Dienstunfähigkeit durch außerdienstliche Ereignisse
Werden Sie aus einem außerdienstlichen Grund (zum Beispiel Unfall beim Sport) dienstunfähig, sind also nicht mehr imstande, bei der Bundeswehr zu dienen, werden Sie entlassen. Der Dienstherr versichert Sie für die geleistete Dienstzeit rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ansprüche gegen die Bundeswehr, etwa auf Zahlung einer Entschädigung oder Pension, haben Sie nicht. Die Versorgung von Wehrdienstleistenden hinkt hier erheblich hinter der von Berufssoldaten her.