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Werdegang Verwaltungsbeamte – Übersicht Werdegang

Verwaltungsbeamte sind Beamte im nichttechnischen Dienst. Sie dienen dem Staat und damit dem Volk im Rahmen einer Vielzahl von verschiedenen Verwaltungsaufgaben. Verwaltungsbeamte findet man in den verschiedensten Behörden auf Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalebene. Ohne sie würden viele klassischen Verwaltungsabläufe, die das tägliche Leben vereinfachen und für geordnete und organisierte Abläufe sorgen, nicht funktionieren.

Dementsprechend muss natürlich auch die Ausbildung eines Verwaltungsbeamten sehr breit aufgestellt sein. Immerhin ist es die Zielsetzung der Ausbildung zum Verwaltungsbeamten, den Beamten auf den Einsatz in den verschiedensten Bereichen der öffentlichen Verwaltung vorzubereiten. Der Beamtenstatus wurde einstmals für die Ausübung hoheitlicher Aufgaben vorgesehen. Heute werden solche hoheitlichen Maßnahmen auch teilweise bereits von tariflich Beschäftigten übernommen – viele Aufgaben im öffentlichen Dienst übernehmen aber nach wie vor Mitarbeiter im Beamtenverhältnis. Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören dabei:

  • Wohnungsbau
  • Abfallwirtschaft
  • Personalmanagement
  • Wirtschaftsförderung
  • Verkehrsverwaltung
  • Justizverwaltung
  • Grundsicherung
  • Familie
  • Kultur

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Beamte werden zu können

Da Beamte in besonderer Weise den Staat und damit auch das deutsche Volk vertritt, muss er eine Reihe wichtiger Voraussetzungen erfüllen, um die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen zu dürfen. Hierbei sind als erstes die persönlichen Voraussetzungen zu erwähnen, die ein Mensch erfüllen muss, um überhaupt zum Beamten ernannt werden zu können. Diese sind gesetzlich geregelt. Die folgenden Punkte müssen in diesem Zusammenhang erfüllt sein:

  • Der Beamtenanwärter muss die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates
  • Der potenzielle Beamte muss für die freiheitliche, demokratische Grundordnung eintreten, die im Grundgesetz verankert ist
  • Er muss bei guter körperlicher und geistiger Gesundheit sein, die einen uneingeschränkten dienstlichen Einsatz möglich macht
  • Bei schwerbehinderten Bewerbern darf eine Dienstunfähigkeit nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre absehbar sein
  • Der potenzielle Beamte darf in den letzten fünf Jahren keine Haftstrafe verbüßt haben

Wenn die Voraussetzungen, die in der Person eines Beamtenbewerbers liegen, erfüllt sind, besteht die theoretische Möglichkeit, sich für eine Beamtenlaufbahn zu bewerben. Dabei gibt es vier verschiedene Laufbahnen im Beamtenverhältnis.

  • Die Laufbahn des einfachen Dienstes
  • Die Laufbahn des mittleren Dienstes
  • Die Laufbahn des gehobenen Dienstes
  • Die Laufbahn des höheren Dienstes

Folgende Voraussetzungen in Sachen Schulabschluss bzw. Vorbildung gelten dabei für die jeweiligen Beamtenlaufbahnen:

  • Für eine Einstellung im einfachen Dienst reicht ein Hauptschulabschluss aus
  • Für den mittleren Dienst bedarf es eines Abschlusses der mittleren Reife (Realschulabschluss oder qualifizierter Hauptschulabschluss mit anschließendem Abschluss einer entsprechenden Berufsausbildung)
  • Für den gehobenen Dienst bedarf es der Fachhochschulreife oder Hochschulreife. In Bereichen, in denen es keinen Vorbereitungsdienst gibt, wie beispielsweise in den meisten Bereichen des technischen gehobenen Dienstes, ist für die Einstellung ein abgeschlossenes Bachelorstudium erforderlich
  • Im höheren Dienst gibt es diverse Unterschiede. Lehrer beispielsweise absolvieren ihren Vorbereitungsdienst im Rahmen eines Referendariats mit anschließendem Staatsexamen. Gleiches gilt für Richter und Staatsanwälte. Anders sieht es aus, wenn bereits ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein Mastertitel einer Fachhochschule vorliegt. In diesem Fall kann ein Bewerber für den höheren Dienst auch ohne Vorbereitungsdienst in den höheren Dienst eingestellt werden

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