Lehrerin steht vor einer Tafel und schreibt mit einem schwarzen Whiteboardmarker. Sie lächelt in die Kamera.

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in RothUnterschiede im Versicherungsbedarf bei Lehrern und Referendaren Roth

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Unterschiede im Versicherungsbedarf bei Referendaren und Lehrern bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth

Wenn Sie als Referendar und Lehrer tätig sind, ist der Versicherungsbedarf innerhalb Ihrer Berufsgruppe in der Regel derselbe, denn Sie unterliegen den gleichen Rechten und Pflichten. Sie als Referendar und Lehrer haften zum Beispiel für alle Schäden, die sich innerhalb Ihrer Dienstzeit ereignen. Wenn Sie über eine Diensthaftpflichtversicherung verfügen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen und zukünftigen Einkommen. Das kann schnell zu einer immensen, finanziellen Belastung führen.

Um sich vor Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen zu schützen, empfehlen wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth eine Diensthaftpflichtversicherung, die Sie auch vor dem Risiko des Schlüsselverlusts absichert.

Unterschiedlicher Versicherungsbedarf bei Lehrern
und Referendaren

Grundsätzlich haben Lehrer und Referendare einen nahezu deckungsgleichen Versicherungsbedarf. Schließlich haben beide Gruppen sehr ähnliche Rechte und Pflichten. So sind sie bei Ausübung ihres Dienstes beispielsweise tagtäglich hohen Haftungsrisiken ausgesetzt. Schließlich sehen Sie sich einer großen Verantwortung gegenüber. Nicht nur Schäden, die Sie verursacht haben, können zum Schadensersatzanspruch führen. Da Sie die umfangreiche Aufsichtspflicht für Ihre Schüler haben, können Sie auch für Schäden verantwortlich gemacht werden, die Ihre Schüler verursacht haben.

An dieser Stelle unterstützt Sie die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth. Schadensersatzansprüche, die gegen Sie gestellt werden, werden von uns auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Stellt sich heraus, dass eine Forderung unrechtmäßig war, wehren wir diese ab. Rechtmäßige Schadensersatzansprüche regulieren wir hingegen zuverlässig. 

Voraussetzungen für die unterschiedlichen Krankenversicherungen

Im Jahr 2009 wurde in Deutschland die sogenannte Krankenversicherungspflicht eingeführt. Bei der Krankenversicherung eröffnet sich Referendaren und verbeamteten Lehrern eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Lediglich Lehrer, die sich im Angestelltenverhältnis befinden, können den Regeln der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr jährliches Einkommen nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. 

Für verbeamtete Lehrer und Referendare, die Mitglied in der privaten Krankenversicherung sind, gibt es spezielle Tarife. Diese berücksichtigen die Tatsache, dass der Beamtenstatus eine Beihilfeberechtigung begründet. Referendare müssen mit Eintritt ins Referendariat zunächst prüfen, ob es eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung gibt. Ausschlaggebend ist dabei die finanzielle Situation, die während Ihres Studiums galt. Wer bereits während seines Studiums in der privaten Krankenversicherung war, kann diesen Versicherungsstatus auch als Referendar fortführen. Dann profitieren Sie auch von der Krankenfürsorge Ihres Dienstherrn in Form der Beihilfe.

Wer anschließend in ein Angestelltenverhältnis wechselt, den trifft die Pflicht in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wenn die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten wird. Sollten Sie zu Beginn Ihres Referendariats dazu verpflichtet sein in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben, empfehlen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Der Vorteil liegt auf der Hand. Sie sichern sich zum einen eine Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt.

Darüber hinaus können Sie sich dank einer Anwartschaftsversicherung im Vorhinein bestmögliche Konditionen für Ihre private Krankenversicherung sichern. Schließlich werden für die späteren Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags Eintrittsalter und Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Anwartschaftsversicherung maßgeblich. 

Haben Sie weitere Fragen?

Wir beraten Sie gern.

Das sollten Sie als Referendar und Lehrer zu Ihrem Versicherungsbedarf wissen

Die Vorraussetzungen für die jeweilige Krankenversicherung

Alle Personen sind seit dem Jahr 2009 verpflichtet sich in einer Krankenversicherung abzusichern. Im Arbeitsumfeld von Referendaren und Lehrern unterscheiden sich diese jedoch stark voneinander. Während Beamte im Lehrdienst die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben, haben Sie als Referendar und Lehrer im Angestelltenverhältnis die freie Wahl erst, wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze als Versicherungspflichtgrenze erreichen bzw. überschreiten.

Die private Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth, bietet Beamten spezielle Tarife, die zum Beispiel die Beihilfe des Dienstherrn miteinbeziehen und Sie so von den Vorteilen profitieren.

Die Krankenversicherung für Referendare auf den Weg zum Lehrer 

Sollten Sie noch Referendar auf dem Weg zum Lehrer sein, müssen Sie zunächst schauen, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Berücksichtigen Sie dazu Ihre Einkommens- und Versicherungssituation während des Studiums. Diese ist ausschlaggebend, ob Sie zwischen den beiden Krankenversicherungsmodellen frei wählen können. Wenn Sie schon während Ihrer Studienzeit privat versichert waren, haben Sie die Möglichkeit diese Versicherung auch als Referendar fortzuführen und gleichzeitig die zustehende Beihilfe zu nutzen.

Wenn Sie vom Referendar zum Lehrer im Angestelltenverhältnis wechseln, so müssen Sie auch hier in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Waren Sie zu Beginn Ihres Referendariats innerhalb der Familienversicherung der GKV bzw. selbst pflichtversichert, legen wir Ihnen von DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth nahe, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Mit dieser „frieren“ Sie Ihren aktuellen Gesundheitszustand ein, der später als Berechnungsgrundlage für die PKV gilt, sollten Sie sich später für einen Wechsel entscheiden. Haben Sie immer im Hinterkopf, dass auftretende Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen mit höheren Beiträgen verbunden sind.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer

Heute haben Referendare und Lehrer oft mit psychischen Problemen zu tun, die meist durch Stress ausgelöst werden. Schwierige Schüler oder Auseinandersetzungen mit Eltern und Kollegen sind belastend und können sogar zur Berufsunfähigkeit führen. Umso wichtiger ist es für Sie als Referendar und Lehrer eine Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen und Ihr Einkommen im Fall der Fälle abzusichern.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth geben Ihnen zu bedenken, dass Ihr Dienstherr Sie als Referendar und Lehrer jederzeit, wenn Sie Ihren Pflichten nicht mehr nachkommen, für dienstunfähig erklären kann. Ihr Dienstverhältnis wird von heute auf morgen aufgelöst und Sie werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Ein ärztliches Attest ist dazu nicht notwendig. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth helfen Ihnen gerne dabei, aus den unterschiedlichen Tarifen den besten für Sie zu finden.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie weitere Fragen? Gar kein Problem. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Roth beraten Sie gern umfassend.

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