Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte

In Deutschland gilt: fügen Sie einem Dritten einen Schaden zu, und sind Sie hierfür haftbar, müssen Sie für diesen Schaden aufkommen. Das gilt sowohl im privaten als auch im dienstlichen Bereich. Für Beamte gibt es jedoch die Besonderheit, dass der Dienstherr während der beruflichen Tätigkeit für Sie haftet. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Sie allerdings in Regress nehmen. Wird eine grob fahrlässige Pflichtverletzung festgestellt, haften Sie unbeschränkt und mit Ihrem finanziellen Vermögen. Mit einer Haftpflichtversicherung der DBV sind Sie optimal abgesichert.

Spezialist für den Öffentlichen Dienst

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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