KRANKENVERSICHUNG – DIE BASIS
Um ganz alltägliche medizinische Behandlungen bis hin zu Operationen in lebensbedrohlichen Notfallsituationen zu gewährleisten und dabei die Deckung der mitunter hohen Behandlungskosten zu garantieren, hat der Gesetzgeber vor Jahren die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung eingeführt. So soll verhindert werden, dass Bürger der Bundesrepublik Deutschland aus finanzieller Not heraus auf Arztverhandlungen verzichten, oder eine Behandlung aus finanziellen Gründen abgelehnt wird. Entsprechend sind gesetzliche Krankenversicherungen dazu verpflichtet, unabhängig vom Einkommen jeden berechtigten Antragsteller aufzunehmen, der nicht anderweitig versichert ist. So werden Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Als (zukünftige/r) Beamtin oder Beamte genießen Sie das Privileg der Fürsorge Ihres Dienstherrn, der zur Beihilfe im Rahmen der Krankenfürsorge verpflichtet ist. Konkret bedeutet dies, dass je nach Situation 50 bis 80 Prozent der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Tod und Geburt, sowie für Maßnahmen erstattet werden, welche dem Erhalt der Gesundheit dienen.
Beamte sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entbunden und können also unabhängig von ihrem Einkommen selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Auch hier hilft Ihnen das Team der der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz gern und unverbindlich dabei, die persönliche Ideallösung zu finden.