Krankenversicherung

Die Frage nach der richtigen Krankenversicherung beschäftigt viele Referendare und Lehrer bereits vor dem eigentlichen Dienstbeginn. In diesem Artikel möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin Ihnen die Grundlagen der Krankenversicherungspflicht für Beamte etwas näher bringen. Möchten Sie ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren? Sie finden uns in Berlin-Mitte und Moabit!

Die Versicherungspflicht für Referendare und Lehrer

In Deutschland herrscht die sogenannte Krankenversicherungspflicht. Der Gesetzgeber verpflichtet also jeden Bürger, sich gegen Krankheit und die damit zusammenhängenden Kosten abzusichern. Für die meisten Arbeitnehmer ist die gesetzliche Krankenversicherung die erste Wahl, da sie nicht über die Entgeltgrenze (rund 60.000 Euro pro Jahr) kommen. Referendare und Lehrer genießen hier jedoch ein besonderes Privileg.
 
Mit dem Eintritt ins Beamtenverhältnis – egal ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit – unterliegen Sie nicht mehr der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Ihr Gehalt spielt an dieser Stelle keine Rolle, es kommt lediglich auf den Beamtenstatus an. Damit haben Sie freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Letztere wird von jedem, erstere nur von einigen Dienstherren mitfinanziert.

Ihre Rechte als gesetzlich und privat versicherter Beamter

Obwohl Sie sich als Referendar und Lehrer frei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden können, spielen für die Entscheidung einige Punkte eine wichtige Rolle. Dazu gehört vor allem die Kostenübernahme durch den Dienstherrn. Als Arbeitnehmer erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen 50-prozentigen Zuschuss zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Als Beamter haben Sie diesen Anspruch nicht.
 
An die Stelle der hälftigen Kostenübernahme rückt die sogenannte Beihilfe. Sie übernimmt einen bestimmten Prozentsatz (50 oder 70 Prozent) von jeder eingereichten Rechnung. Da Sie als gesetzlich Versicherter keine Rechnungen von Ihrem Arzt erhalten, müssen Sie die monatlichen Beiträge in voller Höhe aus eigener Tasche zahlen. Einige Dienstherren gewähren jedoch eine „pauschale Beihilfe“ für gesetzlich Versicherte.
 
Bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin handelt es sich um eine sogenannte beihilfekonforme Krankenversicherung. Das bedeutet, dass die Police an Ihren Beihilfeanspruch angepasst ist. Erhalten Sie zum Beispiel 50 Prozent Beihilfe, übernimmt die Versicherung die andere Hälfte der Rechnung. Ihr Vorteil: Sie müssen sich nur zu 50 Prozent gegen Krankheit absichern, bei der gesetzlichen Kasse gibt es nur die 100-Prozent-Regelung (Vollversicherung).

Die Vorteile für Referendare und Lehrer in der privaten Krankenversicherung

Als Mitglied der privaten Krankenversicherung kommen Sie in den Genuss zahlreicher Vorteile, von denen Sie in der gesetzlichen Kasse nicht profitieren können. Hierzu gehört in erster Linie der meist niedrigere Monatsbeitrag. Durch Ihren Beihilfeanspruch als Referendar und Lehrer müssen Sie sich nur zu einem Teil krankenversichern, wodurch die Versicherung nur 50 oder 30 Prozent der Krankheitskosten tragen muss. Diese Ersparnis wirkt sich unmittelbar auf Ihren Beitrag aus.
 
Darüber hinaus haben Sie durch die private Krankenversicherung selbst einige Vorteile. Auf der einen Seite stehen die grundsätzlich besseren Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin übernimmt unter anderem die Kosten für Sehhilfen und Heilpraktiker vollständig. Hinzu kommt, dass die behandelnden Ärzte bis weit über die gesetzlichen Höchstbeträge abrechnen können. Dadurch profitieren Sie von einer insgesamt besseren Behandlung.
 
Auf der anderen Seite stehen die wahlärztlichen Leistungen, die Sie als Privatpatient in Ihren Vertrag einbauen können. Dabei handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die Sie bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus in Anspruch nehmen können. Zu den beliebtesten Optionen gehören das Krankenhaustagegeld, die Chefarztbehandlung sowie das Einzel- oder Doppelzimmer.

Wie werden meine Rechnungen bezahlt?

Zugegeben: Als privat versicherter Referendar und Lehrer müssen Sie etwas mehr Aufwand betreiben, um eine Erstattung der ärztlichen Rechnungen zu erhalten. Nach kurzer Eingewöhnung oder durch Sammeln der Dokumente hält sich dieser aber in Grenzen. Grundsätzlich erhalten Sie nach dem Abschluss der Behandlung eine Rechnung von Ihrem Arzt.
 
Die Rechnung reichen Sie nun bei Ihrer Beihilfestelle sowie Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Beide Stellen erstatten Ihnen den Betrag, der Ihnen laut der geltenden Beihilfeverordnung zusteht. Hierzu ein Beispiel: Ihr Rechnungsbetrag lautet 100 Euro, Sie haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent. Die Beihilfestelle würde in diesem Fall 70 Euro, die private Krankenversicherung 30 Euro übernehmen.
 
Im Optimalfall und bei rechtzeitiger Einreichung erhalten Sie die Kostenerstattung von Beihilfe und Krankenversicherung bereits vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie das Geld an den Arzt überweisen müssen. Damit gehen Sie kein Risiko ein, größere Beträge vorzustrecken oder auf Ihrem Geld sitzen zu bleiben.

Die Beitragsrückerstattung

Als Referendar und Lehrer haben Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin die Möglichkeit, eine Beitragsrückerstattung in Anspruch zu nehmen. Was sich zunächst recht kompliziert anhört, ist eigentlich ganz einfach: Sie erhalten gezahlte Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr zurück. Das funktioniert so:
 
Nehmen Sie das ganze Jahr keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch, erhalten Sie eine bestimmte Anzahl gezahlter Monatsbeiträge zurück. Die konkrete Höhe der Erstattung erfahren Sie in einem Schreiben, das Sie vor dem Versicherungsjahr erhalten. Ausgenommen von der Beitragsrückerstattung sind Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen.
 
Durch diese Regelung empfehlen wir Ihnen als Referendar und Lehrer grundsätzlich, alle Rechnungen zu sammeln. Erst, wenn die Leistung der Krankenversicherung über der Beitragsrückerstattung liegt, lohnt es sich, die Dokumente bei der DBV einzureichen. Bei der Beihilfe gibt es keine derartige Regelung. Hier können Sie also alle Rechnungen wie gewohnt einreichen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie weitere Fragen oder Anliegen zur Krankenversicherung für Referendare und Lehrer? Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin. Sie finden uns in Mitte und Moabit!

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FAQ zur Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Im Hinblick auf die Krankenversicherung für Referendare und Lehrer existieren zahlreiche Fragen, Gerüchte und „Problemchen“. Viele angehende Beamte sind sich unsicher, welche Möglichkeiten sie haben und welcher Weg der beste ist. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin beantworten daher einige häufig gestellte Fragen. Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unseren Filialen in Mitte und Moabit.

Bin ich als Referendar automatisch gegen Krankheit abgesichert?

Ob Sie bei Ihrem Eintritt ins Beamtenverhältnis auf Widerruf und Probe automatisch krankenversichert sind, hängt vor allem von Ihrem Versicherungsschutz vor der Verbeamtung ab. Waren Sie vor der Zeit als Referendar und Lehrer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie führen die vorherige Versicherung fort. Hierbei passt die Versicherung Ihren Beitrag an die geänderten Einkommensverhältnisse an. Von Ihrem Dienstherrn erhalten Sie in der Regel keinen Zuschuss zum monatlichen Beitrag.
  • Sie steigen auf die private (beihilfekonforme) Krankenversicherung um. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin erhalten Sie ein kostenfreies Angebot. Als Privatpatient profitieren Sie von der Beihilfe Ihres Dienstherrn, weshalb dieser Weg meist der günstigere ist.

Wenn Sie vorher bereits privat versichert waren, ändert sich an Ihrem Versicherungsstatus nichts. Allerdings wird Ihre „normale“ PKV auf einen Beihilfetarif umgestellt, wodurch sich in den meisten Fällen ein niedrigerer Beitrag ergibt. Ein Übertritt in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, lohnt sich meist aber ohnehin nicht.

Muss ich mich krankenversichern?

Als Referendar und Lehrer (Beamter) genießen Sie das besondere Privileg, keiner gesetzlichen Krankenversicherungspflicht zu unterliegen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie gänzlich auf die Versicherung verzichten können – Sie haben lediglich die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Durch gesetzliche Vorgaben ist jeder Mensch in Deutschland verpflichtet, sich gegen Krankheit abzusichern.
 
Daher sollten Sie abwägen, welcher Weg der für Sie günstigste ist. Da diese Entscheidung mit einigen Konsequenzen verbunden ist, empfehlen wir Ihnen eine persönliche und fachkundige Beratung. Sie finden die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin in den Stadtteilen Mitte und Moabit. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenfreies Erstgespräch.

Welche Versicherungen sind darüber hinaus für Referendare und Lehrer sinnvoll?

Neben der Krankenversicherung gibt es weitere Policen, über die Sie sich als Referendar oder Lehrer Gedanken machen sollten. Dazu gehört vor allem eine private und dienstliche Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die Sie einem Dritten in Ihrer Freizeit oder während des Dienstes zufügen. Beispiel: Sie verlieren den Schlüssel für die Schule; Ihr Dienstherr nimmt Sie in Regress.
 
Auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung gehört zu den unentbehrlichen Versicherungen für angehende Beamte. Insbesondere in der Referendarszeit genießen Sie keinen vollumfänglichen Schutz durch Ihren Dienstherrn. Im Falle einer Dienstunfähigkeit werden Sie als Beamter auf Widerruf und Probe aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
 
Damit einher geht das Problem, dass Sie von heute auf morgen ohne Bezüge dastehen. Während Sie als Beamter auf Lebenszeit einen Anspruch auf die sogenannte Mindestpension haben, ist das als Referendar nicht der Fall. Daher sollten Sie insbesondere zu Beginn Ihrer Karriere über den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung nachdenken. In Mitte und Moabit stehen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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