Die Privathaftpflicht: Unentbehrlich für alle Berufsgruppen
Die private Haftpflichtversicherung ist – anders als der Name möglicherweise vermuten lässt – nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings halten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin die Police in allen Berufen für unentbehrlich. Genauer gesagt sollte jede Person in Deutschland über eine Privathaftpflicht verfügen. Denn: Sie schützt Sie vor den Forderungen aus Schäden, die Sie in Ihrer Freizeit einem dritten Personen zufügen.
Um die Notwendigkeit der privaten Haftpflichtversicherung zu verdeutlichen, ein Beispiel aus dem Alltag: Sie sind auf eine Feier von Freunden eingeladen. Beim Essen verschütten Sie versehentlich Ihr Getränk auf das Smartphone Ihres Bekannten. Die Privathaftpflicht der DBV übernimmt den entstandenen Schaden und ersetzt das zerstörte Gerät.
Ein weiteres Beispiel: Sie sind mit dem Fahrrad in der Innenstadt unterwegs und möchten an einer Ampel rechts abbiegen. Hierbei übersehen Sie einen Fußgänger, der die Straße überquert, und fahren ihn an. Die Folge: Der Geschädigte kann mehrere Monate nicht mehr arbeiten und das Notebook in seiner Tasche ist nicht mehr zu gebrauchen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin übernimmt alle Kosten, da Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben.
Situationen wie diese widerfahren Ihnen als Referendar und Lehrer genauso wie allen anderen Arbeitnehmern und Beamten. Kommen dabei Personen zu Schaden, gehen die Forderungen (Verdienstausfall, Schmerzensgeld) schnell in die Millionen. Daher empfiehlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Sie finden uns in den Stadtteilen Mitte und Moabit.
Die Kfz-Haftpflicht: Vorgeschrieben für alle Autofahrer
Anders als die Privathaftpflicht, ist die Kfz-Haftpflicht immer dann vorgeschrieben, wenn Sie mit Ihrem Auto auf öffentlichen Straße fahren möchten. Der Grund für die gesetzliche Vorschrift ist, dass Sie mit einem Kraftfahrzeug schnell hohe Sach- und Personenschäden verursachen können. Eine kleine Unaufmerksamkeit reicht hier bereits aus, um Sie in den finanziellen Ruin zu stürzen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die Sie Dritten mit Ihrem Pkw zufügen. Auch hierzu wieder ein kurzes Beispiel: Sie merken zu spät, dass der vor Ihnen Fahrende vor einer roten Ampel anhält und fahren ihm auf. Hierbei entsteht ein Sachschaden von 5.000 Euro an Ihrem und weiteren 5.000 Euro am anderen Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt den Schaden des anderen.
Ihren eigenen Schaden müssen Sie hingegen selbst übernehmen. Schließen Sie ergänzend zur Haftpflichtversicherung daher vor allem bei Neuwägen und jungen Gebrauchten eine Vollkasko-Versicherung ab. Diese Ergänzung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin übernimmt auch die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeuges oder ersetzt dessen Neuwert. Lassen Sie sich in Mitte und Moabit von uns beraten!
Die Diensthaftpflicht: Ideale Ergänzung zur privaten Haftpflichtversicherung
Die Diensthaftpflicht ist, ähnlich wie die Kfz-Haftpflicht, eine spezifische Haftpflichtversicherung für einen bestimmten Bereich. Im Falle der Diensthaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Police, die für Schäden aufkommt, die Sie Dritten in Ausübung Ihres Dienstes zufügen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie als Referendar und Lehrer Ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Das an dieser Stelle wohl meistgenannte Beispiel ist der Verlust des dienstlichen Schlüssels – ein Fall, der im Alltag sehr häufig vorkommt. Verlieren Sie in Ihrer Freizeit den Schlüssel für die Schule, muss nicht selten das gesamte Schließsystem des Gebäudes getauscht werden. Diese Kosten muss zunächst Ihr Dienstherr übernehmen, wird sie sich aber von Ihnen zurückholen (Regress). In diesem Fall tritt die Diensthaftpflichtversicherung der DBV ein und übernimmt den Schaden.