsgebührnisse zu. Sie betragen rund 70 Prozent Ihrer letzten Dienstbezüge nach dem BBesG und werden maximal für 60 Monate (fünf Jahre) gewährt. Diese Maximaldauer erreichen Sie, wenn Sie mindestens zwölf Jahre als Soldat auf Zeit gedient haben.
- Die sogenannten Ausgleichsbezüge gehören ebenfalls zur Versorgung von Soldaten auf Zeit. Beginnen Sie nach dem Ausscheiden ein anderes Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis und verdienen Sie dabei weniger, als Sie durch die Übergangsgebührnisse erhalten würden, stockt die Bundeswehr Ihr Gehalt auf. Insgesamt erhalten Sie jedoch maximal so viel, wie Sie auch im Rahmen der Übergangsgebührnisse erhalten würden.
- Soldat auf Zeit haben die Möglichkeit, noch während ihrer aktiven Dienstzeit einen sogenannten Eingliederungsschein zu beantragen. Durch ihn erhalten Sie einen garantierten Ausbildungs- oder Studienplatz im öffentlichen Dienst, um im Anschluss an Ihre Dienstzeit als Beamter tätig zu sein.
- Soldaten, die Übergangsgebührnisse erhalten, haben gleichzeitig einen Anspruch auf Übergangsbeihilfe in Höhe von 70 Prozent. Zusammen mit einer Anwartschaft bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth und der privaten Krankenversicherung erhalten Sie so einen sehr günstigen Tarif mit hervorragenden Leistungen. Auch können Sie sich die Übergangsbeihilfe in einem Betrag auszahlen lassen. Mit der Beihilfe wird insgesamt der Wegfall der freien Heilfürsorge ausgeglichen.