Wann kommt es zu einer Dienstunfähigkeit für Beamte?
Im Prinzip ist eine Dienstunfähigkeit für einen Beamten von den Auswirkungen her vergleichbar mit einer Berufsunfähigkeit eines tariflich Beschäftigten in der Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst. Dennoch gibt es hier eine ganze Reihe erheblicher Unterschiede. Ein wichtiger Punkt sind die Voraussetzungen für das Eintreten einer Dienstunfähigkeit. Denn während eine Erwerbsunfähigkeit vom ärztlichen Dienst des Rententrägers festgestellt werden muss, wird die Dienstunfähigkeit eines Beamten vom Amtsarzt festgestellt.
Grundsätzlich gilt ein Beamter als dauerhaft dienstunfähig, wenn er in den letzten sechs Monaten mindestens drei Monate lang wegen derselben Erkrankung seinen Dienst nicht verrichten konnte und wenn absehbar ist, dass die volle Diensttauglichkeit nicht innerhalb der nächsten sechs Monate wiederhergestellt werden kann. Das der zuständige Amtsarzt in den meisten Fällen mit dem eigenen Dienstherrn oftmals eng verbandelt ist, macht die Situation für den erkrankten Beamten nicht leichter.
Gründe für eine solche Dienstunfähigkeit kann es viele geben. Einige Möglichkeiten sind:
- Schwerer Unfall (Sport, Freizeit, Haushalt, Beruf) mit körperlichen Folgen
- Gesundheitliche / psychische Probleme
- Langwierige Erkrankungen jeglicher Arten mit der Folge Dienstunfähigkeit
Auch die andauernde Belastung der Wirbelsäule durch sitzende Tätigkeiten kann zu Erkrankungen im Bereich der Wirbelsäule und des Rückens führen, die schließlich zu einer Dienstunfähigkeit führen können. Stellt ein Amtsarzt die Dienstunfähigkeit fest, gibt es verschiedene Möglichkeiten für den weiteren Werdegang.
Als erstes wäre zu klären, inwieweit ein Einsatz in einem anderen Bereich der Verwaltung möglich ist. Gerade für einen Verwaltungsbeamten ist der Einsatz in einem anderen Bereich eher schwierig, da die Aufgaben sich hier unter dem Strich doch sehr ähneln. Nur in Fällen, in denen eine besondere psychische Belastung, die mit dem individuellen Arbeitsplatz des Beamten in Verbindung stehen, zu der Erkrankung geführt haben, kann ein Wechsel des Arbeitsplatzes vor einer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand schützen.
Sie möchten auf diese schwierige Situation hinreichend vorbereitet sein? Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV sind Sie das auf jeden Fall. Und mit Ihren Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach haben Sie erfahrene Fachexperten an Ihrer Seite, die Ihnen in jeder Situation hilfreich zur Seite stehen.
Was genau passiert im Fall einer Dienstunfähigkeit?
Wenn Sie als Beamte dienstunfähig werden, bedeutet das für die meisten Beamten die Versetzung in den vorgezogenen Ruhestand unter Leistung verringerter Ruhegeldbezüge. Doch nicht jeder Beamte hat Anspruch auf eine solche Versetzung in den vorgezogenen Ruhestand unter Leistung eines Ruhegeldes. Hierbei gelten die folgenden Aspekte als wichtig:
- Unterschiede nach der Anzahl der geleisteten Dienstjahre im öffentlichen Dienst
- Status bzw. beruflicher Standpunkt der Beamten
- Nur Beamte auf Lebenszeit erhalten überhaupt eine frühzeitige Pension
Was das im Klartext für Sie als Beamten bedeutet? Solange Sie nicht den Status eines Beamten auf Lebenszeit erreicht haben, haben Sie keinerlei Anspruch auf Bezüge im Ruhestand. In einer solchen Situation kann Sie nur eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte vor dem Fall ins soziale Netz bewahren.
Das geschieht bei Dienstunfähigkeit bei einem Beamten auf Widerruf oder zur Probe?
Als Beamte auf Widerruf oder zur Probe genießen Sie bei Weitem nicht so viel Sicherheit in Ihrem Beschäftigungsverhältnis, wie ein Beamter auf Lebenszeit. Kommt es in dieser Phase zu einer Dienstunfähigkeit, wird Ihr Dienstherr Sie aus dem aktiven Dienst entlassen. Damit verlieren Sie Ihren Beamtenstatus und alle damit verbundenen Privilegien. Das betrifft sowohl die Beihilfe als auch den Anspruch auf Pension oder Besoldung.
Stattdessen wird Ihr Dienstherr Sie für die Zeit, die Sie verbeamtet waren, in der Sozialversicherung nachversichern. Das wiederum bedeutet, dass Sie in puncto gesetzlicher Renten- und Krankenversicherung so gestellt werden, als wären Sie nie Beamter gewesen. Lediglich in die Arbeitslosenversicherung wird nicht mehr nachträglich eingezahlt. Dementsprechend haben Sie auch keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III – also dem klassischen Arbeitslosengeld I. Somit bleiben nur noch Leistungen nach dem SGB IV und damit klassische Hartz-IV-Leistungen.
Sie möchten sichergehen, dass Sie in einem solchen Fall nicht mit dem absoluten Existenzminimum auskommen müssen? Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV sichert Sie diesbezüglich effektiv ab. Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach beratend zur Seite und zeigen Ihnen auf, wie Sie sich sinnvoll und effektiv gegen eine Dienstunfähigkeit absichern können.