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DBV Christian Ortz in Mönchengladbach Beamte im Ruhestand

DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz – Mönchengladbach – Beamte im Ruhestand

Entweder steht nach zahlreichen Dienstjahren oder bei Dienstunfähigkeit für Beamte der überaus verdiente Ruhestand an. Dennoch bleibt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn bestehen, denn die gegenseitigen Rechte und Pflichten haben ein Leben lang Bestand. Die Verfassung verpflichtet den Dienstherrn Sie als Beamter und Ihre Familie lebenslang abzusichern. Das liegt in dem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis begründet. Im aktiven Dienst konnten Sie u. a. Besoldung und Krankheitsfürsorge beanspruchen, während Ihnen als Beamte im Ruhestand eine angemessene Alimentation, das Ruhegehalt und eine Krankheitsfürsorge in Form der Beihilfe zusteht. Zur Alimentation zählen:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Beihilfe
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • Leistungen für die Familie und zur Pflege
  • Ausgleich bei speziellen Altersgrenzen

Als Beamte auf Widerruf steht Ihnen keine Versorgung zu, wenn Sie entlassen, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten verurteilt oder aufgrund des Disziplinargerichts aus dem Dienst entfernt wurden.
 
Für die Versorgung von Beamten sind generell Bund und Bundesländer zuständig, allerdings finanzieren sich die Pensionen für Beamte im Ruhestand aus dem aktuellen Haushalt des Dienstherrn, also Bund, Länder, Gemeinden und Kommunen.
 
Analog zur gesetzlichen Rente wird das Niveau des Ruhegehalts stetig reduziert, so dass 2001 der Versorgungshöchstsatz von 75 % auf 71,75 % herabgesetzt wurde. Gerne zeigt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach wie Sie für eine Dienstunfähigkeit vorsorgen.

Wie berechnet sich das Ruhegehalt?

Als Berechnungsgrundlage wird herangezogen:

  • ruhegehaltfähige Dienstbezüge und Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

Das Ruhegehalt ermittelt sich aus den Dienstbezügen, dem Grundgehalt mit Familienzuschlag und weiterer Bezüge, die mit dem Ruhegehaltssatz multipliziert werden. Dieser ergibt sich aus der Multiplikation der ruhegehaltfähigen Dienstzeit mit 1,79375. Maximal werden 71,75 % des Einkommens der letzten zwei Jahre im selben Amt gezahlt. Sollten Sie entlassen oder aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden oder die Beamtenrechte verlieren, können Sie kein Ruhegehalt beanspruchen.

Altersrente und Ruhegeld

Ihre Pension als Beamte im Ruhestand übersteigt das Niveau der gesetzlichen Renten bei weitem. Darüber hinaus steht Ihnen nach mindestens fünf Dienstjahren eine Mindestversorgung zu.
 
Für Ihre Pension wird der Verdienst der letzten zwei Dienstjahre im Amt zur Berechnung herangezogen. Die gesetzliche Rentenversicherung setzt hingegen darauf, dass bei einer langen und hohen Einzahlung auch viel Rente demjenigen gezahlt wird.

Vorteil der Mindestversorgung

Ihr Ruhegehalt als Beamte im Ruhestand darf nicht unter einen festgelegten Wert fallen. Die Mindestversorgung beläuft sich auf 35% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, damit Sie wirtschaftlich unabhängig bleiben.
 
Sollte Ihnen eine amtsunabhängige Mindestversorgung zustehen, beträgt sie mindestens fünfundsechzig Prozent der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus 30,68 €. Ein Mindestsatz von 66,67% kommt zur Anwendung, wenn ein Dienstunfall zur vorzeitigen Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand führte. Bis der Höchstversorgungssatz von 71,75 % erreicht wird, kommen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und weitere Erwerbseinkommen für das Ruhegehalt nicht zum Tragen.

Wann gehen Sie in den Ruhestand?

Neben der Regelaltersgrenze kann aus diesen Gründen eine Versetzung in den Ruhestand erfolgen:

  • bei permanenter Dienstunfähigkeit
  • Wenn das 65. Lebensjahr vollendet ist und die Dienstzeit mindestens 45 Jahre betrug.
  • optional ab dem 63. Lebensjahr
  • bei Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr auf eigenen Antrag

Analog zu gesetzlich Rentenversicherten muss bei früherem Antritt des Ruhestandes ein Abschlag von 0,3%, maximal 14,4%, hingenommen werden.

Finanzielle Aspekte

Falls Sie Ihre Beamtenlaufbahn von sich aus ohne dienstliche Gründe beenden möchten, können Sie von Ihrem Dienstherrn Altersgeld beziehen und werden in der gesetzlichen Krankenversicherung nachversichert. Dazu müssen Sie Beamte auf Lebenszeit sein und sieben Jahre ihren Dienst verrichtet haben, davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund. Altersgeld steht Ihnen beim Erreichen der Regelaltersgrenze zu.
 
Als Beamte auf Lebenszeit können Sie erst nach einer fünfjährigen Dienstzeit ein Ruhegehalt beanspruchen. Eine Ausnahme bildet eine unverschuldete Dienstbeschädigung, denn in diesem Fall gilt die Wartezeit als erfüllt. Eine Entlassung steht an, wenn Sie innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden, die gesetzliche Altersgrenze erreichen oder als Beamter auf Probe die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen. Möglicherweise gewährt man Ihnen einen Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehaltes.

Hinterbliebenenversorgung

Im Todesfall muss der Dienstherr weiterhin die Hinterbliebenen unterstützen. Wurde der verbliebene Ehepartner nach dem 31.12.1961 geboren, stehen ihm 55 % des Ruhegehaltes zu, vor diesem Datum Geborene 60 %. Besteht bei verwaisten Kindern noch eine Unterhaltspflicht, erhalten Sie für diese Zeit üblicherweise maximal bis zum 27. Lebensjahr Waisengeld - Halbwaisen 12 % und Vollwaisen 20 %.

Private Altersvorsorge für Beamte

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach rät Ihnen zu einer privaten Vorsorge, um Ihren Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Leider können Versorgungslücken entstehen, die sich durch geeignete Produkte schließen lassen. Dafür stehen mehrere Varianten zur Auswahl:
Die Relax-Rente – Kombination aus Sicherheit und die Chance auf Rendite. Jederzeit lässt sich die Rentenversicherung flexibel an Ihren individuellen Bedarf anpassen.

  • Steueroptimierung für die Altersvorsorge
  • Steuerersparnis durch jährliche, frei wählbare Zuzahlung
  • Vereinbarung einer steuerlich geförderter Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz möglich

Die Klassik Privatrente als individuelle und flexible Vorsorgemöglichkeit. Ihr Guthaben wird mit 0,9 % verzinst und Sie können eventuell an den erzielten Überschüssen beteiligt werden. Sie entscheiden selbst über die Höhe der einzuzahlenden und zu entnehmenden Beträge. Optional lässt sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung in Kombination mit Hinterbliebenenversorgung absichern.
Flexibilität mit der Relax Privat Rente – Kombination von Sicherheit und Renditechancen dank des Baukastenprinzips.
Bei der Fonds-Privat Rente wird in einen individuellen Fonds-Mix aus bis zu drei Investmentstrategien investiert. Es handelt sich um eine variable und renditestarke Altersvorsorge. Es gibt die Möglichkeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit dem Einschluss der Versorgung von Hinterbliebenen und einer lebenslangen Rente zu kombinieren.

Portfolio Plus Police

Eine Geldanlage nach Wunsch und dabei Steuern sparen? Das funktioniert, denn Ihr persönlicher Sicherheitsbedarf entscheidet über Investitionen in verschiedene Aktionsfonds aus zehn verschiedene Vermögensmanagement-Klassen. Optional lässt sich Ihr Nachlass regeln.

Riester und Rürup Rente

Die Riester-Rente punktet durch Zulagen, Steuervorteile und eine staatliche Förderung. Allerdings müssen Sie von der Versicherungspflicht befreit sein. Auch die Rürup Rente als private Altersvorsorge wird steuerlich begünstigt. Falls Sie ein hohes Einkommen während der Ansparphase versteuern müssen, können Sie das in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gerne informiert Sie Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach über alle Themen hinsichtlich Vermögen, Vorsorge und Versicherung.

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