Welche Leistungen können Referendare und Lehrer von einer Unfallversicherung erwarten?
Sollten Sie als Referendar oder Lehrer eine dauerhafte körperliche oder psychische Beeinträchtigung erleiden, kommt die private Unfallversicherung im Leistungsfall für die Zahlung eines Einmalbetrages auf, beispielsweise die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve. Das ist abhängig von der Schwere der Verletzung und der gewählten Versicherungssumme. Die Auszahlung der vereinbarten Invaliditätssumme hängt von dem sogenannten Invaliditätsgrad ab. Sofern eine Vollinvalidität diagnostiziert wird, erhalten Sie die vollständige Invaliditätssumme. Bei geringerer Schwere steht Ihnen eine anteilige Summe zu. Ein behandelnder Arzt stellt den Invaliditätsgrad fest, entscheidet über die Schwere der Beeinträchtigung mittels Diagnose und der Gliedertaxe des Versicherers.
Diese Gliedertaxe ist in den Vertragsbedingungen zu finden und schreibt klar vor, wie viel Prozent der vereinbarten Invaliditätssumme Sie nach einem Unfall erhalten. Das ist von der Verletzung einzelner Körperteile abhängig. Darüber hinaus spielt es eine wesentliche Rolle, ob diese verloren oder funktionsunfähig wurden. Jedem Körperteil ist eine gesonderte Prozentzahl zugewiesen, die zur Berechnung der Versicherungsleistungen herangezogen wird. Das Auge wird beispielsweise mit 50 % taxiert, das Ohr mit 30 %. Bei Armverletzungen gibt es Unterschiede. Der Arm im Schultergelenk wir mit 70 % taxiert und der Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks mit 60 %. Auch der Verlust des Geschmacksinns (5 %) oder des Geruchssinns (10 %) wird in der Gliedertaxe berücksichtigt. Die angegebenen Prozentwerte variieren bei den unterschiedlichen Anbietern. Ein gründlicher Vergleich diverser Tarife ist daher empfehlenswert. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve steht Ihnen dabei gerne zur Seite.
Sie sollten darauf achten, dass in manchen Fällen nicht nur Einmalzahlungen angeboten werden. Abhängig vom Anbieter und Tarif können Sie gegen höhere Beiträge auch Extra-Leistungen abschließen.
Dazu gehören:
Gesetzliche oder private Unfallversicherung für Referendare und Lehrer
Manche Referendare und Lehrer wiegen sich in Sicherheit, da sie von einer gesetzlichen Absicherung ausgehen. Das stimmt nur teilweise. Referendare und Lehrer, die an einer staatlichen Schule unterrichten, haben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) Anspruch auf eine gesetzliche Unfallversicherung. Die Zuständigkeit der jeweiligen Unfallkassen untersteht den Bundesländern. Referendare und Lehrer, die an Privatschulen beschäftigt sind, werden über die Berufsgenossenschaft (VBG) abgesichert. Jedoch nur während ihrer Tätigkeit in der Schule und auf Arbeitswegen. Dieser Versicherungsschutz besteht ebenso bei der Begleitung auf Klassenfahrten oder Wandertagen. Bei Freizeitaktivitäten und Beschäftigungen außerhalb der Schulzeit greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Statistiken zeigen jedoch, dass besonders in der Freizeit die meisten Unfälle geschehen.