Verwaltungsbeamte
Beamte in der öffentlichen Verwaltung erfüllen wichtige Aufgaben für die Funktionsfähigkeit und Zukunft Deutschlands, auch im Hinblick auf die Globalisierung und europäische Integration. Verwaltungsbeamte können in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden, zum Beispiel im Gewerbeaufsichtsamt, beim Bauamt, der Justizverwaltung, dem Auswärtigen Amt oder dem Einwohnermeldeamt.
In einigen Bereichen kann zwischen dem technischen und nichttechnischen Dienst gewählt werden. Ein Großteil der Beamten ist im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst tätig.
Dienstherr von unmittelbaren Beamten sind Bund, Länder und Gemeinden. Mittelbare Beamte sind bei einer unter staatlichen Aufsicht stehenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung beschäftigt.
Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Verwaltungsbeamten
Für eine Zulassung zur Ausbildung zum Beamten müssen grundsätzlich die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates
- Gewährleistung, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Uneingeschränkte Dienstfähigkeit
- Nachweis der zur Ausbildung qualifizierenden Vorbildung
Folgende Laufbahnen können eingeschlagen werden:
- einfacher Dienst
- mittlerer Dienst
- gehobener Dienst
- höherer Dienst
Mit dem Hauptschulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss ist die Ausbildung im einfachen Dienst möglich. Beamte im einfachen Dienst werden nur noch in wenigen Bereichen eingesetzt.
Die Ausbildung im mittleren Dienst ist mit einem Realschulabschluss möglich. In einigen Fachrichtungen ist zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich.
Für eine Ausbildung zum Beamten im gehobenen Dienst (Ausnahme: technischer Dienst) benötigen Sie die Hoch- oder Fachhochschulreife.
Voraussetzung für eine spätere Position im höheren Dienst ist ein abgeschlossenes Masterstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfaches.
Bevor Sie zur Ausbildung zugelassen werden können, müssen Sie noch ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen. Geprüft werden unter anderem die Deutsch- und Mathematikkenntnisse, logisches Denken und das Allgemeinwissen sowie die körperliche Leistungsfähigkeit. In einem Vorstellungsgespräch können Sie unter anderem Ihre Motivation zur Ausbildung und den lebenslangen Dienst für unser Land darlegen.
Die Ausbildung zum Verwaltungsbeamten
der Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst aller Laufbahnen ist dual aufgebaut. Theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte wechseln sich ab. Anwärter der Laufbahnen einfacher und mittlerer Dienst erwerben die theoretischen Grundlagen an Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Anwärter für die Laufbahn im gehobenen Dienst eignen sich das theoretische Know-how in einem 3-jährigen Studium an Verwaltungsfachhochschulen an.
Die theoretische Ausbildung von zukünftigen Beamten im höheren Dienst erfolgt an Verwaltungsakademien oder speziellen Hochschuleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
In den praktischen Ausbildungsabschnitten lernen Sie bei Behörden vor Ort Ihre zukünftigen Aufgaben und Tätigkeiten kennen.
Nach der Ausbildung zum Verwaltungsbeamten im nichttechnischen Dienst sind Sie befähigt, erste Leitungs- und Führungsaufgaben bei Behörden des Bundes, der Länder und bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen zu übernehmen, beispielsweise:
- im Archiv
- im Bibliotheks- und Dokumentationsdienst
- bei der Deutschen Bundesbank
- beim Bundesnachrichtendienst
- im Justizvollzugsdienst
- Rentenversicherung
- Landeskriminalamt
- dem Sozialamt
- oder beim Auswärtigen Amt
Verwaltungsbeamte im technischen Dienst
Wichtige Absicherungen für Verwaltungsbeamte
Als Beamte genießen Sie viele Vorteile, werden aber auch mit speziellen Risiken konfrontiert. Vorausschauend sollten Sie sich schon vor Ausbildungsbeginn zu den Themen Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflicht beraten lassen und handeln.
Beispiel eines Risikos:
Werden Sie in der Ausbildung, der Probezeit und in den ersten fünf Jahren nach der Verbeamtung auf Lebenszeit dienstunfähig, erfolgt in der Regel die Entlassung aus dem Dienst. Finanziell absichern können Sie sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung, beziehungsweise der „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach.
Weiterhin benötigen Sie zumindest:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Diensthaftpflichtversicherung
Fordern Sie individuelle Beratung an
Gern beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach individuelle Fragen, analysieren Ihre individuellen Risiken und erarbeiten für Sie maßgeschneiderte Versicherungskonzepte.
Christian Ortz
Stepgesstr. 23
41061 Mönchengladbach
09:00 bis 12:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 12:00
14:00 bis 17:00
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14:00 bis 17:00
09:00 bis 12:00
sowie nach Vereinbarung
