Fall eins: Schaden im persönlichen Umfeld
Die meisten Schäden, die im privaten oder freundschaftlichen Umfeld entstehen, sind Sachschäden. Dazu gehört auch die Beschädigung oder Zerstörung technischer Geräte. Schütten sie auf einer Party etwa Ihren Cocktail über das auf dem Tisch liegende Smartphone eines Bekannten, erleidet das Gerät womöglich einen Totalschaden. Die Privathaftpflicht für Soldaten übernimmt die Kosten, indem sie Ihrem Bekannten den Neuwert des Gerätes ersetzt.
Fall zwei: Sachschaden im Straßenverkehr
Während Sie mit dem Pkw unterwegs sind, schützt Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier hat die private Haftpflichtversicherung für Soldaten keine Relevanz. Anders sieht das allerdings aus, wenn Sie Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen. Beim Abbiegen mit dem Rad übersehen Sie einen querenden Fußgänger, dessen Notebook dadurch auf den Boden fällt und zerstört wird. Neben dem reinen Sachschaden ersetzt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth auch den Wert der auf dem PC vorhandenen Daten.
Fall drei: Personenschaden
Personenschäden sind zwar selten, haben dafür aber meist die größten finanziellen Nachwirkungen. Im Beispiel aus Fall zwei zieht sich die gestürzte Person zusätzlich eine dauerhafte Behinderung zu und erleidet eine schwere Gehirnerschütterung. Dadurch ist sie ihr Leben lang nicht mehr in der Lage, einen Beruf auszuüben. Sie werden auf Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfall verklagt, zudem macht die Berufsunfähigkeitsversicherung des Geschädigten Ansprüche gegen Sie geltend.