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DBV Christian Ortz in Mönchengladbach Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Gesetzliche oder private Krankenversicherung - Grundwissen für Verwaltungsbeamte

Das Beamtenverhältnis, in dem Sie sich befinden, lässt sich mit einem herkömmlichen Angestelltenverhältnis kaum vergleichen. Dies schlägt sich nicht zuletzt im Bereich der Krankenversicherung nieder. So offenbart sich Ihnen als Beamte eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung, bei der Ihr Einkommen keine Rolle spielt. Die Wahl der passenden Krankenversicherung sollten Sie weise fällen. Dementsprechend möchten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach im Folgenden einmal die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung aufzeigen.

Das Beamtenverhältnis

Sie befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, welches von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Während Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss dieser seinerseits Fürsorgepflichten nachkommen. Zum einen muss er sich um Ihre finanzielle Fürsorge kümmern. Dieser Pflicht kommt der Dienstherr durch ein monatliches Gehalt nach. Darüber hinaus ist aber auch Ihre Gesundheitsfürsorge verpflichtend für den Dienstherrn. Hier unterstützt er Sie durch die sogenannte Beihilfe. Mithilfe der Beihilfe übernimmt der Dienstherr anteilig erstattungsfähige Gesundheitskosten, die bei Ihnen durch ärztliche Behandlungen oder Medikamente anfallen.

Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Gesundheitskosten

Durch die Beihilfe beteiligt sich Ihr Dienstherr an den Gesundheitskosten, die Ihnen durch Arztrechnungen oder den Kauf von Medikamenten entstehen. Allerdings deckt die Beihilfe nur einen Teil der Kosten ab. Der Mindestanspruch im Bereich der Beihilfe liegt bei 50 Prozent. Beamte, die mindestens zwei Kinder haben, profitieren von einem Beihilfeanspruch in Höhe von 70 Prozent. Die Kinder des Beamten haben wiederum einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent. Selbiger erlischt jedoch dann, wenn auch der Anspruch auf Kindergeld endet. Sobald die Beamten in den Ruhestand eintreten, besteht auch der Beihilfeanspruch fort. Schließlich werden Sie nicht ohne Grund auf Lebenszeit verbeamtet. Während Ihres Ruhestands umfasst Ihr Beihilfeanspruch 70 Prozent.

Sie benötigen trotz Beihilfe eine Restkostenversicherung

Da die Beihilfe nur einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten abdeckt, benötigen Sie eine passende Restkostenversicherung. Hierzu werden Sie von Ihrem Dienstherrn verpflichtet. Die Gründe lassen sich mit denen der allgemeinen Pflicht zur Krankenversicherung vergleichen. Schließlich sollen keine finanziellen Hürden ursächlich dafür sein, dass medizinisch notwendige Untersuchungen oder Behandlungen ausbleiben. Zwar müssen Sie mit einer privaten Krankenversicherung dank Beihilfe nur maximal 50 Prozent der anfallenden Gesundheitskosten abdecken, doch auch dies kann bereits zur großen finanziellen Belastung werden. Nicht zuletzt langwierige und/oder schwere Erkrankungen können sich als wirtschaftliche Herausforderung darstellen. Umso wichtiger ist es, dass Sie die Restkosten mit einer zuverlässigen und leistungsstarken Restkostenversicherung abdecken. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach ist die optimale Lösung für jeden Beamten.

Wahlfreiheit zwischen privater Krankenversicherung und Gesetzlicher Krankenversicherung

Ihr besonderes Beamtenverhältnis unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von klassischen Arbeitnehmerverhältnissen. Hierbei stehen nicht nur Punkte wie Kündigungsschutz im Fokus. Außerdem haben Sie eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Während Angestellte nur dann in die private Krankenversicherung eintreten können, wenn ihr Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt, können Beamte ab Ernennung zum Beamten auf Widerruf in die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV eintreten. Das bedeutet, dass Sie bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes als junge Beamte in die private Krankenversicherung einsteigen können. Hiervon profitieren Sie doppelt. So sichern Sie sich nicht nur frühzeitig umfangreiche Leistungen. Obendrein profitieren Sie aufgrund Ihres jungen Alters und guten Gesundheitszustands von optimalen Konditionen.

Welche Krankenversicherung ist die Richtige?

Viele Beamte machen sich die Entscheidung zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung nicht einfach. Und das ist auch gut so. Schließlich sollten Sie solche und ähnlich wichtige Entscheidungen niemals über das Knie brechen. Im besten Fall konsultieren Sie stets einen Experten für den öffentlichen Dienst und dazu passende Versicherungslösungen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Im Folgenden haben wir einmal die wichtigsten Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung und privaten Krankenversicherung aufgelistet.

Beitragsberechnung

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die monatlichen Versicherungsbeiträge anhand Ihres Einkommens berechnet. Jeder Versicherungsnehmer zahlt dementsprechend 14,6 Prozent seines monatlichen Einkommens, um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung genießen zu können. Arbeitnehmer können sich bei den Beiträgen zur Hälfte auf die Unterstützung durch den Arbeitgeber verlassen. Dementsprechend fallen für sie die Beiträge vergleichsweise niedrig aus. Bei Beamten sieht dies jedoch anders aus. Diese können sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung nämlich nicht auf eine Kostenbeteiligung durch den Dienstherrn verlassen. Ganz im Gegenteil. Die Versicherungsbeiträge müssen von ihnen in Gänze allein bestritten werden.

Bei der privaten Krankenversicherung spielt das Einkommen bei der Beitragsberechnung keine Rolle. Stattdessen zielt dieses Modell auf persönliche Faktoren des Versicherungsnehmers ab. Individuelle Eigenschaften wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang werden als Grundlage zur Beitragsberechnung herangezogen. Hieraus folgt, dass vor allem junge Beamte von sehr günstigen Konditionen profitieren können. Wer sich in jungen Jahren für den Basisschutz der privaten Krankenversicherung entscheidet, kommt mitunter sogar günstiger weg als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Leistungen

Im Bereich des Leistungskatalogs müssen Sie sich den Entscheidungen des Gesetzgebers beugen. Dieser bestimmt für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einen einheitlichen Leistungsumfang. Hierbei handelt es sich um eine sehr schwierige Aufgabe. Schließlich muss die Politik es schaffen, alle Interessen in einem einheitlichen Katalog abzudecken. Selbstverständlich ist dies bei einer vielfältigen Gesellschaft wie unserer nicht möglich. Folglich erhalten Sie zum einen Leistungen, die Sie gar nicht benötigen und müssen zum anderen auf Leistungen verzichten, die Sie gerne erhalten würden. Wer sich einen maßgeschneiderten Schutz sichern möchte, kommt in diesem Fall um teure private Zusatzversicherungen nicht umhin.

Die private Krankenversicherung geht einen individuellen Weg. Hier können Sie sich die Leistungen sichern, die Sie tatsächlich benötigen. So erhalten Sie schlussendlich einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz und zahlen nur für die Dinge, die Sie auch tatsächlich benötigen. Während in jungen Jahren ein solider, aber günstiger Grundschutz genügt, möchte man sich im fortgeschrittenen Lebensabschnitt in der Regel lieber einen umfassenden Versicherungsschutz gönnen. Dementsprechend lassen sich die Leistungen immer individuell an den jeweiligen Lebensabschnitt anpassen.

Beihilfe

Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, müssen auf die Beihilfe schlichtweg verzichten. Dementsprechend müssen Sie für die Gesundheitskosten gänzlich allein aufkommen. Dies spiegelt sich darin wider, dass die Versicherungsbeiträge vollumfänglich aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Aus der angeblichen „Restkostenversicherung“ wird folglich eine „Vollkostenversicherung“.
 
Mit der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach sichern Sie sich hingegen eine echte Restkostenversicherung. Ihre Beihilfe deckt mindestens 50 Prozent der Gesundheitskosten ab und wir kümmern uns um den Rest.    

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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