Brauchen Lehrer eine Krankenversicherung?
Ja. Anders als in vielen anderen Länder besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Diese ist gesetzlich verankert und gilt für alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Personen, die einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und über keinen anderen Versicherungsschutz verfügen. Jedes Jahr wird eine Versicherungspflichtgrenze festgelegt. Liegt der Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, muss man sich in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern. Bei einem Einkommen, das mindestens ein Jahr über der Grenze liegt, ist es freigestellt, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern.
Ausgenommen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Selbstständige, Beamte, Richter oder Soldaten. Beamte haben Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Heilfürsorge erhalten Beamte, deren Gesundheit und Leben aufgrund ihres Dienstes besonders gefährdet sind und ist eine spezielle Form der Absicherung, bei welcher der Dienstherr die Kosten bei Krankheit komplett trägt. Eine weitere Krankenversicherung ist nicht notwendig. In Form der Beihilfe übernimmt der Dienstherr mindestens 50 % der Kosten bei Krankheit und Pflege sowie Geburt oder Tod. Für die Restkosten muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Grundidee der Krankenversicherung ist eine Absicherung aller und die Sicherstellung einer Versorgung bei Krankheit ohne Rücksicht auf die eigenen finanziellen Mittel.
Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es für Lehrer?
Generell existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Absicherungsformen:
- Private Krankenversicherungen
- Gesetzliche Krankenversicherungen
Lehrer werden verbeamtet oder sind im Angestelltenverhältnis tätig. Als Angehörige des öffentlichen Dienstes können sie selbst entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern. Angestellte Lehrer haben bis zum Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Wahl und müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern.
Können Lehrer die Versicherung wechseln?
Gesetzlich versicherte Lehrer können mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende ihre Versicherung kündigen und problemlos in eine andere gesetzliche Versicherung wechseln, wenn sie die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten einhalten. Von einer privaten Krankenkasse in eine andere zu wechseln ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollte der Schritt genau überdacht werden. Selbst bei einer Beitragserhöhung wird der Beitrag bei der neuen Krankenkasse mit aller Wahrscheinlichkeit höher ausfallen. Zunächst wird wieder eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, auch das höhere Alter wirkt sich auf die Beiträge aus. Nicht vergessen sollten Sie außerdem, dass Ihre bereits gebildeten Altersrückstellungen unwiederbringlich verloren gehen. Sie fangen praktisch wieder bei „Null“ an.
Ein Wechsel gesetzlich Pflichtversicherter in die private Krankenversicherung ist möglich, sobald mindestens 1 Jahr ein Einkommen erzielt wurde, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der Wechsel von privater in die gesetzliche Krankenversicherung ist schwierig und, umso älter Sie sind, fast unmöglich.
Wie ist es um den Versicherungsschutz von Lehrern im Ausland gestellt?
Private Krankenversicherer bieten für Europa für die Dauer von mindestens 1 Monat den gleichen Versicherungsschutz mit vollem Leistungsumfang wie in Deutschland an. Der Tarif Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin bietet Lehrern sogar weltweiten Versicherungsschutz von bis zu 6 Monaten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Ausland erbrachte Leistungen nur zum Teil. Für Reisen in EU-Mitgliedsstaaten kann eine "Europäische Krankenversicherungskarte“ ausgestellt werden. Ansonsten ist es für Lehrer empfehlenswert, sich bei Auslandsreisen zusätzlich privat abzusichern.
Werden Beiträge erstattet, wenn Lehrer keine Leistungen in Anspruch nehmen?
Für gesetzlichen Krankenkassen spielt es keine Rolle, wie hoch Ihre Beiträge sind und welche Leistungen Sie im Gegenzug in Anspruch nehmen. Egal, ob Sie geringe Beiträge zahlen und hohe Kosten verursachen oder hohe Beiträge zahlen und keinerlei Leistungen benötigen, an den Beiträgen ändert sich nichts. Beitragsrückerstattungen sind in der Regel nicht vorgesehen. Private Krankenkasse erstatten bei Leistungsfreiheit die Beiträge teilweise. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin zahlt Lehrern für das erste leistungsfreie Jahr bis zu 2 Monatsbeiträge zurück und gewährt Verhaltensboni, beispielsweise für Nichtrauer oder für das Ablegen von Sportabzeichen.
Welche Kosten werden von der Krankenversicherung für Lehrer übernommen?
Gesetzliche Krankenversicherungen sind streng an den vom Gesetzgeber erlassenen Leistungskatalog gebunden, in dem der Leistungsumfang sowie die zu übernehmenden Kosten der einzelnen Leistungen festgelegt werden. Nicht gelistete Leistungen oder alles was über der festgelegten Höhe liegt, muss privat gezahlt werden. Sehr deutlich wird dies im Bereich Zahnarzt. Bei privaten Versicherern schließt der Lehrer einen individuellen Vertrag ab, in dem genau geregelt wird, welche Leistungen eingeschlossen sind. Der persönliche Bedarf kann punktgenau abgesichert werden. Versicherungsbeiträge müssen nur für diese Leistungen gezahlt werden.
Nach der Behandlung - wie rechnet der Arzt oder das Krankenhaus ab?
Bei gesetzlich Versicherten wendet sich der Leistungserbringer direkt an die Kasse. Diese erstattet die Kosten nach der Regelung im Leistungskatalog. Für Kosten, die nicht von der Kasse übernommen werden, erhält der Versicherte eine Privatrechnung. Privat versicherte Lehrer erhalten generell eine Privatrechnung, die sie wie jede andere Rechnung auch bezahlen. Danach kann bei der privaten Krankenkasse ein Erstattungsantrag gestellt werden. Beamte mit Beihilfe stellen außerdem bei ihrer Beihilfestelle einen Antrag auf die Zurückzahlung der beihilfefähigen Kosten.
Was ist neben einer Krankenversicherung für Lehrer wichtig?
Neben der Absicherung der Kosten im Krankheitsfall müssen die hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit abgesichert werden. Versicherungspflicht besteht sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Lehrer. Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Seitdem sind alle Bürger Deutschlands verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch über ihre Krankenversicherung von der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst. Privat versicherte Lehrer müssen eine separate Versicherung abschließen. Kosten und Leistungen von gesetzlicher und privater Absicherung sind nahezu identisch.
Für private Kassen gilt:
- Eine Ablehnung versicherungspflichtiger Antragsteller ist ausgeschlossen
- Ausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen sind nicht zulässig
- solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenversicherung keine Kündigung aussprechen
- wie in der gesetzlichen Versicherung können Kinder beitragsfrei mitversichert werden
Von den tatsächlich anfallenden Pflegekosten deckt die Versicherung nur einen geringen Teil ab. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen selbst aufbringen. Sehr empfehlenswert ist eine Pflegezusatzversicherung, um das Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten.
Was ist eine Pflegezusatzversicherung?
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin bietet Ihnen drei Formen der Versicherung an:
Aus der Pflegetagegeldversicherung erhalten pflegebedürftige Lehrer einen frei verfügbaren Betrag in der vertraglich vereinbarten Höhe ausgezahlt, sobald die Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad nachgewiesen werden können. Von der Pflegerentenversicherung wird bei Nachweis von Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad eine lebenslange, monatliche, steuerfreie Rente gewährt. Die Pflegekostenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung.