Beamte auf Probe
Die Ernennung zum Beamten auf Probe ist so zusagen die zweite Stufe der Beamtenkarriere. Dabei bildet das Bestehen der Probezeit die Voraussetzung für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. In diesen drei Jahren wird geprüft, ob die persönlichen Anforderungen an Beamte der Polizei gegeben sind und die im Vorbereitungsdienst erlernten Kompetenzen – Wissen, Kommunikations- und Teamfähigkeit – verinnerlicht sind. Wer diese beamtenrechtlichen Kriterien erfüllt, wird nach Ablauf der Probezeit zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Mögliche Entlassungsgründe während der Probezeit sind Straftaten, mittelschwere und schwere Dienstvergehen und mangelnde Bewährung in fachlicher, körperlicher oder charakterlicher Hinsicht. Auch das Kriterium der Dienstunfähigkeit zählt dazu. Wenn Beamte auf Probe wegen ihrer beruflichen Tätigkeit als dienstunfähig eingestuft werden, werden sie in den Ruhestand versetzt. Das ausgezahlte Ruhegehalt ist jedoch kaum ausreichend, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
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