Was deckt die Beihilfe ab?
Die exakten Beihilfesätze sind in den jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder geregelt. Dort finden Sie Angaben zu Höchstgrenzen, Wohnorten, Ausschlüssen, Anrechnung von Eigenanteilen und Leistungen von anderer Seite, die den Satz beeinflussen können.
Im Krankheitsfall sind bis zu 50 % Ihrer Kosten abgedeckt. Wenn Sie zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder oder einen beihilfeberechtigten Ehepartner haben oder sich im Ruhestand befinden, erstattet man Ihnen 70 % der Aufwendungen. Sogar 80% erhalten Sie bei Kindern, für die Sie Kindergeld beziehen.
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