Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst
Die Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten im gehobenen Dienst absolvieren Sie in einem 3-jährigen, dualen Studium. Für das Studium benötigen Sie die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife, beziehungsweise einen vergleichbaren Bildungsabschluss.
Aufgaben von Sozialversicherungsbeamten im gehobenen Dienst
Nach der Ausbildung gehört die Bearbeitung von Anträgen, von Eingaben und Rechtsbehelfen zu Ihren Hauptaufgaben. Sie prüfen Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung, erteilen Bewilligungen oder Ablehnungen, berechnen die Höhe der Ansprüche und sorgen für die Auszahlung der Leistungen.
Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst sind bei Sozialversicherungsträgern und Behörden, unter anderem bei den Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung, bei der Künstlersozialkasse, der Unfallversicherung von Bund und Bahn oder bei Berufsgenossenschaften tätig.
Als Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst informieren und beraten Sie die Versicherten, sind Ansprechpartner bei Problemen und nehmen Beschwerden entgegen.
Die Gesetze zur Sozialversicherung werden stetig verbessert und erweitert. Daher ist die fortwährende Weiterbildung für Sozialversicherungsbeamte ausgesprochen wichtig. Streben Sie eine Position in der nächsthöheren Laufbahn an, können Sie sich in zahlreiche interne Weiterbildung spezialisieren und qualifizieren.
Seminare und Kurse externer Bildungsträger bieten ebenfalls vielfältige Möglichkeiten, um sich weiteres Wissen anzueignen, zum Beispiel in den Bereichen Versicherungswesen, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht oder Pflegeversicherung.
Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst
Zukünftige Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst müssen zunächst eine Ausbildung von bis zu zwei Jahren abwechselnd an Akademien oder Bildungsinstituten der Sozialversicherungsträger und direkt bei Sozialversicherungsträgern des Bundes und der Länder absolvieren.
Dafür benötigen Sie ein mit Mastergrad oder Staatsexamen abgeschlossenes Studium in einer für die entsprechende Laufbahn geeigneten Fachrichtung sowie einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung.
Die Aufgabengebiete von Sozialversicherungsbeamten im höheren Dienst sind anspruchs- und verantwortungsvoll: Sie übernehmen beispielsweise Planungs-, Leitungs- und Koordinierungsaufgaben bei den Sozialversicherungsträgern und -verbänden, bei Versicherungsämtern und Behörden oder in Sozialministerien.