DBV Christian Ortz in Mönchengladbach Beamte für Soziales und Gesundheit

Beamte für Soziales und Gesundheit

Als Beamte für Soziales und Gesundheit werden Sie in der Sozialverwaltung täglich mit interessanten Aufgaben konfrontiert. Wenn Sie sich für diese Karriere entscheiden, steht die Frage des mittleren oder gehobenen Dienstes im Raum. Für jeden Dienst wird eine unterschiedliche Ausbildung verlangt. Während im mittleren Dienst eine entsprechende Ausbildung ausreicht, wird für den gehobenen Dienst ein Studium verlangt. Falls Sie sich über das Berufsbild und den entsprechenden Versicherungsbedarf für Beamte für Soziales und Gesundheit näher informieren möchten, können Sie gerne die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach kontaktieren.

Der mittlere Dienst

Als Beamte für Soziales und Gesundheit im mittleren Dienst werden Sie im Bereich der Sozialverwaltung und Sozialversicherung eingesetzt. In Form eines Vorbereitungsdienstes werden Sie ausgebildet, wobei sich in jedem Bundesland die Ausbildungsregeln durch Verordnungen unterscheiden.

 Der Vorbereitungsdienst nimmt in der Regel zwei Jahre in Anspruch und die Voraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Möglicherweise kann ebenfalls ein qualifizierender Abschluss an der Hauptschule zur Zulassung anerkannt werden. Neben den beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen Sie ein Auswahlverfahren durchlaufen. Dabei sind mehrere schriftliche Prüfungen und mündliche Bewerbungsgespräche üblich.
 
Der Unterricht für die Auszubildenden findet in einer Verwaltungsschule statt, die Praxis erlernen Sie in den Ausbildungsbehörden, z.B. in den Zentren für Familie und Soziales oder Arbeits- und Sozialgerichte.

Dienststellen und Behördenbereiche

Pflichten und Aufgaben

Berufsinhalte

Gehobener Dienst

Als Beamte für Soziales und Gesundheit benötigen Sie für den gehobenen Dienst ein abgeschlossenes Studium. Es gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.

Ausbildung

Berufliche Aufgaben

Voraussetzungen zum Studium

Einsatzorte

Wie wichtig ist die praktische Ausbildung?

Bei der Ausbildung von Beamten für Soziales und Gesundheit im öffentlichen Dienst ist die Praxis Trumpf. Die praktische Studienzeit verbringen Sie in einer Ausbildungsbehörde, wo Sie bereits zu einem erheblichen Anteil mit Ihren späteren Aufgaben konfrontiert werden. Unter anderem bearbeiten Sie Anträge, bei denen es um Leistungen gemäß dem Sozialhilfegesetz geht, und entscheiden über Anträge auf Elterngeld und Erziehungsgeld.
 
Viel Raum nimmt neben dem Leistungsrecht auch das Entschädigungsrecht in Ihrem Berufsalltag ein. Sie entscheiden in Anlehnung an das Bundesversorgungsgesetz über gestellte Anträge von Bürgern. Ein typischer Fall wäre die Feststellung einer Behinderteneigenschaft, bei der der jeweilige Bürger eine staatliche Unterstützung beanspruchen kann. Bei Ihrer Bearbeitung orientieren Sie sich am SGB IX (Sozialgesetzbuch), interpretieren das entsprechend und treffen Ihre Entscheidung.
 
Als Beamte für Soziales und Gesundheit kann man Sie auch mit Organisationen aller Art betrauen. Vielleicht fallen wirtschaftliche Belange in Ihr Ressort, so dass Sie den Haushalt bearbeiten müssen oder in der Personalverwaltung einer Behörde eine tragende Rolle spielen.

Verdienstmöglichkeiten

Für Beamte für Soziales und Gesundheit im gehobenen Dienst kann keine konkrete Aussage gemacht werden. Die Vorschriften des betreffenden Bundeslandes entscheiden über das individuelle Einkommen. Aus den beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften geht der Verdienst hervor. Als Beamtenanwärter lässt man Ihnen besondere Anwärterbezüge zukommen, die sich durch die Zahlung einer Zulage noch erhöhen können.

Ihr fairer Partner

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um die Themen Versicherung, Vorsorge oder Vermögen zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach. Gerne helfen wir Ihnen weiter!

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