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DBV Christian Ortz in Mönchengladbach Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland - Grundwissen für Verwaltungsbeamte

Beihilfestellen für Beamte

Wenn Beamte Fragen rund um das Thema Beihilfe haben, müssen sie sich an die zuständige Beihilfestelle wenden. Früher gab es viele verschiedene Beihilfestellen, die als Anlaufstelle dienten. Glücklicherweise wurde dies im Laufe der Jahre ein wenig entschlackt. Mittlerweile wenden sich Bundesbeamte nur noch an zwei unterschiedliche Beihilfestellen:

  • Bundesverwaltungsamt in Köln
  • Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Hier werden nicht nur Beihilfeanträge entgegengenommen und bearbeitet. Obendrein stehen Ihnen die Experten vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. Wenn man einen Blick auf die beiden Beihilfestellen für Bundesbeamte wirft, muss man das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen hervorheben. Diese kümmert sich deutschlandweit um die meisten Bundesbeamten.

Beamten steht in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte Beihilfe zu. Regelungen zur Unterstützung im Bereich der Gesundheitskosten werden in der Bundesbeihilfeverordnung festgehalten. Diese besagt, dass der Dienstherr maximal 80 Prozent aller anfallenden und erstattungsfähigen Gesundheitskosten übernimmt. Das Minimum der Unterstützung liegt wiederum bei 50 Prozent. Damit die Restkosten zu keiner finanziellen Belastung werden, müssen sich Beamte also um eine separate Krankenversicherung kümmern. Bei der sogenannten Restkostenversicherung hat man die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Um maximale Unterstützung seitens der Beihilfe und maßgeschneiderte Leistungen zu erhalten, raten wir Ihnen zum Beitritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung. Im Folgenden möchten wir Ihnen einmal vor Augen führen, von wem Sie die Beihilfe überhaupt erhalten

Ihr Beamtenverhältnis

Als Beamte befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihren Dienst leisten müssen und zur Treue verpflichtet sind, muss Ihr Dienstherr wiederum Fürsorgepflichten nachkommen. Neben der finanziellen Fürsorge gehört auch die Gesundheitsfürsorge dazu. Mit der Beihilfe kommt Ihr Dienstherr seiner Pflicht zur gesundheitlichen Fürsorge nach. Dabei beteiligt sich der Dienstherr anteilig an den Gesundheitskosten, die bei Ihnen entstehen. Damit die Restkosten zu keiner Belastung für Sie werden, müssen Sie eine passende Restkostenversicherung abschließen. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach die perfekte Lösung für Sie parat.

Keine Beihilfe ohne Private Krankenversicherung

Wer sich für die private beihilfekonforme Krankenversicherung entscheidet, sichert sich die maßgeschneiderte Restkostenversicherung für jeden Beamten. Dabei steht nicht nur ein umfangreicher individueller Leistungskatalog im Fokus. Darüber hinaus müssen Sie sich vor Augen führen, dass die Beihilfe Ihnen nicht zusteht, wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Damit müssen Sie die Beiträge in einer gesetzlichen Krankenversicherung vollumfänglich aus eigener Tasche bestreiten. Die Beiträge in der beihilfekonformen Krankenversicherung fallen hingegen vergleichsweise niedrig aus, da Sie nicht alle Gesundheitskosten, sondern maximal 50 Prozent abdecken müssen. Welchen Anteil der Kosten die beihilfekonforme Krankenversicherung schlussendlich abdecken muss, hängt von Ihrem Beihilfeanspruch ab.

Wer bekommt wie viel Beihilfe?

Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Der Mindestanspruch der Beihilfe liegt bei 50 Prozent. Beamte, die mehr als ein Kind haben, haben wiederum einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 Prozent. Die Kinder des Beamten haben ihrerseits ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe. Dieser liegt bei 80 Prozent und besteht so lange, wie der Anspruch auf Kindergeld. Sobald der Beamte in den Ruhestand eintritt, erlischt keineswegs der Beihilfeanspruch. Schließlich werden Sie nicht ohne Grund zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. In diesem Lebensabschnitt stehen Ihnen 70 Prozent Beihilfe zu.

Die Erstattung im Rahmen der Beihilfe

Sollten bei Ihnen Gesundheitskosten durch eine Behandlung oder den Kauf von Medikamenten entstanden sein, reichen Sie diese bei der Beihilfestelle ein. Ihre zuständige Stelle benötigt hierbei die entsprechenden Belege (bspw. Arztrechnung). Anhand der Dokumente wird zunächst einmal geprüft, ob die Kosten erstattungsfähig sind oder nicht. Bei Rezepten müssen Beamte jedoch eine Besonderheit beachten. So ist es von großer Bedeutung, dass auf dem Rezept für das Medikament auch der entsprechende „Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Hilfsmittel und andere Apothekerprodukte“ lesbar ist. Diese benötigt die Festsetzungsstelle, um Kosten zu bewilligen oder nicht. Auch bei stationären Leistungen ist es wichtig, dass Sie die Rechnung und weitere Dokumente aufbewahren und einreichen. Hierbei spielen auch etwaige Wahlleistungsvereinbarungen eine große Rolle.
 
Haben Sie alle Unterlagen zusammengesucht, müssen Sie diese gemeinsam mit dem ausgefüllten Formular bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle einreichen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, dass Sie Fristen beachten.

  • Sie müssen Kosten binnen 12 Monaten einreichen
  • Kostenerstattung durch Beihilfe erst ab 200 Euro (bei weniger Gesundheitskosten müssen Sie zunächst 10 Monate warten)
  • Bei Fristversäumnis droht der Wegfall einer Kostenerstattung

Besondere Beihilferegeln für Beamte

Im Bereich der Beihilfe gibt es einige grundsätzliche Regelungen, die Beamte unbedingt im Hinterkopf behalten sollten. So müssen Sie bei jeder medizinischen Behandlung einen Eigenanteil zahlen. Dieser liegt in der Regel zwischen fünf und zehn Euro. Selbiges gilt bei stationären Aufenthalten. Hier fallen zehn Euro pro Tag an. Die Ausnahmen von dieser Regelung stellen Kinder und Schwangere dar. Im Bereich dieses Selbstanteils gilt jedoch die sogenannte „Belastungsgrenze“ für Beamte. Aus dieser folgt, dass die Kosten jährlich nicht höher sein dürfen als zwei Prozent der Jahresbesoldung. Darüber hinaus gehende Kosten müssen vom Dienstherrn bzw. der Beihilfestelle übernommen werden. Die Belastungsgrenze bei chronisch kranken Beamten liegt wiederum bei einem Prozent. Bei all diesen Regelungen ist es stets ratsam, in die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu schauen. Sollten Sie nähere Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach gerne mit Rat und Tat zur Seite.  

Sichern Sie die Restkosten über die beihilfekonforme Krankenversicherung ab

Auch, wenn die Beihilfe sich anteilig an Ihren Gesundheitskosten beteiligt, bleiben Restkosten über. Diese können vor allem bei langen und/oder schweren Erkrankungen schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Um sich vor der finanziellen Belastung zu bewahren, sind Sie als Beamter dazu verpflichtet, diese Lücke zu schließen. Hierbei kommt eine Restkostenversicherung zum Einsatz. Sie haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung, wenn Sie sich auf die Suche nach einer Restkostenversicherung begeben. Dabei zeichnet sich die private beihilfekonforme Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung in nahezu jedem Bereich durch Vorteile aus. So profitieren Sie nicht nur von umfangreichen Leistungen. Obendrein erhalten Sie, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, Ihren Beihilfeanspruch aufrecht. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach unterstützen Sie gerne bei der Wahl einer passenden Restkostenversicherung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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