DBV Berlin Tobias Krüger | Beihilfe

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin Beihilfekonforme Krankenversicherung

DBV Berlin Tobias Krüger | Beihilfe

Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Tobias Krüger in Berlin Mitte

In diversen Bereichen des Öffentlichen Dienstes erhalten Beamte die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Form der Beihilfe. Der Umfang der Beihilfe, auf den Sie als Beamter Anspruch haben, ist ganz von Ihrem Dienstherrn abhängig. Es gibt zum Beispiel die Bundes- und die Landesbeihilfe. Zudem spielt die Art Ihrer Tätigkeit eine Rolle. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin rät Ihnen als Beamten, den Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung, damit Sie auf den eventuellen Krankheits- bzw. Pflegefall bestens vorbereitet sind.

Die Beihilfe im Überblick

Während Ihrer Ausbildung, als Beamter auf Widerruf oder als Beamter auf Lebenszeit sind Sie beihilfeberechtigt. Das bedeutet, dass sich Ihr Dienstherr mit der Beihilfe an den Kosten in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen beteiligen muss. Der Unterschied zu einem gewöhnlichen Arbeitnehmer ist, dass Sie keinen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, sondern einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe von Ihrem Dienstherrn erstattet bekommen. Übrige Krankheitskosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern. Der Umfang der Beihilfe richtet sich nicht alleine nach der jeweiligen Beihilfe (Bundes- oder Landesbeihilfe), sondern auch nach Ihrem Familienstand. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind und keine Kinder haben, beträgt der Beihilfebemessungssatz im Normalfall 50%. Das bedeutet, dass Sie die übrigen 50% der Krankheitskosten über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung absichern müssen.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Familienmitglieder von Beamten sogar Beihilfe:

  • 80% für Kinder
  • 70% für Ehepartner
  • 50% für Beamte mit einem Kind
  • 70% für Beamte mit zwei und mehr Kindern

Der verbleibende Anteil der Krankheitskosten, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist, sollte im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht unbedingt über eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden.

Beamte, sowie unter bestimmten Voraussetzungen deren Familienmitglieder, erhalten im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den entstandenen Krankheitskosten. Die DBV bietet Ihnen individuelle Angebote mit umfangreichen Leistungen und attraktiven Versicherungsbeiträgen, die auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind und den verbleibenden, privatabzusichernden Anteil abdecken.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme. Wir bieten Ihnen unverbindliche und detaillierte Infos über die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV.

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