Verursacht ein Polizeibeamter während seiner dienstlichen Tätigkeit einen Schaden, haftet gegenüber dem Geschädigten grundsätzlich zunächst der Dienstherr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser jedoch Regressansprüche gegenüber dem Beamten geltend machen. Insbesondere eine grob fahrlässige Pflichtverletzung kann dadurch persönliche finanzielle Folgen haben.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Daniel Martin in Siegen setzt an diesem dienstlichen Haftungsrisiko an. Sie prüft im Versicherungsfall, ob ein geltend gemachter Anspruch berechtigt ist, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Forderungen innerhalb des vereinbarten Versicherungsumfangs.
Damit ergänzt sie die private Haftpflichtversicherung, die grundsätzlich nicht für die besonderen Risiken des Polizeidienstes vorgesehen ist.