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DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve Dienstunfähigkeitsversicherung

Sorgen Sie für ein gleichbleibendes Einkommen

Es wird immer wieder gern gesehen, wenn sich ein Berufsanfänger mit seiner Aufgabe voll identifiziert, Freude am Job hat und ihn bereits während der Berufsausbildung engagiert ausübt. Wenn dann später auch noch gutes Geld damit verdient wird, ist das umso besser.

Die meisten Menschen üben jedoch Ihren Job aus, weil sie damit ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Teilweise haben sie nicht allzu viel Lust dazu. Zudem werden wir immer älter und die Gesundheit lässt uns stellenweise im Stich. Trotzdem wollen wir auf unseren gewohnten Lebensstandard nicht verzichten, deshalb müssen wir für eine ausreichende finanzielle Absicherung sorgen. Im Ernstfall verhindert Ihre angeschlagene Gesundheit die Ausübung Ihres gewohnten Berufs. Selbstverständlich sollten Sie das bereits als Referendar mit der Auswahl einer geeigneten Krankenversicherung vermeiden.

Sehr bedenklich stimmt eine Statistik, wonach jeder vierte Arbeitnehmer in seinem Leben berufsunfähig wird. Aus diesem Grund rät Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, beziehungsweise einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Als Beamte ist das die einzige Chance, finanziell Ihren gewohnten Lebensstandard weiterhin aufrechtzuerhalten.

Welchen Bedarf haben Referendare?

Bereits als Referendar befinden Sie sich mitten in der Berufsausübung. Sie haben den Status Beamte auf Widerruf und müssen erst Ihre Vorbereitungszeit zu Ihrer beruflichen Laufbahn absolvieren. Trotz allem sollten Sie sich umfangreich absichern. Profitieren Sie von den attraktiven Bonuspunkten, die man Ihnen aufgrund Ihres jungen Lebensalters und Ihrem guten Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn zukommen lässt und die als Bemessungsgrundlage für Ihren Beitrag dienen.
 
Die Dienstunfähigkeit kann als erweiterte Form der Berufsunfähigkeit bezeichnet werden. Von einer Dienstunfähigkeit spricht man vor allem bei Beamten oder Angestellte des Öffentlichen Dienstes. Möglicherweise zwingen Sie gesundheitliche Probleme zur Aufgabe Ihres Berufs für eine unbestimmte Zeit. In diesem Fall lässt man Ihnen auch kein Einkommen zukommen und es liegt eine Berufsunfähigkeit vor. Selbstverständlich versorgt Sie Ihre Versicherung, wenn die Diagnose eines Arztes eine voraussichtliche Pause von sechs Monaten voraussagt. Um ein finanzielles Fiasko zu vermeiden, erhalten Sie eine vertraglich vereinbarte, monatliche Rente.
 
Ihrem Dienstherrn steht es völlig frei, Sie als Beamte auf Widerruf oder Referendar für dienstunfähig zu erklären. Vorübergehend verfügen Sie erst einmal über kein Einkommen. Erst durch die Diagnose mittels Attests eines Arztes wird eine Dienstunfähigkeit festgestellt. Leider unterstützt Sie im allgemeinen eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst ab diesem Zeitpunkt.
 
Wie Sie leicht erkennen können, ist es ratsam bereits als Referendar über eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu verfügen. Es ist ganz klar in den Vertragsbedingungen festgehalten, dass Sie in bestimmten Fällen bereits eine monatliche Rente als Ersatzeinkommen beanspruchen können. Normalerweise, wenn Ihr Dienstherr eine Dienstunfähigkeit gegen Sie ausspricht und der entsprechende Dienstvertrag gekündigt wird.

Kostenloser Tarifvergleich

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve ist Ihnen gerne bei der Suche nach der idealen Dienstunfähigkeitsversicherung behilflich. Wenn Sie uns ein paar persönliche Informationen zukommen lassen, können wir mühelos für Sie als Referendar etwas Passendes finden. Relativ zeitnah lassen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich per E-Mail eine Übersicht mit den besten Angeboten und Tarifen zukommen.

Ideale Versicherungsbedingungen als Referendar sichern

Sichern Sie sich rechtzeitig umfassend ab, denn die drohende Dienstunfähigkeit durch Ihren Dienstherrn hängt wie ein Damoklesschwert über Ihnen. Sorgen Sie sich nicht wegen Ihres eher dürftigen Gehalts als Referendar, denn einige Anbieter haben sich darauf eingestellt. Die Tarife sind Ihrer Berufsgruppe angepasst, sodass Sie von attraktiven Starter- oder Einsteigertarifen mit mäßigen Leistungen, aber geringen Beiträgen profitieren können. Allerdings unterliegen diese Tarife permanenten Anpassungen. Sie tragen stets Ihrer neuen beruflichen Situation Rechnung, indem Ihre zunehmenden finanziellen Möglichkeiten mit entsprechendem Bedarf berücksichtigt werden.
 
Es wäre möglich, dass Sie nach Ihrem Referendariat beruflich andere Wege beschreiten möchten. Grund dafür kann das vergebliche Suchen nach einer geeigneten Stelle als Lehrer sein, allerdings bleibt Ihr bestehender Versicherungsschutz trotzdem bestehen. Darüber hinaus wird es Ihnen wahrscheinlich sehr gelegen kommen, dass aufgrund der Flexibilität Ihrer Versicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung zu Ihrer neuen Tätigkeit passend umgewandelt werden kann.

Alles noch einmal in Kürze

Jeder Mensch muss für seinen Lebensunterhalt sorgen, deshalb stellt er üblicherweise seine Arbeitskraft zur Verfügung. Wenn Sie irgendwann einmal, vielleicht aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, Ihre gewohnte Tätigkeit nicht mehr ausüben können und alternative Tätigkeiten für Sie nicht infrage kommen, erhalten Sie zunächst kein Einkommen. Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve eine rechtzeitige Absicherung Ihres Einkommens, um weiterhin Ihre Unkosten decken zu können.
 
Beamte unterliegen im Rahmen ihrer Dienstfähigkeit anderen Regularien, aber sie sollten für das gesamte Berufsleben vorsorgen. Deshalb sollten Sie sich bereits als Beamte auf Widerruf während Ihrer Vorbereitungszeit umfassend absichern. Bedenken Sie, dass Ihre Beiträge umso preiswerter ausfallen, desto früher Sie mit Ihrem Versicherungsschutz starten.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit den Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve. Wir beraten Sie gern!

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Dienstunfähigkeitsversicherung FAQ

Benötigen Studenten und Referendare eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Fürsorgeansprüche von Referendaren sind noch nicht vergleichbar mit den Ansprüchen, welche Beamte dem Dienstherrn gegenüber geltend machen können. Große Unterschiede gibt es vor allem im Bereich Dienstunfähigkeit. In der Regel können nur Lehrer, welche die fünfjährige Wartezeit erfüllen, mit einem Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.

Referendare und Beamte auf Lebenszeit, die noch keine fünf Jahre ihren Dienst leisten, werden bei Dienstunfähigkeit ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Nur wenn die Dienstunfähigkeit aus einem Dienstunfall resultiert, ist die Zahlung von Unfallruhegehalt und Versetzung in den Ruhestand möglich.

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare teuer?

Die Beiträge sind von individuellen Faktoren abhängig, beispielsweise:

  • Alter bei Versicherungsabschluss
  • Gesundheitszustand
  • Vereinbarte Rentenhöhe
  • Versicherungslaufzeit
  • Berufsgruppe

Bei der speziellen, kostengünstigen Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve profitieren Studenten und Referendaren von einer Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und einem Produkt der Altersvorsorge. Je früher Sie beginnen, für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter vorzusorgen, desto mehr Kapital kann gebildet werden.

Sind Anpassungen der Dienstunfähigkeitsversicherung von Studenten und Referendaren möglich?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve kann problemlos an sich ändernde Lebensumstände angeglichen werden, zum Beispiel bei Heirat, Hausbau oder Geburt eines Kindes. Bei Anpassungen ändern sich auch die monatlichen Beiträge.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare unzureichend?

Wird eine Dienstunfähigkeit festgestellt, bedeutet das nicht gleichzeitig Berufsunfähigkeit. Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren Dienst zu weniger als 80 Prozent ausüben können. Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 Prozent wie gewohnt verrichten können.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten „echten Beamten- beziehungsweise Dienstunfähigkeitsklausel“. Sie stellt sicher, dass die vom Dienstherrn ausgesprochene Dienstunfähigkeit von der Versicherung auch bei Entlassung ohne weitere Überprüfungen als Berufsunfähigkeit anerkannt wird.

Kontaktieren Sie uns

Gern beraten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, Sie ausführlich zur Dienstunfähigkeitsversicherung - ebenso zu weiteren wichtigen Absicherungen für Studenten und Referendare.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Erikastraße 64
47533 Kleve
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