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DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve Anwartschaftsversicherung

Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung wurde für die spätere Aufnahme in eine private Krankenversicherung konzipiert. Es werden die Konditionen bereitgestellt, die beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgehalten wurden. Der festgehaltene Gesundheitszustand und das aktuelle Alter stellen somit die Beitragsbemessungsgrundlage dar.

Eine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve für Beamte der Polizei ist sinnvoll, wenn:

  • eine Wiederaufnahme in die private Krankenversicherung nach vorübergehendem Auslandsaufenthalt geplant ist
  • eine temporäre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand
  • Sie Soldat sind und nicht länger Anspruch auf truppenärztliche Versorgung haben, beihilfeberechtigt sind und sich privat versichern möchten
  • Sie ein heilfürsorgeberechtigter Beamter sind, bei dem bald die Beihilfe einsetzt

Heilfürsorge

Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und heilfürsorgeberechtigte Beamte der Polizei benötigen keinen weiteren Krankenversicherungsschutz. Die Heilfürsorge kommt für fast alle Kosten bei Geburt, Krankheit, Pflege sowie für Vorsorgemaßnahmen auf.

Sobald die Verbeamtung eintritt, erlischt der Heilfürsorgeanspruch und wird von der Beihilfe abgelöst. Spätestens im Ruhestand wird Beamten der Polizei und deren beihilfeberechtigten Angehörigen Beihilfe gewährt.

Beihilfe

Die Beihilfe kommt für etwa die Hälfte der Kosten auf. Ledige Beamte ohne Kinder erhalten 50 %. Haben Sie mindestens zwei Kinder, einen beihilfeberechtigten Ehepartner oder sind Beamter im Ruhestand erhalten Sie 70 % Beihilfe. Kindern kommen 80 % zugute.

Die Kosten, welche die Beihilfe nicht abdeckt, müssen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve finden sicher einen passgenauen Tarif für Sie.

Da der aktuelle Gesundheitszustand, das Alter und der Versicherungsumfang für die Beiträge entscheidend sind, ist eine frühzeitige Absicherung anzuraten. Demzufolge würden die Versicherungsbeiträge in höherem Alter enorm ansteigen.

Darüber hinaus ist es dem Versicherungsunternehmen freigestellt, Antragsteller abzulehnen, wenn das Risiko durch Vorerkrankungen zu hoch ist. Möglicherweise ist lediglich der Basistarif machbar oder der Versicherungsvertrag ist mit teuren Risikozuschlägen verbunden.

§ 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) besagt, dass private Versicherer dazu verpflichtet sind “alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.”

Aus diesem Grund ist es Beamten der Polizei anzuraten, frühestmöglich eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Der festgestellte Zustand bei Versicherungsabschluss dient der Beitragsbemessungsgrundlage, sobald die Anwartschaft in eine private Krankenversicherung umgewandelt wird.

Durch die Anwartschaftsversicherung erwartet Sie weder eine erneute Risikoprüfung noch etwaige Wartezeiten. Darüber hinaus bleiben Ihre Konditionen unberührt, selbst wenn sich Ihr Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechtern sollte. Mit der Anwartschaftsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve sind Sie bestens abgesichert.

Nach der Umwandlung in eine private Krankenversicherung genießen Sie einen umfänglichen und günstigen Versicherungsschutz. Beihilfeberechtigte Familienangehörige profitieren ebenfalls davon.

Sollten Sie eine Anwartschaftsversicherung innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Ausbildungsbeginn abschließen, verzichtet Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve auf eine Gesundheitsprüfung.

Anwartschaftsversicherung und Krankenversicherung

Da die Beihilfe an bestimmte Bedingungen gebunden ist, erlischt der Beihilfeanspruch sobald sich der Beamte der Polizei für die gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet.

Gesetzliche Krankenversicherung

Der Leistungserbringer (Arzt oder Krankenhaus) rechnet stets sofort mit der Krankenkasse ab. Die monatlichen Versicherungsbeiträge stellen Pauschalzahlungen dar. Ungeachtet dessen, ob und wie viele Versicherungsleistungen beansprucht wurden. Mit ihnen sind alle Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung trägt, abgesichert.

Hier kommt das Solidaritätsprinzip zum Tragen, denn der Monatsbeitrag richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Besserverdiener zahlen demzufolge mehr als Geringverdiener.

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung hingegen unterliegt dem Äquivalenzprinzip. Der Versicherungsbeitrag hängt vom individuellen Risiko, dem gewünschten Versicherungsschutz und Alter des Versicherten ab.

Sobald Sie als Beamter der Polizei Versicherungsleistungen beanspruchen, erhalten Sie dafür eine Rechnung. Diese reichen Sie bei der Beihilfestelle ein, welche die erstattungsfähigen Kosten übernimmt.

Die Restkosten trägt Ihre private Krankenversicherung. Ausschließlich für diesen Anteil zahlen Sie Ihre Monatsbeiträge.

Kleine vs. große Anwartschaftsversicherung

Generell gilt:

  • Das ursprüngliche Eintrittsalter wird bei der Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in die private Krankenversicherung der Beitragsberechnung zugrunde gelegt
  • Bei der Umwandlung findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt
  • Da die Dauer der Anwartschaft angerechnet wird, existieren keine Wartezeiten im Leistungsfall
  • Solange die Anwartschaftsversicherung aktiv ist, besteht kein Leistungsanspruch
  • Jeder Beamte der Polizei muss eine separate Versicherung abschließen

Kleine Anwartschaftsversicherung

Bei der kleinen Anwartschaft wird Ihr Gesundheitszustand beim Versicherungsabschluss “konserviert” und der späteren Beitragsbemessung zugrunde gelegt. Sollte lediglich eine kurze Zeit überbrückt werden, ist die kleine Anwartschaftsversicherung sinnvoll.

Sofern nach der Berufsausbildung ein fortlaufender Heilfürsorgeanspruch besteht, lässt sich die kleine Anwartschaft problemlos in eine große Anwartschaft umwandeln. Dieses Prozedere erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung werden noch keine Altersrückstellungen gebildet. Lediglich die Verwaltungskosten werden mit dem Beitrag abgedeckt. Aus diesem Grund weisen sie niedrigere Kosten auf als bei der großen Anwartschaft.

Der Nachteil der kleinen Anwartschaftsversicherung sind die späteren höheren Beitragskosten. Diese resultieren daraus, dass die notwendigen Altersrückstellungen erst noch gebildet werden müssen.

Die große Anwartschaftsversicherung

In der Regel steigen die Medikamentenkosten mit zunehmendem Alter. Damit die Beiträge der privaten Krankenversicherung konstant bleiben, werden Altersrückstellungen aufgebaut. Mit ihrer Hilfe werden die Kosten im Alter überschaubarer.

Beamte der Polizei, die Heilfürsorge beziehen, profitieren von der großen Anwartschaft. Neben dem Gesundheitszustand dient auch das Alter bei Versicherungsabschluss der Beitragsberechnung. Die höheren Versicherungsbeiträge resultieren aus den sich bereits aufbauenden Altersrückstellungen.

Sobald Sie bereits in jungem Alter eine große Anwartschaftsversicherung abschließen, wird die private Krankenversicherung mit dem Alter und Gesundheitszustand, welche bei Versicherungsabschluss aktuell waren, abgeschlossen.

Folgende Nachteile ergeben sich, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Anwartschaftsversicherung abschließen möchten:

  • Durch Ihr höheres Eintrittsalter fallen die Versicherungsbeiträge stets höher aus
  • Mit der Kündigung gehen sämtliche Altersrückstellungen unwiederbringlich verloren
  • Ein neuer Vertrag hat höhere Beiträge zur Folge, da Sie wieder von vorn beginnen
  • Sie müssen eine erneute Gesundheitsprüfung erwarten. Zwischenzeitlich entwickelte Erkrankungen oder Beeinträchtigungen werden nun berücksichtigt. Möglicherweise zieht das eine Ablehnung Ihres Antrags nach sich
  • Sie müssen mit erneuten Wartezeiten rechnen, nach deren Ablauf erst der Versicherungsschutz einsetzt

Eine Anwartschaftsversicherung ist nur bei privaten Krankenversicherungen abschließbar. In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren solche Angebote nicht, da sich die Beiträge nach dem Monatseinkommen richten. Insofern gibt es keine Kostenvorteile für den Versicherungsnehmer.

Pflegeversicherung

Auch auf die Pflegeversicherung lässt sich eine Anwartschaftsversicherung für maximal fünf Jahre abschließen. Beamte der Polizei können eine Verlängerung der Versicherungsdauer beantragen.

Wir beraten Sie gern

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve beantworten Ihnen gern Ihre offen gebliebenen Fragen.

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