Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?
Im Unterschied zu einer „normalen“ Berufsunfähigkeit liegt eine Dienstunfähigkeit bereits dann vor, wenn ein Soldat nicht mehr für die Verwendung bei der Bundeswehr geeignet ist. Die einschlägigen Vorschriften finden sich im Soldatengesetz (SG) sowie im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und sind mit den Regelungen im Bundesbeamtengesetz (BBesG) vergleichbar. § 44 Absatz 3 des Soldatengesetzes reglet:
„Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn auf Grund der in Satz 1 genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.“
Diese Ansprüche haben Sie bei einer Dienstunfähigkeit
Wie wir eingangs bereits erwähnt können Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten bei einer Dienstunfähigkeit unterschiedliche Ansprüche gegen ihren Dienstherrn gelten machen. Je nach Status wird Ihr Rahmenvertrag für Soldaten an die individuellen Gegebenheiten angepasst. Diese Ansprüche haben Sie nach den einschlägigen Gesetzen:
- Soldaten auf Zeit: Sie werden in Anlehnung an § 44 SG nicht in den Ruhestand versetzt, sondern aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Leistungen des Dienstherrn erhalten Sie nur bei einer Wehrdienstbeschädigung. Die Sozialversicherungen leisten erst bei einer Beitragsdauer von mindestens fünf Jahren.
- Berufssoldaten: Sie werden in den Ruhestand versetzt, wenn Sie mindestens fünf Jahre Dienst geleistet haben (§ 44 Absatz 5 Nummer 1 SG) oder eine Wehrdienstbeschädigung vorliegt (Nummer 2). In beiden Fällen erhalten Sie entweder ein Ruhegehalt (Mindestpension) oder ein Unfallruhegehalt, das auch allen anderen Soldaten bei einem Dienstunfall zusteht.
Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten müssen bei einer Dienstunfähigkeit in jedem Fall mit großen finanziellen Einbußen rechnen. Mit dem Rahmenvertrag für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth gleichen Sie diesen Verlust aus. Insbesondere für Soldaten auf Zeit ist der Rahmenvertrag für Soldaten eine elementare Absicherung, da Sie bei einer Entlassung aus dem Dienst in vielen Fällen keine Ansprüche besitzen.