Die GKV kann Beamten stabile Tarife anbieten, unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand. Der Beitragssatz ist gleichbleibend, von gesetzlichen Erhöhungen abgesehen. Dadurch dürften Sie Ihre für Ihre finanziellen Kosten keine Probleme bekommen. Es sind keine Vorabzahlungen nötig. Das Wesentliche im Überblick:
- stabile Beiträge, die sich an Ihrem Bruttogehalt (Besoldung) orientieren
- Gesundheit und Alter sind uninteressant
- keine Vorkosten durch Rechnungen erforderlich
- Mitversicherung von Familienmitgliedern möglich
Das Produkt der gesetzlichen Versicherer kann eher als „starr“ bezeichnet werden. Sogar wenn nur wenig ärztliche Behandlungen in Anspruch genommen werden, werden bei Beamten nur maximal 15,5 Prozent ihres Bruttolohnes fällig. Die Leistungen können bei weitem nicht mit denen der privaten Krankenversicherung mithalten. Gesetzliche Krankenkassen setzen auf das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, so dass die Versicherten selten Anspruch auf die sinnvollste medizinische Behandlung stellen können. Der aktuelle Leistungskatalog lässt bei der gesundheitlichen Versorgung nur die kostengünstigsten Heilmethoden zu. Zudem besteht oft kein Anspruch auf Heilpraktiker, Krankengymnastik oder optimalen Zahnersatz. Die Leistungen für Beamte sind auf ein Mindestmaß reduziert.
Unter Umständen fällt die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte teurer aus als eine private Krankenversicherung. Ein privater Versicherer richtet seinen Tarif nach Ihrem Gesundheitszustand und Alter aus. Das heißt, dass Sie in jungen Jahren bei bester Gesundheit nur sehr geringe Beiträge entrichten. Leider gibt es bei der GKV keine individualisierten Tarife, ohne Selbstbehalt und nur in Einzelfällen ist eine Beitragsrückerstattung möglich. Das bietet die GKV:
- es gibt keine individuellen Verträge
- Beiträge könnten eventuell teurer sein
- geringere Leistungen als bei der privaten Krankenversicherung
- kein Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn
- eingeschränkter Leistungskatalog
- keine Möglichkeit der Beitragsreduzierung zum Beispiel Selbstbehalt oder Leistungswahl