Welche Laufbahn kann eingeschlagen werden?
Je nach Ihrer Vorbildung können Sie als Beamter vier Laufbahnen einschlagen. Die Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden beschäftigen Beamte im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst. Normalerweise eignen sich Bewerber mit einem Hauptschulabschluss für den einfachen Dienst, während mit einem Real- oder Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung der mittlere Dienst möglich ist. Für den nichttechnischen gehobenen Dienst ist eine Hochschulzugangsberechtigung ausreichend. Sollten Sie den technischen gehobenen Dienst anstreben, wird ein Hochschulabschluss oder Bachelor verlangt. Für die höhere Laufbahn beziehungsweise den höheren Dienst wird ein Masterabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss verlangt.
Wie lange sind Sie Beamter auf Widerruf?
Die Dauer des Vorbereitungsdienstes für das Beamtenverhältnis hängt stark von der jeweiligen Laufbahn ab. Darüber hinaus müssen je nach Bundesland verschiedene Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen beachtet werden. Als Beamter auf Widerruf müssen Sie im einfachen sowie mittleren Dienst eine Ausbildung durchlaufen und erlernen neben der theoretischen Ausbildung auch praktische Kenntnisse. Im gehobenen Dienst nehmen Sie an einem dualen Studium teil. Das heißt, dass Sie die Fachhochschule besuchen und gleichzeitig für eine Behörde arbeiten. Wenn Sie sich im höheren Dienst befinden sind Sie Referendar.
Privat oder gesetzlich versichern?
Grundsätzlich können Sie sich privat oder gesetzlich versichern und können eine Beihilfe durch den Dienstherrn verlangen, der 50 % der medizinischen Kosten abdeckt. Da es sich in der GKV um eine für alle Personen einheitliche Vollversicherung handelt, kommen Sie kaum in den Genuss einer Beihilfe. In der PKV müssen Sie nur die Hälfte der Kosten abdecken, weil die übrige Absicherung vom Dienstherrn übernommen wird. Als junger Mensch sind die Prämien ohnehin nicht so hoch, so dass sich die PKV durchaus lohnen könnte. Als Beamter auf Widerruf profitieren Sie von sehr guten Leistungen zu geringen Konditionen und der Vertrag ist ein Leben lang gültig.
Wie sieht es mit einer Kündigung aus?
Nach dem Bundesbeamtengesetz (§ 37 Abs. 1 S. 1 BBG) kann Sie Ihr Dienstherr tatsächlich als Beamter auf Widerruf entlassen, allerdings sind willkürliche Kündigungen verboten. Anders sieht es bei schweren Verfehlungen aus, zu denen Dienstvergehen, persönliche Eskapaden oder Straftaten gehören. Da in diesem Fall die Eignung und Persönlichkeit als Beamter infrage steht, müssen Sie mit erheblichen disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Sollten sich Ihre Fehltage aufgrund von Krankheit häufen, kann Ihr Dienstherr an Ihrer körperlichen Eignung zweifeln. Möglicherweise ist dann eine Entlassung gerechtfertigt, weil sich offensichtlich auch zukünftig Ihr Gesundheitszustand nicht normalisiert.