Die Diensthaftpflichtversicherung
Eine Diensthaftpflichtversicherung gehört zu den grundlegend wichtigen Versicherungen für Reservisten und Wehrdienstleistende. Mit ihr schützen Sie sich vor Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden. Darüber hinaus deckt die Diensthaftpflicht der DBV die sogenannte Rückgriffshaftung ab, durch die der Dienstherr für entstandene Schäden Regress von Ihnen fordern kann.
Die Diensthaftpflicht ist auf dienstliche Schäden beschränkt, für das private Umfeld benötigen Sie zusätzlich eine Privathaftpflicht – beide lassen sich aber gut kombinieren. Sie übernimmt also alle berechtigten Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, die aufgrund eines dienstlichen Fehlers entstanden sind. Einige Beispiele:
- Sie verlieren den Schlüssel zur Kaserne, der Dienstherr fordert Schadenersatz.
- Sie verletzen mit dem Dienstfahrzeug einen Passanten und werden verklagt.
- Sie verletzen im Dienst einen Kameraden.
Da dienstliche Fehler schnell und ohne Vorwarnung geschehen, ist die Diensthaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen für Wehrdienstleistende. Insbesondere in der Anfangszeit kommt es bei der Bundeswehr schneller zu einem dienstlichen Fehlverhalten.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine Dienstunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn Sie als Wehrdienstleistender für eine Verwendung bei der Bundeswehr wegen körperlicher oder psychischer Probleme nicht mehr in Frage kommen. In diesem Fall werden Wehrdienstleistende immer aus der Truppe entlassen. Hierbei sind jedoch zwei „Arten“ der Dienstunfähigkeit zu unterscheiden:
- Dienstunfähigkeit wegen eines privaten Unfalls: Entlassung aus dem Dienst ohne Versorgungsansprüche.
- Dienstunfähigkeit wegen eines Dienstunfalls/einer Wehrdienstbeschädigung: Entlassung aus dem Dienst mit verschiedenen Ansprüchen nach dem SVG, unter anderem Unfallruhegehalt und Einmalzahlungen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Reservisten und Wehrdienstleistende, weil sich insbesondere der erstgenannte Fall nie vermeiden lässt. Werden Sie etwa wegen eines Autounfalls dienstunfähig, haben Sie im Zweifel keinerlei Ansprüche, nicht einmal gegen die Rentenversicherung. Hier springt die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ein und zahlt Ihnen eine monatliche Rente. Diese vereinbaren Sie beim Abschluss der Police mit Ihrem Berater.
Die Unfallversicherung
Wie der Name bereits sagt, dämpft die Unfallversicherung die finanziellen Folgen eines (privaten oder dienstlichen) Unfalls ab, indem sie Ihnen im Leistungsfall verschiedene Beträge auszahlt. Hier kommen unter anderem diese Konstellationen in Frage:
- Einmalzahlung bei Invalidität: Werden Sie zu einem bestimmten Prozentsatz invalide, erhalten Sie den entsprechenden Anteil der gesamten Versicherungssumme. Haben Sie etwa 500.000 Euro versichert und verlieren ein Auge (50 Prozent Invalidität), erhalten Sie 250.000 Euro ausgezahlt.
- Unfallrente: Erleiden Sie einen Unfall und sind etwa zu einem bestimmten Prozentsatz erwerbsunfähig, zahlt Ihnen die DBV eine monatliche Unfallrente aus.
- Einmalzahlung in bestimmten Fällen: Sie können vereinbaren, dass Sie beispielsweise bei einem gebrochenen Arm 2.000 Euro, eventuell zusätzlich zu den anderen Leistungen, erhalten.
Die Unfallversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Wehrdienstleistende, auch nach dem Dienst bei der Truppe. Unfälle und deren Schwere lassen sich weder vorhersagen noch vollständig vermeiden, weshalb eine umfassende Absicherung hier das A und O ist.