DBV Deutsche Beamtenversicherung  Tobias Krüger in Berlin

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer

Als Referendar und Lehrer genießen Sie durch den Beamtenstatus die Vorteile eines der sichersten Berufe in Deutschland. Dennoch kann es passieren, dass Sie schwer erkranken oder einen Unfall erleiden, durch den Sie den Lehrberuf nicht mehr ausüben können. Um die finanziellen Folgen einer frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand einzudämmen, gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin.

Berufs- und Dienstunfähigkeit: Die Unterschiede

Die Begriffe „Berufsunfähigkeit“ und „Dienstunfähigkeit“ werden gerne synonym verwendet. Allerdings gibt es kleine Unterschiede, die besonders beim Versicherungsschutz und der Leistung aus der entsprechenden Versicherung eine entscheidende Rolle spielen. Damit Sie wissen, wann Sie überhaupt dienstunfähig sind und damit eine Dienstunfähigkeitsversicherung benötigen, bringen wir Ihnen zunächst die Begrifflichkeiten etwas näher. 

Berufsunfähig sind Sie immer dann, wenn der Arzt der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen die allgemeine Arbeitsfähigkeit abspricht. Das bedeutet: Der Arzt bescheinigt, dass Sie keinerlei Beruf mehr ausüben können. Das ist meistens der Fall, wenn Sie eine dauerhafte körperliche oder geistige Behinderung haben. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben können. 

Bei einer Dienstunfähigkeit hingegen sind Sie nicht allgemein arbeitsunfähig, sondern lediglich auf Ihrem konkreten Dienstposten nicht mehr einsetzbar. Für Referendare und Lehrer bedeutet das, dass sie zum Beispiel nicht mehr unterrichten können. Ist das der Fall, erklärt Sie Ihr Dienstherr für dienstunfähig und versetzt Sie in den vorzeitigen Ruhestand beziehungsweise entlässt Sie aus dem Dienst. Ab dem Zeitpunkt der Versetzung/Entlassung beginnen die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Was macht die Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin zahlt Ihnen eine monatliche Rente ab dem Zeitpunkt, in dem Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt. Die Rente vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss – vereinbaren Sie am besten noch heute einen persönlichen Beratungstermin. Sie finden uns in Mitte und Moabit. 

Maßgeblich für die Versicherung ist der Zeitpunkt, in dem Sie in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Zusätzlich benötigt die Dienstunfähigkeitsversicherung ein Zeugnis des Amtsarztes, in dem Sie ebenfalls für dienstunfähig erklärt werden. Die Kosten hierfür übernimmt jedoch in den meisten Fällen Ihr Dienstherr (Bund oder Land).

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf, Probe und Lebenszeit

Als Referendar und Lehrer durchlaufen Sie wie alle anderen Beamten die Stufen Widerruf und Probe, bevor Sie auf Lebenszeit verbeamtet werden. Im Folgenden zeigen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin auf, welche Rechte Sie in den einzelnen Stadien des Beamtenverhältnisses haben.

  • Beamte auf Widerruf und Probe: Als Beamter auf Widerruf und Probe (Referendarszeit) werden Sie bei Eintritt der Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen. Dabei handelt es sich nicht um eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand, sondern um eine tatsächliche Entlassung aus dem Staatsdienst. Damit einher geht der Nachteil, dass Sie keinerlei Ansprüche auf Frühpension oder eine andere Versorgung haben. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist in dieser Phase am wichtigsten, damit Sie Ihre laufenden Kosten weiterhin decken können.
  • Beamte auf Lebenszeit: Sobald Sie als Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig werden, versetzt Sie Ihr Dienstherr in den vorzeitigen Ruhestand. Dadurch erwerben Sie ein Recht auf die sogenannte Mindestpension, die rund 1500 Euro (brutto) monatlich beträgt. Dieser Sockelbetrag erhöht sich für jedes geleistete Dienstjahr um etwa 1,7 Prozent Ihrer monatlichen Bezüge. Die Dienstunfähigkeitsversicherung dient hier dazu, die Lücke zu Ihrem vorherigen Nettoeinkommen zu füllen.

Als Referendar und Lehrer sollten Sie sich in jedem Fall fachkundig bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin beraten lassen. Zusammen ermitteln wir Ihren konkreten Versicherungsbedarf, die Höhe der monatlichen Rente und eventuelle Zusatzleistungen. Vereinbaren Sie am besten noch heute ein persönliches Gespräch in einer unserer Filialen (Mitte oder Moabit).

Die Dienstunfähigkeitsversicherung: Das richtige Timing ist alles

Für die Höhe des monatlichen Beitrages kommt es bei der Dienstunfähigkeitsversicherung auf einige Faktoren, unter anderem die gewünschte Rente, an. Aber auch das Eintrittsalter spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle. Grundsätzlich gilt an dieser Stelle: Je früher Sie als Referendar und Lehrer Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, desto niedriger ist auch Ihr monatlicher Beitrag. 

Der Grund hierfür ist relativ einfach zu erklären. Je jünger Sie sind, desto weniger Vorerkrankungen bringen Sie in der Regel mit. Hinzu kommt, dass junge Menschen von Haus aus ein geringeres Risiko für die Versicherung darstellen. Dadurch sinkt wiederum die Wahrscheinlichkeit, dass Sie vor Erreichen des regulären Renten- oder Pensionsalters dienstunfähig werden.

Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente

Viele Referendare und Lehrer fragen sich, wie hoch die Dienstunfähigkeitsrente sein sollte. Um Ihnen die Entscheidung hier etwas einfacher zu machen, bietet sich ein persönliches Beratungsgespräch immer an. Allerdings gibt es auch einige Anhaltspunkte, anhand derer Sie die ungefähre Höhe der benötigten Rente selbst ermitteln können. Diese sind:

  • Zukünftige Anschaffungen und Planungen (neues Auto, Hausbau, Familie)
  • Grundlegende Lebenshaltungskosten
  • Höhe der staatlichen Leistungen (zur Ermittlung der entstehenden Lücke)

Wir beraten Sie gern

Trotz dieser Punkte führt nichts an einem persönlichen Beratungsgespräch bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin vorbei. Vereinbaren Sie einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin bei Ihrem Ansprechpartner für Referendare und Lehrer in Mitte und Moabit!

Wo finde ich spezielle Versicherungen für Referendare?

Referendare und Lehrer sind bezüglich des Versicherungsschutzes gleichgestellt. Allerdings raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin schon vor dem Antritt des Referendariats zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Bereits im Verlauf des Referendariats kann Sie Ihr Dienstherr ohne jegliche ärztliche Diagnose aufgrund gesundheitlicher Probleme für dienstunfähig erklären. 
Als Referendar unterliegen Sie innerhalb Ihrer Dienstzeit einem gewissen Haftungsrisiko. Man kann Ihnen Schäden zuschreiben, für die Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen haften. Um das zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine Sonderform der Haftpflichtversicherung - die Diensthaftpflichtversicherung. Damit sind Sie unter anderem gegen das Risiko abgesichert, falls Sie mal den Schulschlüssel nicht mehr finden oder ihn verloren haben. 
Wenn Sie als Referendar eine Krankenversicherung abschließen möchten, sollten Sie auf den Einschluss der Beihilfe Ihres Dienstherrn achten. In unseren Artikel „Wichtige Versicherungen für Lehrer und Referendare“ können Sie sich umfassend über diverse Versicherungsprodukte für Sie als Referendar informieren.

Benötigen Referendare eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Vielleicht zwingen Sie gesundheitliche Probleme zu einem länger andauernden Ausfall. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin empfiehlt Ihnen aus diesem Grund eine Dienstunfähigkeitsversicherung, sozusagen die Erweiterung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie müssen bedenken, dass Sie ihr Dienstherr für dienstunfähig erklären kann und die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen nichts auszahlt. Leistungen erhalten Sie in diesem Fall nur von der Dienstunfähigkeitsversicherung. Unter Umständen müssen Sie sich vom Berufsleben verabschieden, obwohl keine Diagnose oder ein Attest zur Berufsunfähigkeit von einem Arzt vorliegt. Wir empfehlen auf jeden Fall eine rechtzeitige und umfassende Absicherung gegen diese Risiken.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tobias Krüger
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