Wann gehen Sie in den Ruhestand?
Neben der Regelaltersgrenze kann aus diesen Gründen eine Versetzung in den Ruhestand erfolgen:
- bei permanenter Dienstunfähigkeit
- Wenn das 65. Lebensjahr vollendet ist und die Dienstzeit mindestens 45 Jahre betrug.
- optional ab dem 63. Lebensjahr
- bei Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr auf eigenen Antrag
Analog zu gesetzlich Rentenversicherten muss bei früherem Antritt des Ruhestandes ein Abschlag von 0,3%, maximal 14,4%, hingenommen werden.
Finanzielle Aspekte
Falls Sie Ihre Beamtenlaufbahn von sich aus ohne dienstliche Gründe beenden möchten, können Sie von Ihrem Dienstherrn Altersgeld beziehen und werden in der gesetzlichen Krankenversicherung nachversichert. Dazu müssen Sie Beamte auf Lebenszeit sein und sieben Jahre ihren Dienst verrichtet haben, davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund. Altersgeld steht Ihnen beim Erreichen der Regelaltersgrenze zu.
Hinterbliebenenversorgung
Im Todesfall muss der Dienstherr weiterhin die Hinterbliebenen unterstützen. Wurde der verbliebene Ehepartner nach dem 31.12.1961 geboren, stehen ihm 55 % des Ruhegehaltes zu, vor diesem Datum Geborene 60 %. Besteht bei verwaisten Kindern noch eine Unterhaltspflicht, erhalten Sie für diese Zeit üblicherweise maximal bis zum 27. Lebensjahr Waisengeld - Halbwaisen 12 % und Vollwaisen 20 %.