Heilfürsorge
Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und heilfürsorgeberechtigte Beamte der Polizei benötigen keinen weiteren Krankenversicherungsschutz. Die Heilfürsorge kommt für fast alle Kosten bei Geburt, Krankheit, Pflege sowie für Vorsorgemaßnahmen auf.
Sobald die Verbeamtung eintritt, erlischt der Heilfürsorgeanspruch und wird von der Beihilfe abgelöst. Spätestens im Ruhestand wird Beamten der Polizei und deren beihilfeberechtigten Angehörigen Beihilfe gewährt.
Beihilfe
Die Beihilfe kommt für etwa die Hälfte der Kosten auf. Ledige Beamte ohne Kinder erhalten 50 %. Haben Sie mindestens zwei Kinder, einen beihilfeberechtigten Ehepartner oder sind Beamter im Ruhestand erhalten Sie 70 % Beihilfe. Kindern kommen 80 % zugute.
Die Kosten, welche die Beihilfe nicht abdeckt, müssen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve finden sicher einen passgenauen Tarif für Sie.
Da der aktuelle Gesundheitszustand, das Alter und der Versicherungsumfang für die Beiträge entscheidend sind, ist eine frühzeitige Absicherung anzuraten. Demzufolge würden die Versicherungsbeiträge in höherem Alter enorm ansteigen.
Darüber hinaus ist es dem Versicherungsunternehmen freigestellt, Antragsteller abzulehnen, wenn das Risiko durch Vorerkrankungen zu hoch ist. Möglicherweise ist lediglich der Basistarif machbar oder der Versicherungsvertrag ist mit teuren Risikozuschlägen verbunden.
§ 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) besagt, dass private Versicherer dazu verpflichtet sind “alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.”
Aus diesem Grund ist es Beamten der Polizei anzuraten, frühestmöglich eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Der festgestellte Zustand bei Versicherungsabschluss dient der Beitragsbemessungsgrundlage, sobald die Anwartschaft in eine private Krankenversicherung umgewandelt wird.
Durch die Anwartschaftsversicherung erwartet Sie weder eine erneute Risikoprüfung noch etwaige Wartezeiten. Darüber hinaus bleiben Ihre Konditionen unberührt, selbst wenn sich Ihr Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechtern sollte. Mit der Anwartschaftsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve sind Sie bestens abgesichert.
Nach der Umwandlung in eine private Krankenversicherung genießen Sie einen umfänglichen und günstigen Versicherungsschutz. Beihilfeberechtigte Familienangehörige profitieren ebenfalls davon.
Sollten Sie eine Anwartschaftsversicherung innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Ausbildungsbeginn abschließen, verzichtet Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve auf eine Gesundheitsprüfung.