Justizverwaltungsbeamte arbeiten in verschiedenen Bereichen im mittleren oder gehobenen Dienst. Die Tätigkeit geht mit einer hohen Verantwortung einher, wichtig ist daher ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz. Denn auch wenn der Dienstherr im Rahmen der Fürsorgepflicht vielfältige Leistungen übernimmt, ist eine Ergänzung dieses Schutzes unerlässlich. Wie Sie bei der Absicherung am besten vorgehen, zeigen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach.
Der mittlere Dienst
Um in den mittleren Dienst einzutreten, ist ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung erforderlich. Wer sich bewirbt, muss zudem die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen und darf keine Vorstrafen haben. Nach einem Auswahlverfahren erhalten die Bewerberinnen und Bewerber die Nachricht, ob sie mit der Laufbahn als Justizverwaltungsbeamter starten.
Zunächst arbeiten die angehenden Justizverwaltungsbeamten als Beamte auf Widerruf. Im Vorbereitungsdienst setzt sich die Ausbildung aus theoretischen und praktischen Einheiten zusammen. Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes folgt die Ernennung als Beamter auf Probe.
Die Tätigkeiten in diesem Berufsbereich sind abwechslungsreich: Unter anderem erstellen die Beamten Abschriften und Protokolle oder bearbeiten Gerichtsbescheide. Auch Vorladungen, Terminabsprachen mit Zeugen oder Ähnliches gehören zu den Aufgaben.
Der gehobene Dienst
Die allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein vergleichbarer Schulabschluss sind die Voraussetzungen für die Karriere im gehobenen Dienst. Weiterhin gelten die allgemeinen Bedingungen für den Eintritt in die Beamtenlaufbahn wie beispielsweise das Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz. Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein Auswahlverfahren, bei dem verschiedene Kriterien geprüft werden. Nach einem positiven Bescheid starten Sie in die Laufbahn des gehobenen Dienstes.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung sind Sie als Rechtspfleger tätig und werden zum Beamten auf Probe ernannt. Die Probezeit dauert maximal fünf Jahre, im Laufe dieser Zeit erfolgt bei entsprechender Eignung die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.
Die Aufgaben im gehobenen Dienst sind unter anderem Tätigkeiten im Grundbuchamt oder öffentlichen Registern. Sie tragen Grundschulden ein, löschen Hypotheken und übernehmen andere wichtige Aufgaben. Auch die Überwachung von richterlichen Entscheidungen und die Bearbeitung von Klageanträgen zählt zu den Arbeiten eines Justizverwaltungsbeamten. Das Einziehen von Geldstrafen oder Vorladungen zum Haftantritt sind weitere Aufgabenfelder der Verwaltungsbeamten.