Der Personenkreis der Finanz- und Steuerverwaltungsbeamten ist in Bundes- und Landesbehörden tätig. Unter anderem arbeiten die Beamte im Bundesfinanzministerium, im Bundeszentralamt für Finanzen oder der Bundeszollverwaltung. Auch in Finanzämtern und Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltung sind die Beamte tätig.
Um sich für eine Laufbahn als Finanz- oder Steuerverwaltungsbeamter zu bewerben, ist eine deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit erforderlich. Zudem sind wirtschaftlich geordnete Verhältnisse und ein einwandfreier Leumund ohne Vorstrafen Voraussetzungen für die Aufnahme der Tätigkeit, Sie haben die Wahl zwischen dem mittleren, dem gehobenen und dem höheren Dienst.
Der mittlere Dienst
Für eine Laufbahn im mittleren Dienst ist ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung nachzuweisen. Wer das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert, wird zunächst Beamter auf Widerruf und beginnt mit der zwei Jahre dauernden Ausbildung.
Im mittleren Dienst übernehmen Finanzverwaltungs- und Steuerverwaltungsbeamte vor allem Büro- und Verwaltungstätigkeiten. Sie sind mit der Beratung von Steuerpflichtigen oder der Bearbeitung von Steuererklärungen befasst. Das Führen von Akten und die Prüfung eingereichter Unterlagen sowie die Erfassung von Steuerbescheiden gehören ebenfalls zu den Tätigkeiten. Arbeiten die Beamten in Finanzministerien oder der Oberfinanzdirektion üben sie allgemeine Verwaltungstätigkeiten aus.
Der gehobene Dienst
Um eine Laufbahn im gehobenen Dienst anzustreben, ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife notwendig. Zudem müssen die Bewerberinnen und Bewerber das Auswahlverfahren erfolgreich meistern. Im gehobenen Dienst ist in der Regel ein dreijähriges Studium Pflicht. Das Studium erfolgt an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Praxiserfahrungen sammeln die Studierenden in Finanzämtern. Bei den Inhalten geht es vor allem um das Steuerrecht, Privatrecht und öffentliches Recht. Auch Wirtschaftswissenschaften und Informations- und Wissensmanagement sind Bestandteil der Ausbildung.
Nach der Ausbildung für den gehobenen Dienst sind die Beamte als Sachbearbeiter für die Veranlagung bei verschiedenen Steuerarten zuständig. Sie bearbeiten beispielsweise Erbschaftsteuer, Einkommensteuer oder Grunderwerbsteuer. Auch Tätigkeiten im Außendienst wie bei Betriebsprüfungen oder Steuerfahndungen sind möglich. Unter Umständen übernehmen Beamte im gehobenen Dienst leitende Tätigkeiten mit Führungsaufgaben. Auch Personalführung kann Bestandteil der Arbeit im gehobenen Dienst sein.
Der höhere Dienst
Im höheren Dienst ist ein abgeschlossenes Studium Voraussetzung. Möglich sind Studiengänge in Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder Finanzwissenschaften. Danach folgt eine einjährige Ausbildung an der Bundesfinanzakademie und an verschiedenen Finanzbehörden.
Wer eine Laufbahn im höheren Dienst einschlägt, übernimmt als Beamter Leitungsfunktionen und ist für sachliche und personelle Belange zuständig. Auch bei der Steuerung von Arbeitsabläufen oder dem Einsatz von Mitarbeitern sind Beamte im höheren Dienst im Einsatz.